Sonderfonds Kulturveranstaltungen
Sonderfonds Kulturveranstaltungen
Entschädigung von Kulturveranstaltern für Corona-bedingte Schäden
Wichtige Hinweise
- Das Programm wurde verlängert, Veranstaltungstermine bis zum 31.12.2022 können registriert werden.
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Förderung von Kunst und Kultur
- Entschädigung für Verdienstausfälle für Künstler
- Wirtschaftlichtkeitshilfe für Veranstaltungen bis 2.000 Teilnehmer
- Ausfallabsicherung für Veranstaltungen über 2.000 Teilnehmer
- Aufführungen der darstellenden Kunst, Kunstausstellungen, Konzerte, Film- und Medienvorführungen, Lesungen und Festivals, die kostenpflichtig für die Besucher:innen sind
- Sächsische Kulturveranstalter, die innerhalb von Deutschland tätig und steuerpflichtig sind und deren Geschäftsführung im Inland sitzt
Zuschusshöhe und Auszahlung
Wirtschaftlichkeitshilfe:
- Bei 20 % Platzreduzierung Verdopplung der ersten 1.000 Ticketeinnahmen
- Bei 75 % Platzreduzierung Verdreifachung der ersten 1.000 Ticketeinnahmen
- Deckelung bei 100.000 EUR pro Veranstaltung
Kredithöhe und Auszahlung
Ausfallabsicherung:
- 90 % Ausfallkosten
- Der Antrag ist unter folgendem Link elektronisch einzureichen.
FAQ Liste des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen