SAB-Förderportal
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Wenn Sie einen Bescheid oder einen Vertrag haben, der nach dem 31.12.2015 erstellt worden ist, können Sie sich mit folgendem Vordruck im Förderportal registrieren.
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Fragen und Antworten zum Förderportal (FAQ)
Mit welchen Daten kann ich mich im Förderportal einloggen?
Bei einem vollumfänglichen Nutzerkonto entspricht die Nutzerkennung der Kundennummer.
Bei einem vorläufigen Nutzerkonto haben Sie sich die Nutzerkennung und das Passwort selbst vergeben.
Bei einem weiteren Nutzer wurde die Nutzerkennung durch Ihren Nutzeradministrator vergeben.
Was kann ich tun, wenn ich meinen Benutzernamen nicht mehr weiß?
Bei einem vollumfänglichen Nutzerkonto entspricht die Nutzerkennung der Kundennummer.
Wenn Sie noch ein vorläufiges Nutzerkonto haben, wenden Sie sich gern telefonisch an uns.
Haben Sie einen Zugang als weiterer Nutzer, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Nutzeradministrator.
Wie kann ich mein Passwort zurücksetzen, wenn ich es vergessen oder fehlerhaft eingegeben habe?
Bitte nutzen Sie dafür die Funktion „Passwort vergessen“. Nach einem Klick auf diesen Button und der Eingabe Ihrer Daten, erhalten Sie eine E-Mail mit Ihrem neuen Passwort.
Was kann ich tun, wenn ich mein Passwort zurückgesetzt habe, jedoch keine E-Mail mit dem neuen Passwort erhalte?
Das Versenden des neuen Passwortes kann technisch bedingt ein paar Minuten dauern. Haben Sie auch nach der Überprüfung Ihres Spam-Ordners keine E-Mail erhalten, prüfen Sie bitte Ihre Nutzerkennung und versuchen Sie es erneut. Sollten Sie bereits ein vollumfängliches Nutzerkonto besitzen, entspricht Ihre Nutzerkennung Ihrer Kundennummer.
Bei einem vollumfänglichen Nutzerkonto entspricht die Nutzerkennung der Kundennummer.
Bei einem vorläufigen Nutzerkonto haben Sie sich die Nutzerkennung und das Passwort selbst vergeben.
Bei einem weiteren Nutzer wurde die Nutzerkennung durch Ihren Nutzeradministrator vergeben.
Was kann ich tun, wenn ich meinen Benutzernamen nicht mehr weiß?
Bei einem vollumfänglichen Nutzerkonto entspricht die Nutzerkennung der Kundennummer.
Wenn Sie noch ein vorläufiges Nutzerkonto haben, wenden Sie sich gern telefonisch an uns.
Haben Sie einen Zugang als weiterer Nutzer, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Nutzeradministrator.
Wie kann ich mein Passwort zurücksetzen, wenn ich es vergessen oder fehlerhaft eingegeben habe?
Bitte nutzen Sie dafür die Funktion „Passwort vergessen“. Nach einem Klick auf diesen Button und der Eingabe Ihrer Daten, erhalten Sie eine E-Mail mit Ihrem neuen Passwort.
Was kann ich tun, wenn ich mein Passwort zurückgesetzt habe, jedoch keine E-Mail mit dem neuen Passwort erhalte?
Das Versenden des neuen Passwortes kann technisch bedingt ein paar Minuten dauern. Haben Sie auch nach der Überprüfung Ihres Spam-Ordners keine E-Mail erhalten, prüfen Sie bitte Ihre Nutzerkennung und versuchen Sie es erneut. Sollten Sie bereits ein vollumfängliches Nutzerkonto besitzen, entspricht Ihre Nutzerkennung Ihrer Kundennummer.
Was ist ein vollumfängliches Nutzerkonto, ein vorläufiges Nutzerkonto, ein weiterer Nutzer?
Sie besitzen ein vorläufiges Nutzerkonto, wenn Sie auf einer Förderprogrammseite über „Antrag stellen“ und anschließend „Registrieren“ Ihre Zugangsdaten angelegt haben.
Sie besitzen ein vollumfängliches Nutzerkonto, wenn Sie die Bewilligung zu einem gestellten Antrag erhalten.
Sie besitzen ein weiteres Nutzerkonto, wenn Ihr Nutzeradministrator einen Zugang für Sie angelegt hat.
Können aus einem vorläufigen Nutzerkonto im Förderportal, welches noch nicht in ein vollumfängliches Nutzerkonto gewandelt wurde, mehrere Anträge gestellt werden?
Aus einem vorläufigen Nutzerkonto im Förderportal kann jeweils nur ein Antrag gestellt werden. Um weitere Anträge aus dem Förderportal zu stellen, ist entweder der Wandel des vorläufigen in ein vollumfängliches Nutzerkonto abzuwarten (dies erfolgt bei der Bewilligung des ersten im Förderportal gestellten Antrages). Alternativ kann (in dringenden Fällen), die erneute Registrierung mit einer neuen Kundenkennung für ein weiteres, vorläufiges Nutzerkonto im Förderportal erfolgen und daraus ein weiterer Antrag gestellt werden.
Sie besitzen ein vorläufiges Nutzerkonto, wenn Sie auf einer Förderprogrammseite über „Antrag stellen“ und anschließend „Registrieren“ Ihre Zugangsdaten angelegt haben.
Sie besitzen ein vollumfängliches Nutzerkonto, wenn Sie die Bewilligung zu einem gestellten Antrag erhalten.
Sie besitzen ein weiteres Nutzerkonto, wenn Ihr Nutzeradministrator einen Zugang für Sie angelegt hat.
Können aus einem vorläufigen Nutzerkonto im Förderportal, welches noch nicht in ein vollumfängliches Nutzerkonto gewandelt wurde, mehrere Anträge gestellt werden?
Aus einem vorläufigen Nutzerkonto im Förderportal kann jeweils nur ein Antrag gestellt werden. Um weitere Anträge aus dem Förderportal zu stellen, ist entweder der Wandel des vorläufigen in ein vollumfängliches Nutzerkonto abzuwarten (dies erfolgt bei der Bewilligung des ersten im Förderportal gestellten Antrages). Alternativ kann (in dringenden Fällen), die erneute Registrierung mit einer neuen Kundenkennung für ein weiteres, vorläufiges Nutzerkonto im Förderportal erfolgen und daraus ein weiterer Antrag gestellt werden.
Wie kann ich Mitteilungen senden bzw. Dokumente im Förderportal hochladen?
Bitte melden Sie sich dazu mit Ihrer Nutzerkennung und Ihrem Passwort im Förderportal an.
Klicken Sie bitte anschließend auf die Kachel „Vorhaben“ und öffnen Sie nun das betreffende Vorhaben per Klick.
Danach wählen Sie das Feld „Aufgaben“ aus und können unter „Mitteilung versenden/Unterlagen nachreichen“ Dokumente hochladen und Mitteilungen verfassen.
Zum Schluss klicken Sie auf „Mitteilung/Unterlagen übermitteln“.
Wie kann ich auf ein Dokument im Förderportal zugreifen, welches von der SAB für mich hinterlegt wurde?
Bitte melden Sie sich im Förderportal mit Ihrer Kundennummer (haben Sie von uns per E-Mail oder Post erhalten) und Ihrem Passwort an.
Klicken Sie bitte anschließend auf die Kachel „Vorhaben“ und öffnen Sie nun das betreffende Vorhaben per Klick.
Anschließend wählen Sie das Feld „Verlauf“ aus. Hier können alle vorliegenden Dokumente eingesehen werden.
Wie sehe ich, ob hochgeladene Dokumente übermittelt wurden?
Klicken Sie nach Ihrer Anmeldung im Förderportal zunächst auf die Kachel „Vorhaben“ und öffnen Sie das betreffende Vorhaben per Klick.
Anschließend wählen Sie das Feld „Verlauf“ aus. Hier können alle übermittelten Dokumente eingesehen werden.
Bitte melden Sie sich dazu mit Ihrer Nutzerkennung und Ihrem Passwort im Förderportal an.
Klicken Sie bitte anschließend auf die Kachel „Vorhaben“ und öffnen Sie nun das betreffende Vorhaben per Klick.
Danach wählen Sie das Feld „Aufgaben“ aus und können unter „Mitteilung versenden/Unterlagen nachreichen“ Dokumente hochladen und Mitteilungen verfassen.
Zum Schluss klicken Sie auf „Mitteilung/Unterlagen übermitteln“.
Wie kann ich auf ein Dokument im Förderportal zugreifen, welches von der SAB für mich hinterlegt wurde?
Bitte melden Sie sich im Förderportal mit Ihrer Kundennummer (haben Sie von uns per E-Mail oder Post erhalten) und Ihrem Passwort an.
Klicken Sie bitte anschließend auf die Kachel „Vorhaben“ und öffnen Sie nun das betreffende Vorhaben per Klick.
Anschließend wählen Sie das Feld „Verlauf“ aus. Hier können alle vorliegenden Dokumente eingesehen werden.
Wie sehe ich, ob hochgeladene Dokumente übermittelt wurden?
Klicken Sie nach Ihrer Anmeldung im Förderportal zunächst auf die Kachel „Vorhaben“ und öffnen Sie das betreffende Vorhaben per Klick.
Anschließend wählen Sie das Feld „Verlauf“ aus. Hier können alle übermittelten Dokumente eingesehen werden.
Wo kann ich eine Auszahlung beantragen bzw. den (Zwischen-/)Verwendungsnachweis ausfüllen?
Bitte melden Sie sich dazu mit Ihrer Nutzerkennung und Ihrem Passwort im Förderportal an.
Klicken Sie bitte anschließend auf die Kachel „Vorhaben“ und öffnen Sie nun das betreffende Vorhaben per Klick.
Danach wählen Sie das Feld „Aufgaben“ aus und können unter „Zwischennachweis/Auszahlungsantrag erbringen“ bzw. „Verwendungsnachweis erbringen“ die Auszahlung beantragen bzw. den (Zwischen-/)Verwendungsnachweis ausfüllen.
Diese Aufgabe ist nicht in allen Förderbearbeitungen möglich.
Zum Schluss klicken Sie auf „Zwischennachweis/Auszahlungsantrag erstellen“ bzw. „Verwendungsnachweis erstellen“. Damit ist die Auszahlung bzw. der (Zwischen-/)Verwendungsnachweis eingereicht.
Wo finde ich meine Steuernummer?
Die Einkommensteuer- bzw. Körperschaftssteuernummer finden Sie zum Beispiel in Ihrem Einkommen- bzw. Umsatzsteuerbescheid.
Wie ist das Pflichtfeld im Förderportal zu verstehen: „Ich versichere, dass ich durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten bin, die meine Existenz bedrohen.“?
Damit ist gemeint, dass die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Betriebsausgaben in den folgenden drei Monaten nach Antragstellung zu decken Dazu zählen beispielsweise gewerbliche Mieten, Pachten und Leasingraten.
Wie kann ich einen weiteren Antrag/Nachtragsantrag stellen, wenn ich zu wenig Geld beantragt habe?
Bitte stellen Sie dafür einen zweiten Antrag über das Förderportal. Bitte beachten Sie die maximalen Höchstgrenzen.
Bitte melden Sie sich dazu mit Ihrer Nutzerkennung und Ihrem Passwort im Förderportal an.
Klicken Sie bitte anschließend auf die Kachel „Vorhaben“ und öffnen Sie nun das betreffende Vorhaben per Klick.
Danach wählen Sie das Feld „Aufgaben“ aus und können unter „Zwischennachweis/Auszahlungsantrag erbringen“ bzw. „Verwendungsnachweis erbringen“ die Auszahlung beantragen bzw. den (Zwischen-/)Verwendungsnachweis ausfüllen.
Diese Aufgabe ist nicht in allen Förderbearbeitungen möglich.
Zum Schluss klicken Sie auf „Zwischennachweis/Auszahlungsantrag erstellen“ bzw. „Verwendungsnachweis erstellen“. Damit ist die Auszahlung bzw. der (Zwischen-/)Verwendungsnachweis eingereicht.
Wo finde ich meine Steuernummer?
Die Einkommensteuer- bzw. Körperschaftssteuernummer finden Sie zum Beispiel in Ihrem Einkommen- bzw. Umsatzsteuerbescheid.
Wie ist das Pflichtfeld im Förderportal zu verstehen: „Ich versichere, dass ich durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten bin, die meine Existenz bedrohen.“?
Damit ist gemeint, dass die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Betriebsausgaben in den folgenden drei Monaten nach Antragstellung zu decken Dazu zählen beispielsweise gewerbliche Mieten, Pachten und Leasingraten.
Wie kann ich einen weiteren Antrag/Nachtragsantrag stellen, wenn ich zu wenig Geld beantragt habe?
Bitte stellen Sie dafür einen zweiten Antrag über das Förderportal. Bitte beachten Sie die maximalen Höchstgrenzen.
Wie kann ich meinen Antrag digital unterschreiben?
Zur vollständigen elektronischen Antragstellung mittels digitaler Unterschrift bieten wir Ihnen die elektronische Signatur über unseren Signaturdienstleister Verimi an. Die Funktion steht für Einzelzeichnungsbefugte zur Verfügung.
Füllen Sie Ihren Antrag online aus und wählen Sie im Reiter „Art des Einreichens“ das Feld „digital unterschreiben“.
Registrieren und identifizieren Sie sich bei Verimi mittels VideoIdent-Verfahren.
Schließen Sie die Registrierung über den Link in der Bestätigungs-E-Mail ab.
Signieren Sie Ihren Antrag auf ein Mikrodarlehen mittels einer TAN über Ihr Smartphone.
Die Identifizierung über das VideoIdent-Verfahren durchlaufen Sie nur einmalig. Weitere Anträge können Sie direkt über Ihr verifiziertes Verimi-Konto signieren.
Im Rahmen der Antragstellung bei der Sächsischen Aufbaubank — Förderbank sind die Verfahren für Sie kostenfrei.
Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur (QES)?
Die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt die handschriftliche Unterschrift, durch die geregelte Form eines Zertifikats, in der digitalen Welt. (Verordnung Nr. 910/2014)
Muss ich mich im Antragsprozess registrieren und identifizieren?
Sie können die Identifizierung bei Verimi unabhängig vom Antragsprozess durchführen.
Wie kann ich meinen Antrag einreichen, wenn ich die Identifizierung nicht erfolgreich abschließen konnte?
Wird die Registrierung, Identifizierung bei Verimi abgebrochen, werden Sie zum Förderportal zurück geleitet.
Dann haben Sie die Möglichkeit, die Identifizierung bei Verimi erneut durchzuführen.
Hindern Sie Bedingungen, die Sie nicht beeinflussen können (zu geringe Übertragungsrate der Datenverbindung), dann können Sie in Ihrem Antragsformular "Art des Einreichens" auf "ausgedruckt und unterschrieben" umstellen.
Bitte beachten Sie, dass dann alle hochgeladenen Anlagen entfernt werden.
Muss ich mich erneut identifizieren, wenn ich bereits ein verifiziertes Verimi-Konto habe?
Haben Sie ein verifiziertes Verimi-Konto, müssen sich nur bei Verimi anmelden und können dann Ihren Antrag signieren.
Kann ich die Identität von anderen Dienstleistern nutzen?
Aktuell können Sie nur den Dienstleister Verimi zur Identifizierung nutzen.
Ihre Fragen rund um die digitale Unterschrift werden Ihnen auch auf der Website von Verimi beantwortet.
Zur vollständigen elektronischen Antragstellung mittels digitaler Unterschrift bieten wir Ihnen die elektronische Signatur über unseren Signaturdienstleister Verimi an. Die Funktion steht für Einzelzeichnungsbefugte zur Verfügung.
Füllen Sie Ihren Antrag online aus und wählen Sie im Reiter „Art des Einreichens“ das Feld „digital unterschreiben“.
Registrieren und identifizieren Sie sich bei Verimi mittels VideoIdent-Verfahren.
Schließen Sie die Registrierung über den Link in der Bestätigungs-E-Mail ab.
Signieren Sie Ihren Antrag auf ein Mikrodarlehen mittels einer TAN über Ihr Smartphone.
Die Identifizierung über das VideoIdent-Verfahren durchlaufen Sie nur einmalig. Weitere Anträge können Sie direkt über Ihr verifiziertes Verimi-Konto signieren.
Im Rahmen der Antragstellung bei der Sächsischen Aufbaubank — Förderbank sind die Verfahren für Sie kostenfrei.
Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur (QES)?
Die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt die handschriftliche Unterschrift, durch die geregelte Form eines Zertifikats, in der digitalen Welt. (Verordnung Nr. 910/2014)
Muss ich mich im Antragsprozess registrieren und identifizieren?
Sie können die Identifizierung bei Verimi unabhängig vom Antragsprozess durchführen.
Wie kann ich meinen Antrag einreichen, wenn ich die Identifizierung nicht erfolgreich abschließen konnte?
Wird die Registrierung, Identifizierung bei Verimi abgebrochen, werden Sie zum Förderportal zurück geleitet.
Dann haben Sie die Möglichkeit, die Identifizierung bei Verimi erneut durchzuführen.
Hindern Sie Bedingungen, die Sie nicht beeinflussen können (zu geringe Übertragungsrate der Datenverbindung), dann können Sie in Ihrem Antragsformular "Art des Einreichens" auf "ausgedruckt und unterschrieben" umstellen.
Bitte beachten Sie, dass dann alle hochgeladenen Anlagen entfernt werden.
Muss ich mich erneut identifizieren, wenn ich bereits ein verifiziertes Verimi-Konto habe?
Haben Sie ein verifiziertes Verimi-Konto, müssen sich nur bei Verimi anmelden und können dann Ihren Antrag signieren.
Kann ich die Identität von anderen Dienstleistern nutzen?
Aktuell können Sie nur den Dienstleister Verimi zur Identifizierung nutzen.
Ihre Fragen rund um die digitale Unterschrift werden Ihnen auch auf der Website von Verimi beantwortet.