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KfW-Erneuerbare Energien

Finanzierung von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien

KONTAKT

Susan Windrich

0351 4910-3932
0351 4910-3905
E-Mail

Wichtige Hinweise

Dieses Programm steht für eine Antragstellung derzeit nicht zur Verfügung. 

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Zinsgünstige Finanzierung ab 100.000 EUR
  • Für neue und gebrauchte Anlagen von Strom und Wärme, für Netze und Speicher
  • Für Wind, Sonne, Biogas, Erdwärme, Wasser und weitere erneuerbare Energien
  • Mitfinanzierung von Dachsanierung und Modernisierungsmaßnahmen möglich

  • Investitionen in erneuerbare Energien, zum Beispiel die Errichtung von gewerblichen Photovoltaikanlagen (zur Eigenstromerzeugung oder zur Kapitalanlage)
  • Mitfinanzierung der Mehrwertsteuer möglich
  • Photovoltaikanlagen und Speicher für private Eigenheime werden nicht über dieses Programm finanziert

  • Landwirtschafts- und Gewerbeunternehmen, gemeinnützige Organisationen, Einzelunternehmer, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und natürliche Personen

  • Natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller müssen einen Teil des erzeugten Stroms beziehungsweise der erzeugten Wärme einspeisen und/oder verkaufen

Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung

 

Kredithöhe und Auszahlung

  • Ab 100.000 EUR Kreditbetrag
  • Auszahlung zu 100 % oder in Teilbeträgen
 

Rückzahlung / vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgung

  • Rückzahlung in vierteljährlichen Raten
  • Außerplanmäßige Tilgung gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich
 

Verwendungsnachweis

  • Entsprechende Nachweise sind einzureichen.

​​​​​Sicherheiten
 
  • Bankübliche Sicherheiten
 

Beihilferechtliche Regelungen

  • Das Darlehen wird beihilfefrei ausgereicht.
 

Kombination mit anderen Fördermitteln

  • Grundsätzlich ist die Kombination einer Förderung aus diesem Programm mit anderen Fördermitteln im Rahmen der zulässigen Beihilfeobergrenzen möglich.

Kosten

  • Neben den Kreditzinsen können weitere Kosten laut Darlehensvertrag und AGB anfallen. Dazu gehören die Bereitstellungszinsen, Kosten für die Eintragung eines Grundpfandrechtes und für die Versicherung der Anlage.
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Das Darlehen wird bei der SAB beantragt und bewilligt. Die Refinanzierung erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Der Antrag wird direkt bei der SAB gestellt, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, also bevor Sie einen wesentlichen rechtlich bindenen Vertrag schließen. 
Laden Sie sich bitte die benötigen Antragsunterlagen hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
 

KfW-Programm Erneuerbare Energien "Standard" (270)

KfW-Programm Erneuerbare Energien "Premium" (271)
 

KfW-Merkblätter

Produktspezifische Datenschutzhinweise und Informationen zum Widerspruchsrecht

Risikogerechtes Zinssystem

Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen
 

SAB-Merkblätter

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

{{GWG und Abgabenordnung_Infoblatt | 65222}}

​​​​​​​{{KMU-Informationsblatt | 60300}}

{{Landwirtschaft_ Erneuerbare Energien_ Darlehen_Antrag | 60585}}

{{Umwelt_Landwirtschaft_ Darlehen_Antrag_Anlage PV | 60586}}

Bestätigung zum Antrag Erneuerbare Energien Standard (gzBA) 

{{Kontovollmacht_Bank | 64662}}

{{Unterschriftenblatt_Bankvollmacht | 64663}}

zusätzlich bei natürlichen Personen:

Nachweis der Identität entweder durch
  • persönliche Legitimation mittels Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses gegenüber einem SAB-Mitarbeiter oder
  • Übersendung des vollständig ausgefüllten Vordrucks zur {{Identitätsfeststellung durch zuverlässige Dritte | 60311}} (z.B. Notar)
{{Selbstauskunft | 60020}}

{{Beteiligungen | 60026xx}}

zusätzlich bei Unternehmen:

{{KMU-Bewertung | 60314}}

{{KMU-Bewertung_Anlage 1 | 60314-1}}

{{Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten | 65222-1}}
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{{Vereinfachte melderechtliche KMU-Selbsterklärung | 63521}}