Allgemeine Informationen
Mit sächsischen Innovationen auf den Markt
Innovationen sind der Motor von Fortschritt und Entwicklung unserer Gesellschaft. Der Freistaat Sachsen schaut hier auf eine lange Tradition zurück und möchte diese erfolgreich fortführen.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stecken voller Ideen und dieses Potenzial gilt es zu heben. Doch oftmals fehlt es gerade diesen Betrieben an den dafür erforderlichen finanziellen Voraussetzungen.
Durch das Programm „Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign (MEP)“ unterstützen wir KMU bei der Markteinführung von neuen oder weiterentwickelten Produkten, Dienstleistungen oder Verfahren (Produkt). Mithilfe eines nicht rückzahlbaren Zuschusses werden beispielsweise Entwicklungsausgaben für ein Produktdesign, die Herstellung eines Serienmusters oder produktspezifische Werbematerialien finanziell unterstützt.
Nutzen Sie einen Zuschuss, um Ihre innovativen Ideen zu verwirklichen, und informieren Sie sich hier zu unserem Förderangebot.
Der Freistaat Sachsen gewährt KMU finanzielle Unterstützung bei der Realisierung innovativer Ideen.
Unterstützung erhalten Sie insbesondere für folgende Maßnahmen:
- Produktdesign sowie unterstützende Gestaltungsleistungen
- Herstellung eines marktfähigen Serienmusters oder einer Nullserie, soweit diese nicht für den Verkauf bestimmt sind
- Maßnahmen zur unmittelbaren Vorbereitung des Markteintritts wie Normierungen und Zertifizierungen
- Entwicklung einer produktbezogenen Vertriebs-/Marketingkonzeption, Durchführung von Marktuntersuchungen und Akzeptanztests
- Erstellung produktspezifischer Werbematerialien
Die Markteinführung von innovativen Produkten kann nur gefördert werden, wenn es infolge eigener Forschungs- und Entwicklungsleistung Ihres Unternehmens oder in Zusammenarbeit mit einem Forschungspartner entwickelt wurde und die Umsetzung in Sachsen erfolgt.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:
- Personal bei Neueinstellung – eines Marketing-, Vertriebs- oder Designassistenten (einschließlich Arbeitgeberanteil), höchstens jedoch 50.000 EUR
- Fremdleistungen im Zusammenhang mit der Nullserie, dem Muster
- Sachausgaben (insbesondere Materialausgaben zur Herstellung eines Serienmusters oder einer Nullserie)
- die Erlangung gewerblicher Schutzrechte und damit im Zusammenhang stehender Lizenzen, Normierungen und Zertifizierungen
- Gestaltung und Druck von Prospekten, Flyern oder Katalogen für ausländische Märkte (vorrangig in Fremdsprachen), Darstellung der Produkte auf elektronischen Medien bis zu 50.000 EUR.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
In der Markteinführungsphase werden Projekte zur Markteinführung von neuen oder weiter entwickelten Produkten, Dienstleistungen oder Verfahren, die auf Innovationen beruhen, gefördert. Die Markteinführungsphase ist von der Marktbearbeitungsphase zu unterscheiden.
- Sie stellen den Antrag für ein KMU mit Sitz in Sachsen.
- Die Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren, die Sie auf den Markt bringen möchten, beruhen auf Innovationen und werden bis zur Stellung des Förderantrages bei der SAB noch nicht auf dem Markt angeboten.
- Der Planungsstand für die Markteinführung des Produktes auf konkret definierten Absatzmärkten ist schlüssig.
- Ihr Unternehmen sichert die Gesamtfinanzierung. Der Eigenanteil Ihres Unternehmens beträgt mindestens 25 Prozent und ist frei von Finanzierungshilfen aus öffentlicher Hand.
- Gestaltungsaufträge sind nur zuwendungsfähig, wenn die Leistungserbringung durch selbstständige Designer oder andere Dienstleister, die gestalterisch tätig sind und hierzu über Referenzen verfügen, erfolgt.
Konditionen | Details | |||||||||||||||||||||||||||
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Art der Förderung |
Anteilsfinanzierung |
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Höhe |
50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 100.000 EUR |
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Rechtsanspruch |
nein |
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Verfahrensablauf
Der Förderantrag ist bei der SAB einzureichen.
Nach Abschluss des geförderten Vorhabens ist der SAB die Erfüllung des Zuwendungszwecks durch einen Verwendungsnachweis nachzuweisen.
Für Fragen zur Antragstellung und zum weiteren Verfahren stehen Ihnen die Mitarbeiter unseres Servicecenters sehr gern zur Verfügung.
Frist / Dauer
Mit der Umsetzung des Vorhabens kann nach Antragseingang bei der SAB begonnen werden. Das Risiko, die beantragte Zuwendung nicht in der geplanten Höhe oder nicht zu dem geplanten Zeitpunkt zu erhalten, tragen Sie als Antragsteller.
Der Bewilligungszeitraum für Projekte der Markteinführungsphase umfasst bis zu 15 Monate. Er endet in jedem Fall 6 Monate nach dem ersten Anbieten des Produkts auf dem Markt.
Rechtsgrundlagen / Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 27. Oktober 2017
- Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung im Bereich der Strukturfonds EFRE und ESF (NBest-SF)
61712 - MSR-MEP-Markteinführungsphase _Infoblatt
60437 - KMU-Informationsblatt
60300 - De-minimis-Regel_Informationsblatt
60380 - Flyer (PDF, 621 kB)
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Tipp: Wenn Sie das Programm auf den Merkzettel legen, können Sie beim nächsten Besuch schneller zu Ihren Antragsformularen zurückkehren.
Antragstellung
- MSR-MEP_Markteinführungsphase _Antrag
60438 - KMU-Bewertung
60314 - KMU-Bewertung_Anlage 1
60314-1 - De-minimis_Antrag_Erklärung
60381 - Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369 - Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung - EFRE-ESF-EMFF
60451
Abrufunterlagen
- MSR_Auszahlungsantrag _Programmauswahl
61566 - Belegliste
61389 - Tätigkeitsnachweis Personal_Stundennachweis
60607 - Tätigkeitsnachweis - Stellenförderung
60609 - Strukturfonds_Originalen gleichgestellte Belege_Wirtschaftsprüfertestat
60612 - Strukturfonds_Elektronische Belege_Erklärung des Zuwendungsempfängers
60613 - Einholung von Vergleichsangeboten_Dokumentation
64029-1
Verwendungsnachweis
Letzte Änderung: 17.11.2017