Sonderfonds Kulturveranstaltungen

Entschädigung von Kulturveranstaltern für Corona-bedingte Schäden

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Service-Hotline des Bundes

Wichtige Hinweise

  • Das Programm wurde verlängert, Veranstaltungstermine bis zum 31.12.2022 können registriert werden.

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Förderung von Kunst und Kultur 
  • Entschädigung für Verdienstausfälle für Künstler 
  • Wirtschaftlichtkeitshilfe für Veranstaltungen bis 2.000 Teilnehmer
  • Ausfallabsicherung für Veranstaltungen über 2.000 Teilnehmer 

  • Aufführungen der darstellenden Kunst, Kunstausstellungen, Konzerte, Film- und Medienvorführungen, Lesungen und Festivals, die kostenpflichtig für die Besucher:innen sind

  • Sächsische Kulturveranstalter, die innerhalb von Deutschland tätig und steuerpflichtig sind und deren Geschäftsführung im Inland sitzt

Zuschusshöhe und Auszahlung 

Wirtschaftlichkeitshilfe: 

  • Bei 20 % Platzreduzierung Verdopplung der ersten 1.000 Ticketeinnahmen
  • Bei 75 % Platzreduzierung Verdreifachung der ersten 1.000 Ticketeinnahmen 
  • Deckelung bei 100.000 EUR pro Veranstaltung


Kredithöhe und Auszahlung

Ausfallabsicherung:

  • 90 % Ausfallkosten 
 

  • Der Antrag ist unter folgendem Link elektronisch einzureichen.

FAQ Liste des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

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