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23.8.22 ESF Plus 2021 – 2027 – Kundeninformation 07/2022

Titel
ESF Plus 2021 – 2027 – Kundeninformation 07/2022
Text

Update Kundeninformation zur

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds Plus mitfinanzierten Vorhaben der Förderperiode 2021 – 2027 (ESF Plus-Richtlinie SMS)

Stand: 23.08.2022

Sehr geehrte Kunden,

wir sind aufgrund des hohen Antragaufkommens und der zur Verfügung stehenden Mittel gezwungen, in der Mehrzahl der Landkreise / kreisfreien Städte qualifizierte Auswahlentscheidungen zu treffen. In Summe werden wir mehr Anträge ablehnen müssen, als wir zu gegebener Zeit bewilligen werden.

Eine Entscheidungsfindung bis zum 01.09.2022 – dem gemäß Förderbaustein angezeigten ersten möglichen Beginntermin – ist aufgrund des Antragaufkommens jedoch nicht möglich.

Aus diesem Grund zeigen wir an, dass der Beginntermin für den Vorhabensbereich Schritt-für-Schritt einheitlich auf den 01.10.2022 festgesetzt wird!
Diese Verschiebung ist darüber hinaus notwendig, um den Jobcentern die Zeit für eine entsprechende Auswahl der Teilnehmenden zu ermöglichen.

Wir verweisen darauf, dass die den Antragsstellern gegebene Möglichkeit des vorzeitigen Maßnahmebeginns weiterhin besteht. Das Risiko, keine Förderung und somit keine finanziellen Mittel für das beantragte Vorhaben zu erhalten, ist jedoch sehr hoch.

Wir werden Sie im Monat September über die individuelle und regionale Förderentscheidung informieren.
Bei einer positiven Rückmeldung können Sie mit der Vorbereitung der Maßnahme beginnen.

Ebenfalls erhalten die örtlich zuständigen Träger der Grundsicherung eine Nachricht, über die in ihrem Zuständigkeitsbereich ausgewählten Träger.

Das Ende des Durchführungszeitraumes wird einheitlich auf den 31.03.2024 festgelegt. Damit sind für die Durchführungszeit (01.10.2022 – 31.03.2024) 18 Monate gewährleistet.
Der Vorhabenszeitraum endet einen Monat später, mithin zum 30.04.2024.

Der Termin zur Einreichung des Verwendungsnachweises bei der SAB ist der 30.06.2024.

Ihre Sächsiche Aufbaubank – Förderbank

Teaser Text
Update Kundeninformation zur Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds Plus mitfinanzierten Vorhaben der Förderperiode 2021 – 2027 (ESF Plus-Richtlinie SMS) Stand: 23.08.2022
Datum
23 Aug 2022 - 00:00:00
To News
Nein
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