Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen

Ausgleich durch Corona-Pandemie verursachter Härten für die Messe- und Ausstellungswirtschaft

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Service-Hotline des Bundes

030 1200-21036
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Was bietet mir das Förderprogramm?

  • ​​​​Ausfallabsicherung
  • Förderung pro Veranstaltung

 
  • Festgesetzte Messen im Sinne des § 64 Gewerbeordnung in Verbindung mit § 69 Gewerbeordnung
  • Festgesetzte Ausstellungen im Sinne des § 65 Gewerbeordnung in Verbindung mit § 69 Gewerbeordnung
  • Messen und Ausstellungen mit angeschlossenem Kongressteil, wenn der überwiegende Teil der Erlöse aus dem Messe- bzw. Ausstellungsteil erwirtschaftet wird
  • Leistungen aus anderen Corona-bedingten Zuschussprogrammen werden angerechnet
  • Messe oder Ausstellung im Sinne der §§ 64 und 65 GewO

  • Private und öffentliche Unternehmen, die als Veranstalter Messen oder Ausstellungen in Sachsen organisieren und durchführen
  • Tätigkeit des Veranstalters wird in einer inländischen Betriebsstätte oder einem inländischem Sitz der Geschäftsführung ausgeübt
  • Veranstalter ist in Deutschland steuerlich gemeldet, ausgenommen gemeinnützige Veranstalter

  • Die Veranstaltung ist zwei Wochen vor Durchführung auf der Webseite des Sonderfonds des Bundes für Messen und Veranstaltungen zu registrieren.
  • Bei Veranstaltungsausfall aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Bestimmung oder behördlichen Anordnung ist der Antrag auf Förderung zu stellen.
  • Antragstellung erfolgt nach Verbot der jeweiligen Veranstaltung. Wobei die Antragstellung innerhalb von drei Monaten nach dem geplanten Veranstaltungstermin, jedoch bis spätestens zum 15. November 2022, erfolgen muss.
  • Verwenden Sie dazu bitte die auf der Webseite des Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen bereitgestellten Online Formulare.
 
  • Eine Auszahlung der beantragten Förderung erfolgt nach Bewilligung.
  • Registrierung von Veranstaltungen für die Inanspruchnahme der Ausfallabsicherung ist bis spätestens 28. Februar 2022 möglich.
  • Registrierte Veranstaltungen müssen für den Zeitraum zwischen dem 1. Oktober 2021 und dem 30. September 2022 geplant sein.

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