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VwV Invest Schule

Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung von Schulgebäuden

KONTAKT

Jürgen Glunz

0351 4910-4261
0351 4910-4205
E-Mail

  • Bitte beachten Sie: die Frist zur vollständigen Abnahme der Fördervorhaben hat sich bis zum 31.12.2024 verlängert. Sofern eine Fertigstellung nicht bis zum 31.12.2023 gesichert erscheint, ist eine Verlängerung möglich. 

  • Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung von Schulgebäuden
  • bei Beachtung des Prinzips von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausnahmsweise der Ersatzbau von Schulgebäuden und die dem Schulbetrieb dienenden Anlagen, wie Schulsporthallen, Außenanlagen, Mensen, Arbeits- und Werkstätten und Labore.

  • Gemeinden, Landkreise und an kommunale Zusammenschlüsse als Träger von Schulen, an freie Träger genehmigter Ersatzschulen, an freie Träger staatlich anerkannter Internationaler Schulen und an Träger von Horten

 
  • Maßnahme ist Teil eines bestätigten Investitionsplanes.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen bei Antragstellung mindestens 40.000 EUR.
  • Der Antragsteller ist Eigentümer des zur Förderung beantragten Objektes oder durch Rechtsvorschriften oder Vertrag zur Vornahme der Investition beziehungsweise Erhaltungsmaßnahme berechtigt, eine vollständige Abnahme der Maßnahme erscheint bis zum 31. Dezember 2023 gesichert.
  • Maßnahmen, für die bereits ein Bewilligungsbescheid nach einer anderen Förderrichtlinie erteilt wurde, werden nicht gefördert.
  • Zuwendungen für den Ersatzbau von Schulgebäuden werden nur gewährt, soweit dieser im Vergleich zur Bestandssicherung bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nachweislich die günstigere Variante gegenüber einer Sanierung des Bestandsbaus ist und soweit der Ersatzbau nach Art und Funktion den Bestandsbau ersetzt und dabei dessen räumliche Kapazität nicht wesentlich übersteigt.
  • Der vorzeitige förderunschädliche Maßnahmenbeginn gilt ab dem 1. Juli 2017 als erteilt.
  • Die Antragstellung ist ab Vorlage des bestätigten Investitionsplanes möglich.

  • Zuschuss von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
  • Förderung beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn die Gemeinde oder der Gemeindeverband sich in der Haushaltskonsolidierung befindet
  • Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung stellt die SAB optionale Finanzierungsbausteine für kommunale Gebietskörperschaften zur Verfügung.

  • Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen

Weitere Informationen zur VwV Invest Schule finden Sie auch auf den Internetseiten des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus.

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Bitte vergessen Sie nicht:
 
  • den unterzeichneten Ausdruck der beantragten und bestätigten Maßnahme aus dem elektronischen Verwaltungssystem zur VwV Invest Schule Ihren Antragsunterlagen beizufügen,
  • bei Ersatzbaumaßnahmen die Ergebnisdokumentation zur Untersuchung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beizufügen
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