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Praxisberater und Praxisberaterinnen (Richtlinie "Individuelle Förderung")

Individuelle Berufsorientierung an Oberschulen

KONTAKT

Servicecenter

Montag: 9:00 - 16:00 Uhr, Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Mittwoch: 9:00 - 13:00 Uhr, Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 9:00 - 16:00 Uhr (Hinweis: Täglich außer mittwochs telefonfreie Zeit von 12:00 - 13:00 Uhr)
0351 4910-4930
0351 4910-1015
E-Mail

Wichtige Hinweise

  • Antragsstellung ist derzeit nicht möglich

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • ​​​​Förderung von Personal- und Sachausgaben über einen Zuschuss
  • Zuwendung von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

  • Praxisberater und Praxisberaterinnen an sächsischen Oberschulen
  • Personalausgaben nach Zügigkeit
  • Zweckgebunde Sachausgaben
  • Verwaltungskosten in Höhe von bis zu 10 % der übrigen zuwendungsfähigen Kosten

  • Juristische Personen des Privatrechts
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • Rechtsfähige Personengesellschaften
  • Geförderte müssen gemäß § 176 Absatz 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14. Juli 2020 (BGBl. I S. 1683) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, über den gesamten Bewilligungszeitraum zugelassen sein.

  • Durchführung Potenzialanalyseverfahren "Profil AC Sachsen"
  • Maßnahmen gemäß "Bausteine zur Beruflichen Orientierung an Oberschulen"
  • Kooperationsvereinbarung mit Schule und Berufsberaterin oder Berufsberater der Agentur für Arbeit
  • Zertifikat für "Profil AC Sachsen"

  • Förderung von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

  • Ein Antrag pro Schule, der zwei Schuljahre umfasst
  • Einreichung bis zum 1. April des Jahres, in dem die Maßnahme beginnen soll, bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB)

Gern können Sie den rechtsverbindlich unterzeichneten Antrag, den vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterzeichneten Kostenplan VD62101 und die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung VD60821 über das Förderportal im jeweiligen Antrag unter dem Punkt ‚Aufgaben‘ – ‚Mitteilung senden‘ hochladen. Dies ersetzt die postalische Einreichung des Originals im Nachgang zur elektronischen Antragstellung.

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Bestätigung über Tätigkeit als Praxisberaterin oder Praxisberater

Teilnahmezertifikat

Checkliste Projektplanung

Einverständniserklärung

Praxisberaterinnen und Praxisberater nutzen die Vorlage der Einverständniserklärung zur Projektteilnahme, die auf der Plattform zu „Profil AC Sachsen“ hinterlegt ist. 

Übersetzungen in verschiedene Fremdsprachen oder Vorlagen für Schülerinnen und Schüler, die von einer Berufseinstiegsbegleiterin oder einem Berufseinstiegsbegleiter unterstützt werden, können beim „Projektbüro“ erfragt werden oder von https://www.ueberaus.de (dort Dateiablage in den regionalen Gruppen) heruntergeladen werden.

 

Ihre Auszahlung beantragen Sie über das Förderportal.