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SAB Sachsenkredit "Nachhaltiges Kommunaldarlehen"

Finanzierung von nachhaltigen kommunalen Vorhaben und kommunalen Verwaltungen

KONTAKT

Ansprechpartner für Zweckverbände und Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung:

Thomas Noack

0351 4910-3968
0351 4910-3999
E-Mail

Ansprechpartner für Kommunen:

Kay Ekes

0351 4910-3925
E-Mail

Teamleitung Kommunalfinanzierung:

Sandra Lindner

0351 4910-3941
0351 4910-3905
E-Mail

Sachbearbeitung Kommunalfinanzierung:

Grit Binner

0351 4910–3969
0351 4910-3905
E-Mail

Cornelia Haiba

0351 4910–3966
0351 4910-3905
E-Mail

Ines Rodmann

0351 4910-3965
0351 4910-3905
E-Mail
Kay Ekes, Berater Kommunen und Kommunalfinanzierung der SAB, und Antje Fritzsche, Bereich Kommunaler Klimaschutz und Energieeffizienz der SAENA GmbH, erklären Ihnen alle wichtigen Informationen zum SAB Sachsenkredit "Nachhaltiges Kommunaldarlehen".

Sie wünschen eine individuelle Beratung?
Unser Expertenteam für gewerbliche Kunden steht Ihnen für Ihre Fragen gern zur Verfügung: Buchen Sie hier Ihren Beratungstermin
Kay Ekes, Berater Kommunen und Kommunalfinanzierung der SAB, und Antje Fritzsche, Bereich Kommunaler Klimaschutz und Energieeffizienz der SAENA GmbH, erklären Ihnen alle wichtigen Informationen zum SAB Sachsenkredit "Nachhaltiges Kommunaldarlehen".

Sie wünschen eine individuelle Beratung?
Unser Expertenteam für gewerbliche Kunden steht Ihnen für Ihre Fragen gern zur Verfügung: Buchen Sie hier Ihren Beratungstermin

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Zinsvergünstigte Darlehen zur Finanzierung nachhaltiger kommunaler Investitionen oder für Investitionen bereits nachhaltiger Kommunalverwaltungen
  • Darlehenslaufzeit bis zu 40 Jahren und Zinsbindungen bis zu 20 Jahren
  • Zinsvergünstigung wird für 10 Jahre gewährt
  • fachliche Beratung im Zusammenhang mit den Nachhaltigkeitskriterien wird von der Sächsischen Energieagentur - SAENA GmbH angeboten

  • Investitionen zum Klimaschutz und Anpassungen an den Klimawandel sowie damit in Zusammenhang stehende Vorhaben
  • Ausgeschlossen sind Vorhaben zur Finanzierung kontroverser Geschäftspraktiken und kontroverser Geschäftsfelder (wie beispielsweise Braun- und Steinkohle)

​​​​Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sind:
 
  • genehmigte Kreditermächtigung in entsprechender Höhe
  • Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien in mindestens einem Modul
  • Fachförderungen, zweckgebundene Versicherungsleistungen oder sonstige Mittel Dritter sind vorrangig einzusetzen

Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung

  • Attraktive Darlehenskonditionen mit Laufzeiten bis zu 40 Jahren und Zinsbindungen bis zu 20 Jahren
  • Zinsvergünstigung zwischen 0,25% und 0,5 % in Abhängigkeit von den erfüllten Nachhaltigkeitskriterien:
    • Zinvergünstigung in Höhe von 0,25 % bei Erfüllung mindestens eines Kriteriums im kundenspezifischen Modul "Grundlagen schaffen" und/oder
    • Zinsvergünstigung in Höhe von 0,25 % bei Erfüllung mindestens eines Kriteriums im vorhabenspezifischen Modul "Transformation begleiten" bzw. eine Zinsvergünstigung in Höhe von 0,5 % bei Erfüllung mindestens eines Kriteriums des vorhabenspezifischen Moduls "Anlehnung an die EU-Taxonomie"
  • Rückzahlung als Ratendarlehen mit quartalsweiser Tilgung mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren möglich


Kredithöhe und Auszahlung

  • Darlehenshöhe ab 150 TEUR bis maximal 20 Mio. EUR
  • Auszahlung zu 100 %, bis zu zwei Teilauszahlungen möglich
 

Rückzahlung / vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgung

  • Eine vorzeitige Darlehensrückzahlung wird für Kommunen und kommunale Zweckverbände ausgeschlossen.
 

Verwendungsnachweis

  • Der Verwendungsnachweis kann, sofern vorhanden, bereits mit Abschluss des Darlehensvertrages erbracht werden, jedoch spätestens entsprechend der Nachweispflicht gemäß Anhang zum Antrag (SAB Sachsenkredit Nachhaltiges Kommunaldarlehen - Nachhaltigkeitskriterien). 


Sicherheiten

  • Sicherheiten in Form einer 100 % Kommunalbürgschaft sind nur von kommunalen Gesellschaften zu erbringen, denen die Erfüllung der kommunalen Aufgaben übertragen wurde


Beihilferechtliche Regelungen

  • Übt die Gebietskörperschaft eine wirtschaftliche Tätigkeit aus, kann die Zinsvergünstigung des Darlehens beihilferelevant sein, nähere Informationen können Sie dem Informationsblatt Beihilfe entnehmen.
 

Kombination mit anderen Fördermitteln

  • Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich. Entsprechende Beihilfe-Höchstgrenzen sind dabei zu berücksichtigen.

  • Ihre Finanzierungsanfrage reichen Sie bitte unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars bei der SAB schriftlich ein.

  • Die Antragstellung über das Förderportal ist für dieses Programm derzeit noch nicht möglich. Das ausgefüllte Antragsformular können Sie uns zusammen mit weiteren Unterlagen gern per E-Mail zukommen lassen.

  • Die Gewährung des Darlehens erfolgt auf Basis unserer Allgemeinen Bestimmungen für Kommunaldarlehen. Diese erhalten Sie mit Übersendung des Darlehensvertrages.

{{Vordruck Informationsblatt Beihilfe | 63559}}

Produktpräsentation Nachhaltiges Kommunaldarlehen
 

{{Vordruck Antrag und Auszahlungsformular SAB Sachsenkredit Nachhaltiges Kommunaldarlehen | 63558}}

{{Vordruck De-minimis Erklärung | 60381}}

{{Vordruck Kontovollmacht | 64662}}

{{Vordruck Unterschriftenblatt | 64663}}

{{Vordruck Identitätsfeststellung | 60311}}

{{Vordruck Verwendungsnachweis | 63563}}

  • Eine Antragstellung für den SAB Sachsenkredit "Nachhaltiges Kommunaldarlehen" ist über komuno.de möglich.

  • Es fallen keine zusätzlichen Kosten an.

  • Ja, sofern die entsprechenden Nachhaltigkeitskriterien erfüllt werden.

  • Während des gesamten Durchführungszeitraums, aber vor Beendigung der Maßnahme kann ein Antrag gestellt werden. Bei Inanspruchnahme eines Vorfinanzierungsdarlehens kann auch nach Abschluss der Maßnahme noch ein Antrag gestellt werden.

  • Ja, dieses Darlehen kann auch mit anderen Förderungen kombiniert werden. Bitte beachten Sie, dass Fachförderungen vorrangig einzusetzen sind.