- vorhandene oder neu zu gründende Aquakulturunternehmen (Neueinsteiger im Aquakultursektor), Erzeugerorganisationen und Erzeugerzusammenschlüsse unabhängig von ihrer Rechtsform sowie Fachverbände der Fischwirtschaft,
- die Sächsische Tierseuchenkasse
Zur Förderung der Tiergesundheit und des Tierschutzes in Aquakulturunternehmen, unter anderem über Prävention und Biosicherheit, können folgende Maßnahmen gefördert werden:
a) die Bekämpfung und Tilgung von Krankheiten in der Aquakultur im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 mit Bestimmungen für die Verwaltung der Ausgaben in den Be-reichen Lebensmittelkette, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzengesundheit und Pflanzenvermehrungsmaterial, zur Änderung der Richtlinien des Rates 98/56/EG, 2000/29/EG und 2008/90/EG, der Verordnungen (EG) Nr. 178/2002, (EG) Nr. 882/2004 und (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Entscheidungen des Rates 66/399/EWG, 76/894/EWG und 2009/470/EG (ABl. L 189 vom 27.6.2014, S. 1) für die Erfüllung der Auflagen eines Tilgungsplans,
b) Initiativen zur Verringerung der Abhängigkeit von Tierarzneimitteln in Aquakulturen,
c) veterinärmedizinische Studien oder Arzneimittelstudien sowie die Verbreitung und der Austausch von Informationen und optimalen Verfahren zu Tierkrankheiten in Aquakulturen mit dem Ziel, einen angemessenen Einsatz von Tierarzneimitteln zu fördern,
d) die Gründung und die Arbeit von anerkannten Verbünden zur Förderung des Gesundheitsschutzes im Aquakultursektor.
- Die Ergebnisse veterinärmedizinischer Studien sind auf angemessene Art und Weise öffentlich zugänglich zu machen.
- Der Erwerb von Arzneimitteln wird nicht gefördert.
- Aufwendungen zur Umsetzung der „Neufassung des gemeinsamen Programms des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Prophylaxe und Bekämpfung der Koi-Herpesvirus (KHV)-Infektion in sächsischen Fischhaltungsbetrieben vom 13. November 2013 (SächsABl. 2014 S. 354)“ werden ebenfalls nicht gefördert, außer Maßnahmen zur Behandlung Koi-Herpes-Virusinfektion (KHV)-positiver abgefischter Teiche.“
Konditionen | Details | |||||||||||||||||||||||||||
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Art der Förderung |
nicht rückzahlbare Zuwendung |
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Zuschusshöhe |
grundsätzlich 50% der förderfähigen Ausgaben |
Ein erhöhter Fördersatz von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben kann bei gleichzeitiger Erfüllung aller nachfolgenden Kriterien zur Anwendung kommen:
a) die Maßnahme ist von kollektivem Interesse und
b) die Maßnahme hat einen kollektiven Zuwendungsempfänger und
c) die Maßnahme weist einen innovativen Aspekt auf.
Weitere Informationen zu den Programmdetails finden Sie in der Anlage zum Antrag.
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Tipp: Wenn Sie das Programm auf den Merkzettel legen, können Sie beim nächsten Besuch schneller zu Ihren Antragsformularen zurückkehren.
Antrag
Allgemeine Unterlagen
- AuF2016_Antrag
61067 - AuF2016_Antrag_Anlage 1
61068 - Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung - EFRE-ESF-EMFF
60451 - Kopie (Vorder- und Rückseite) des gültigen Personalausweises oder Reisepasses des Antragstellers bzw. des Vertreters
- KMU-Bewertung
60314 - KMU-Bewertung_Anlage 1
60314-1 - KMU-Informationsblatt
60300 - Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369 - bei fehlender bzw. reduzierter Vorsteuerabzugsberechtigung der entsprechende Nachweis hierüber
- Finanzierungsnachweise, z.B. Kreditbereitschaftserklärung/-vertrag, Antrags-/ Bescheidkopie weiterer öffentlicher Finanzierungshilfen, Kontoauszug bei > 10 T€ Eigen-/ Barmitteleinsatz
- bei Investitionen < 100 T€: letzter vorliegender steuerlicher Jahresabschluss /
- E/Ü-Rechnung
- bei Investitionen > 100 T€: die 2 letzten vorliegenden Jahresabschlüsse
- bei Neugründung im Aquakultursektor:
- Nachweis angemessener Berufsqualifikation, den Geschäftsplan, einen unabhängigen positiven Vermarktungsbericht
- bei Investitionen > 50 T€: Durchführbarkeitsstudie einschließlich Umweltprüfung der Maßnahmen
Fachliche Unterlagen
- Projektbeschreibung/-begründung (IST-Situation, geplante Maßnahmen, Ziele, Darstellung/Begründung des öffentlichen Finanzbedarfs), ggf. Übersichtsplan, Lageplan, Flächen- und Kapazitätsberechnungen
- detaillierte Investitionsaufstellung mit Kostenschätzungen; bei Maßnahmen zur KHV-Bekämpfung für Branntkalkzukauf und -ausbringung
- drei vergleichbare Kostenangebote für die geplanten Maßnahmen
- bei Investitionskosten > 50 T€: Wirtschaftlichkeitsberechnungen mit plausibler Begründung zur nachhaltigen Erreichbarkeit der unterstellten Absatzmengen
- AuF2016_Rentavorschau _Wirtschaftlichkeit
61069 - AuF2016_Betriebsspiegel_A
61060 - bei in das AuNaP (nach RL TWN/2015) einbezogenen Teichflächen die Bestätigung der Naturschutzbehörde zum Nachweis gemäß Nr. 4.6 der RL AuF/2016
- Bei Maßnahmen nach Nr. 2.6a) der positive Befund der Tierseuchenkasse/ Fischgesundheitsdienst sowie ein betriebsbezogenes Sanierungskonzept (unterzeichnet von Antragsteller, Fischgesundheitsdienst, Kreisveterinäramt) gemäß KHV-Bekämpfungsprogramm
Gesellschaftsrechtliche Unterlagen
- Gesellschaftsvertrag/Satzung sowie entsprechender aktueller Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregisterauszug bzw. Gewerbe-/Betriebsgenehmigung mit Nachweis der Unternehmenstätigkeit in Sachsen
- sofern die Benennung von Zeichnungsbefugten erfolgen soll:
Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1
Abruf
Der Vordruck wird Ihnen in Kürze an dieser Stelle zur Verfügung gestellt.
Verwendungsnachweis
Der Vordruck wird Ihnen in Kürze an dieser Stelle zur Verfügung gestellt.
Letzte Änderung: 12.12.2017