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Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (SEP)

Städtebauliche Sanierung in einem Fördergebiet

KONTAKT
Leipzig Stadt

Krystyna Zickmantel

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Frank Nimschowski

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Kreis Leipzig

Krystyna Zickmantel

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Kerstin Fröde

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Dresden Stadt

Krystyna Zickmantel

Gruppenleitung
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Yvonne Stiehler

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Chemnitz Stadt

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Katrein Hellmuth

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Thomas Krüger

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Kreis Bautzen

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Kreis Erzgebirge

Torsten Vogel

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Dorothee Naumann

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Kreis Görlitz

Doreen Roitsch

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Kreis Meißen

Torsten Vogel

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Kreis Mittelsachsen

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Kreis Nordsachsen

Frank Nimschowski

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Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Torsten Vogel

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Dorothee Naumann

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Vogtlandkreis

Claudia Beeg

0351 4910-4256
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Katrein Hellmuth

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Kreis Zwickau

Dana Simon

0351 4910-4811
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Wichtige Hinweise

  • Dieses Programm steht für eine Antragstellung nicht mehr zur Verfügung. Für die Auszahlung und Verwendungsnachweisführung nutzen Sie bitte die verlinkten Formulare.
  • Neuanträge für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen können im Programm Lebendige Zentren (LZP) gestellt werden.
  • Bitte nutzen Sie das Förderportal der SAB für die Einreichung von Unterlagen, wie z.B. Auszahlungsanträge, Verwendungsnachweise, Förderanfragen.
  • Bitte informieren sie sich zum Vorgehen im Hinweisblatt.
  • Link zum Förderportal

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Förderung eines Paketes vorwiegend investiver Einzelmaßnahmen in einem vor der Antragstellung abgegrenzten Fördergebiet (städtebauliche Gesamtmaßnahme)
  • Zuschuss für die Aufwertung des Stadtbildes und Belebung des Quartiers durch Bündelung von investiven Maßnahmen in Stadt- und Ortsteilzentren, historischer Altstädte, Stadtteilzentren und und von Zentren in Ortsteilen
  • finanzielle Unterstützung bei sehr unterschiedlichen Maßnahmen im Quartier
  • Bürgernahe Planung durch Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Konzepterstellung und im Rahmen der Vergabe von Mitteln aus Verfügungsfonds

  • Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme
  • Ordnungsmaßnahmen (§ 147 BauGB)
  • Baumaßnahmen (§ 148 BauGB) an Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen sowie Baumaßnahmen privater Eigentümer
  • Sicherungsmaßnahmen
  • Vergütungen für Beauftragte 
  • Ausgaben für Verfügungsfonds
  • weitere Fördergegenstände in der Förderrichtlinie
Die Förderung von Maßnahmen zur Sanierung und zum Neubau von Sportstätten, welche ein SBR-Granulat (Styrol-Butadien-Rubber-Granulat) verwenden, wird aktuell ausgesetzt.

  • Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen mit mindestens 2.000 Einwohnern zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Wenn  Maßnahmen Dritter gefördert werden sollen, wenden Sie sich als Eigentümer bitte an Ihre Gemeinde (Weiterleitung der Förderung). 

Neuanträge: 

 
  • Abrenzung Fördergebiet mit Beschluss der Gemeinde
  • Laufzeit der Förderung des Gebietes: bis zu 10 Jahren
  • schlüssige Ableitung der zur Förderung beantragten Gesamtmaßnahmen (Fördergebiet) aus einem aktuellen Stadtentwicklungskonzept (nicht älter als 10 Jahre)
  • Vorlage einer konkreten Maßnahme- und Umsetzungsplanung
  • Einreichung von Übersichtsplänen 
  • ausgewogenes Bündel an öffentlichen und privaten Maßnahmen


Fortsetzungsanträge:

 
  • qualitative Bewertungsmaßstäbe in der Ausschreibung des SMR
  • u.a. Bewertung Umsetzungsfortschritts im geplanten Zeitrahmen und Gesamtförderrahmen, Einhaltung Finanzrahmen

Fördersatz Gesamtmaßnahme: 

  • 66 2/3 % der zuwendungsfähigen Ausgaben übernehmen Bund und Land  (1/3 Bund, 1/3 Land, 1/3 Gemeinde). Der Eigenanteil der Gemeinde wird bei Förderung von Dritten an diesen weitergereicht. 


Einzelmaßnahmen:

  • In Abhängigkeit vom Fördergegenstand sind Förderpauschalen für Einzelmaßnahmen möglich 
  • Die anteilige Übernahme des Eigenanteils der Gemeinde durch den privaten Maßnahmeträger oder Kirchen bzw. anerkannte Religionsgemeinschaften ist in Weiterleitungsfällen möglich. Die Gemeinde hat in jedem Fall einen Mindestanteil von 10 % der Zuwendung zu tragen.
  • Weitere Sonderregelungen z.B. zu Verfügungsfonds 


Beihilferechtlche Regelungen:

  • Einzelmaßnahmen, die ab 25. März 2022 (dem Inkrafttreten der FRL StBauE vom 7. März 2022) begonnen werden, müssen einer beihilferechtlichen Prüfung gemäß Nr. 1.4 der FRL StBauE unterzogen werden. Prüfung, Dokumentation und Meldung werden für kommunale Einzelmaßnahmen von der SAB vorgenommen. Die Zuständigkeit für Weiterleitungsfälle liegt bei der Gemeinde (Ausnahme Kumulierung gemäß Nr. 4.4.2.f - hier prüft und meldet die SAB)
 

  • Das Staatsministerium für Regionalentwicklung schreibt die Finanzhilfen einmal jährlich im Sächsischen Amtsblatt aus. Es können Neu- und Fortsetzungsanträge eingereicht werden. Für die Antragstellung zum Programmjahr 2023 nutzen Sie bitte das Förderportal.  

Bitte nutzen Sie für die Einreichung von Unterlagen das Förderportal und informieren sie sich zum Vorgehen der Einreichung im Hinweisblatt.

Link zum Förderportal

  • Auf die Förderung ist während der Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme durch den Bund und den Freistaat Sachsen auf einem großformatigen Schild hinzuweisen. Dabei ist das Logo Städtebauförderung, die Bildwortmarke des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Wappen des Freistaates Sachsen zu verwenden. Nach Fertigstellung wichtiger Einzelmaßnahmen ist an geeigneter Stelle dauerhaft und in geeigneter Form, z.B. durch Plaketten oder Hinweistafeln auf die Förderung von Bund und Land hinzuweisen. Ebenso ist im Falle der Öffentlichkeitsarbeit, z.B. mittels Broschüren, auf die Förderung von Bund und Land hinzuweisen.

Fortsetzungsberichte und Anlagen reichen Sie bitte ab Programmjahr 2023 über das Förderportal ein.

Fortsetzungsbericht 

{{SBF_Fortsetzungsbericht_Programmjahr | 61065}}

Anlagen zu Anträgen und Berichten

{{SBF_Antrag_Anlage 1 KuF | 20024}}

{{SBF_Antrag_Anlage 2 Kassenmittel/VE | 61693}}

{{SBF_Antrag_Anlage 3_Maßnahme- und Umsetzungsplan | 61064}}

{{SBF/SUO_Datenblatt_ Einzelmaßnahme/Objekt | 61126}}

{{SBF_Antrag_Änderung_ Zuwendungshöhe_lfd._HHJ | 69114}}

{{SBF_Antrag_Änderung Zuwendungsbescheid_FG_BWZ | 61104}

{{SBF_Anwendungshinweise SMR zur KEB | 20076}}

{{SBF/SUO-Aufwertung_KEB_Gesamtertrag | 20078}

{{SBF_Auszahlungsantrag_Erstattung | 69110}}

{{SBF_Anlage 1_Auszahlungsantrag_Erstattung_Ausgabenkorrekturen | 69110-1}}

{{SBF_Auszahlungsantrag_Mittelvorgriff | 69112}}

{{SBF_Auszahlungsnachweis zum AUZA Mittelvorgriff | 69111}}

{{SBF/SUO/IVP_Zwischennachweis | 61101}}

Verfügungsfonds

Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise des SMR zum Verfügungsfonds (Stand: Februar 2023).

{{SBF_SUO_Verwendungsnachweis _Verfügungsfonds | 61697}}

Ersatzausgaben zur Zwischenabrechnung der Landesdirektion Sachsen

{{SBF_Ersatzausgaben für LDS | 61695}}

Einzelmaßnahmen

{{SBF_Verwendungsnachweis_ Einzelmaßnahme | 69063}}

{{SBF_Bestätigung_ Verwendungsnachweis_ Einzelmaßnahmen Dritter | 69064}}

Der folgende Vordruck ist zusätzlich einzureichen, sofern die geförderte Einzelmaßnahme sowohl aus einem Programm der Städtebauförderung als auch nach VwV Investkraft gefördert wurde (Kumulierungsfall):

{{InvK_VN_Anlage Kumulierungsfälle | 63145}}

Gesamtmaßnahme-Gebietsabrechnung

Hinweise zur Vordruckanpassung am 02.02.2022

Der Vordruck 69065 wurde geändert. Nunmehr kann mit diesem Vordruck sowohl die Zwischenabrechnung bis PJ 2019 als auch die Gebietsabrechnung erstellt werden. Beispiel: Wurde ein Gebiet zuerst im Programm SOP bis PJ 2019 gefördert und ab PJ 2020 im Programm LZP, so ist nach Abschluss der Förderung im Rahmen der Gebietsabrechnung der Vordruck zweimal zu befüllen und zeitgleich einzureichen: einmal für den Teil SOP und einmal für den Teil LZP. Bitte beachten Sie die Hinweistexte und Fußnoten im Vordruck.

{{SBF_Verwendungsnachweis_Gebietsabrechnung | 69065}}

{{SEP/SOP_Verwendungsnachweis _Gebietsabrechnung_ Anlage 4_Erhebung von Ausgleichsbeträgen | 69069}}

{{SBF/SUO_ Verwendungsnachweis_ Gebietsabrechnung_ Anlage 5_Wertansätze Grundstücke | 69070}}

{{SBF/SUO_ Verwendungsnachweis_ Gebietsabrechnung_ Anlage 6_Wertansätze Gebäude | 69071}}

{{SBF/SUO_ Verwendungsnachweis_ Gebietsabrechnung_ Anlage 7_Übersicht zukünftige Einnahmen | 69072}}

{{SBF/SUO_ Verwendungsnachweis_ Gebietsabrechnung_ Anlage 8_Übersicht über noch nicht durch ZN nachgewiesene Ausgaben | 69073}}

{{SBF/SUO_Verwendungsnachweis _Gebietsabrechnung_Anlage 9 _Nachweis Grunderwerbe | 69086}}

{{SBF_SUO_Anlage 10 _GAR_Übersicht Vergütung_Vorbereitung | 69054}}

{{SBF/SUO_Verwendungsnachweis_ Gebietsabrechnung_ Anlage 11_Übersicht Einzelmaßnahmen | 69055}}

Anwendungshinweise des SMR zur Gebietsabrechnung:

{{SBF/SUO_Verwendungsnachweis _Gebietsabrechnung_SMI-Anwendungshinweise | 20079}}