Corona-Soforthilfe
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Aktuelle Mitteilungen
Soforthilfe-Programme
Kleinen und mittelständischen Unternehmen steht das Programm "Überbrückungshilfe" zur Verfügung, welches gemeinsam von Bund und Ländern angeboten wird. Das Soforthilfe-Darlehen „SMEKUL“ richtet sich an Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur in Sachsen. Das Soforthilfe-Darlehen "Sport" dient zur Unterstützung von Trägervereinen von Sport- und Sportleiterschulen sowie Sportvereinen in Sachsen. Soziale Träger können den Soforthilfe-Zuschuss „Soziale Organisationen“ und freie Träger der Kulturpflege den Soforthilfe-Zuschuss "Härtefälle Kultur" beantragen. Betreiber von kleinen Kinos in Sachsen können den Zuschuss "Kino-Förderung investiv Sachsen" beantragen. Für kleine und mittlere Unternehmen steht der Stabilisierungsfonds zur Verfügung.
Corona-Zuschuss "Novemberhilfe"
Anträge für das Bundesprogramm „Novemberhilfe“ können bis zum 30. April 2021 beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gestellt werden. Die Abschlagszahlungen werden allein vom Bund vorgenommen. Die SAB kann leider zu gestellten Anträgen weder Auskünfte erteilen noch Änderungen vornehmen.
Soforthilfe-Zuschuss "Bund"
(Ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen – keine Neuantragstellung.)
Gefördert werden kleine Unternehmen einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage geraten sind.
Soforthilfe-Zuschuss "Härtefälle Kultur"
Gefördert werden als gemeinnützig anerkannte freie Träger der Kulturpflege, deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit infolge der amtlichen Maßnahmen während der Covid-19-Pandemie beeinträchtigt ist.
Soforthilfe-Zuschuss "Kino"
(Ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen – keine Neuantragstellung.)
Gefördert werden Betreiber von Kinos im Freistaat Sachsen, die infolge amtlicher Maßnahmen während der Corona-Pandemie mit Einschränkungen konfrontiert sind, welche sich auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kinobetreiber auswirken.
Kino-Förderung investiv Sachsen
(Ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen – keine Neuantragstellung.)
Gefördert werden investive Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen von kleinen Kinos, die zur Reduzierung der Ansteckungsgefahr beitragen.
Soforthilfe-Zuschuss "Schule"
(Ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen – keine Neuantragstellung.)
Für Schulträger von Schulen im Freistaat Sachsen ist die Beantragung einer Zuweisung nach der Mobile-Endgeräte-Förderverordnung möglich. Gefördert wird dabei der Erwerb mobiler Endgeräte, technischer Werkzeuge sowie Software und Schulungskosten durch die Schulen.
Soforthilfe-Zuschuss "Soziale Organisationen"
(Ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen – keine Neuantragstellung.)
Mit diesem Soforthilfe-Zuschuss unterstützt der Freistaat Sachsen die sächsischen Einrichtungen von sozialen Trägern, die infolge der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage geraten sind.
Soforthilfe-Darlehen "Sachsen hilft sofort"
(Ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen – keine Neuantragstellung.)
Gefördert wird der Liquiditätsbedarf bei Einzelunternehmern, Freiberuflern, Kleinstunternehmen und mittelständischen Unternehmen in Sachsen, die aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind.
Soforthilfe-Darlehen "SMEKUL"
(Ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen – keine Neuantragstellung.)
Gefördert wird der Liquiditätsbedarf von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur, die aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind.
Soforthilfe-Darlehen "Sport"
Gefördert wird der Liquiditätsbedarf von Trägervereinen von Sport- und Sportleiterschulen sowie Sportvereinen zur Überbrückung wirtschaftlicher Engpässe, welche durch die getroffenen Maßnahmen zum Infektionsschutz (COVID-19-Pandemie) entstanden sind.
Stabilisierungsfonds
Mit dieser Förderung sollen kleine und mittlere Unternehmen rekapitalisiert werden. Ziel ist es, krisenbedingte Verluste an Eigenkapital zu mildern, die Rückkehr der Unternehmen auf den Wachstumspfad zu ermöglichen und Arbeitsplätze zu erhalten.
Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. Sie hilft, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern. Die Förderung ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern.
FAQ
Sie haben Fragen zu den Soforthilfe-Programmen oder zu anderen Förderprodukten im Zusammenhang mit der Coronakrise?
Hier finden Sie die Antworten zu häufig gestellten Fragen.
Fragen und Antworten zu den Soforthilfe-Programmen
Fragen und Antworten zu anderen Förderprogrammen
Bewilligungszahlen in den Soforthilfe-Programmen
Hier finden Sie die aktuellen Bewilligungszahlen und -volumina zum Soforthilfe-Zuschuss "Bund" und den Soforthilfe-Darlehen "Sachsen hilft sofort". (Aktueller Stand: 20. Januar 2021)
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