Allgemeine Informationen
Alphabetisierung in Sachsen
Auch in der heutigen Zeit leben in Deutschland Menschen, die nicht ausreichend lesen und schreiben können. Ihnen fällt es schwer, Formulare auszufüllen, Verträge oder die Speisekarte in der Kantine zu lesen. Je länger Menschen mit solchen Defiziten leben, desto schlechter stehen die Chancen, den Alltag zu meistern bzw. in der Arbeitswelt Fuß zu fassen.
Doch es ist nie zu spät, richtig Lesen und Schreiben zu lernen: Mit dem Förderprogramm „Vorhaben zur Alphabetisierung funktionaler Analphabeten“ unterstützen wir Projekte, um betroffene Menschen gezielt in ihrer alltäglichen Lebenssituation zu unterstützen. Dazu gehört in erster Linie die Vermittlung von grundlegenden Kompetenzen wie Lesen und Schreiben, um den Weg in ein Leben mit gesellschaftlicher Integration und beruflichen Perspektiven zu ebnen bzw. die Erwerbssituation zu verbessern.
Unterstützen Sie Menschen, deren Lese- und Schreibschwierigkeiten sie in ihrem alltäglichen Leben behindern und informieren Sie sich hier zu unserem Förderangebot.
Hinweis: Mit Bekanntmachung vom 30.06.2017 (PDF, 53 kB) , veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt Nr. 29/2017 vom 20.07.2017, ruft das SMK zur Einreichung von Projektvorschlägen für eine Koordinierungsstelle auf. Die Projektlaufzeit ist vom 01.01.2018 bis 31.12.2021 geplant.
Projektvorschläge sind nur im Rahmen dieser Bekanntmachung bis zum 31.08.2017 möglich.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts, Juristische Personen des Privatrechts ,Rechtsfähige Personengesellschaften
Gefördert werden:
- Vorhaben, die auf die Alphabetisierung von funktionalen Analphabeten mit dem Ziel der Vermittlung grundlegender Kompetenzen für eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, der Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmer, ihrer Eingliederung in das Erwerbsleben beziehungsweise Verbesserung ihrer Erwerbssituation ausgerichtet sind,
- Vorhaben zur Koordination und Information der Akteure und Teilnehmer sowie zur Qualitätssicherung und -entwicklung in der Alphabetisierung einschließlich deren wissenschaftlichen Begleitung und
- themenspezifische Modellvorhaben, um eine Lösung für eine verbesserte Alphabetisierung von funktionalen Analphabeten zu erproben oder weiterzuentwickeln. Hier bieten sich Ansatzpunkte für soziale Innovation
Für die Antragstellung wurde für alle Vorhaben, die 2018 beginnen sollen, als neuer Stichtag der 30.09.2017 festgelegt. Den Förderbaustein finden sie hier (PDF, 205 kB) .
Konkrete Informationen und Anforderungen zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen sind im Förderbaustein (PDF, 205 kB) geregelt.
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Verfahrensablauf
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus kann Stichtage für die Antragstellung festlegen. Die Veröffentlichung von Stichtagen erfolgt auf dieser Internetseite.
Vor dem Antragsverfahren können Ideenwettbewerbe durchgeführt werden.
Frist / Dauer
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Mit dem Vorhaben kann ab Posteingang bei der SAB (Posteingangsstempel) begonnen werden. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Vorhaben damit auf eigenes Risiko begonnen wird. Das bedeutet, der Antragsteller trägt das Risiko, die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt zu erhalten.
Rechtsgrundlagen / Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds 2014–2020 mitfinanzierten Vorhaben (SMK-ESF-Richtlinie 2014–2020) vom 16. November 2015
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF-Rahmenrichtlinie) vom 27. Oktober 2017
Kosten
Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.
Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg. Dazu steht eine Software auf dem Portal zur Antragstellung bereit. Dafür benötigen Sie ein Login.
Den im Rahmen der elektronischen Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie bitte auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein. Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid.
Antragstellung
- ESF-Projekte_Angaben zur Antragsfreischaltung
60800 - ESF-Projekte_Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
60821 - Identitätsfeststellung durch zuverlässige Dritte
60311 - Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369 - ESF-Projekte_Anforderungen an Projektbeschreibungen_Infoblatt
61713 - ESF-Projekte_Änderungsmitteilung _Projektförderung
60859 - ESF-Projekte_Anforderungen an ESF-Projektträger bei Ersteinreichung_Infoblatt
60715 - ESF-Projekte_Deckblatt _Trägermappe
60715-1 - Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung - EFRE-ESF-EMFF
60451 - Erklärung anerkannte Weiterbildungsträger
60848 - ESF-Projekte_Bescheinigung _Ausländerbehörde_FZR 2014-2020
60889
Abruf/Verwendungsnachweis/Teilnehmerdatenerfassung
- Alle notwendigen Unterlagen zum Abruf der Mittel und zur Abrechnung im Verwendungsnachweis sind in der Antragssoftware PRANO integriert. Die Teilnehmerdatenerfassung erfolgt über das ESF-Internetportal unter dem Punkt "Indikatoren".
- ESF-Projekte_Übersicht einzureichende Unterlagen_AUZA/VN
60721 - ESF-Projekte_Mitarbeiter- / Dozentenliste
60835 - ESF-Projekte_Änderungsmitteilung _Projektförderung
60859 - Einholung von Vergleichsangeboten_Dokumentation
64029-1 - Nachweis_teilnehmerbezogene _Aufwandsentschädigung in ESF-Vorhaben
61012 - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis _Personalkostenpauschale_ Honorartätigkeit_FZR 2014-2020
60878 - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis _Verwaltung_Honorartätigkeit _FZR 2014-2020
60879 - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis _Stellenförderung_FZR 2014-2020
60880 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen_Eintritt in Maßnahme
61014 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen_Austritt aus Maßnahme
61014-1 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen_6 Monate nach Austritt aus Maßnahme
61014-2 - ESF-SMK_Alphabetisierungsmaßnahmen _Negativerklärung
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Letzte Änderung: 18.01.2018