Allgemeine Informationen
Steigern Sie mit uns Ihren Bekanntheitsgrad im In- und Ausland
Sie haben ein kleines oder mittelständisches Unternehmen (KMU) mit Sitz in Sachsen und möchten den Exportanteil Ihres Betriebs steigern?
Mit dem Programm „Messen, Außenwirtschaft“ fördern wir die Erhöhung des Bekanntheitsgrades und der Akzeptanz sächsischer Unternehmen auf nationalem und internationalem Parkett. Dazu unterstützen wir in Form von Zuschüssen die Beteiligung an Messen, Produktpräsentationen und Symposien sowie die Erstellung von Studien zur Erschließung neuer Märkte.
Starten Sie mit uns durch und informieren Sie sich hier zu unserem Förderangebot.
Mit diesem Förderprogramm unterstützt der Freistaat Sachsen KMU beim Erschließen neuer Märkte. Ziel ist es, den Bekanntheitsgrad und die Akzeptanz sächsischer Unternehmen und ihrer Erzeugnisse im In- und Ausland zu verbessern.
Unterstützung für Ihr Unternehmen erhalten Sie bei
- Teilnahmen an Auslandsmessen und internationalen Messen in Deutschland (gemäß AUMA International bzw. gemäß Übersicht zuwendungsfähiger Inlandsmessen (PDF, 21 kB) ),
- Produktpräsentationen, die von Kommunen, Landkreisen, Kammern, Verbänden oder sonstigen Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter (Projektträger) organisiert werden
- Teilnahmen an internationalen Symposien, soweit die Veranstaltung nicht bereits aus öffentlichen Mitteln unterstützt wird sowie
- Erstellung von Machbarkeits- oder begleitenden Studien über ökonomische und technische Fragen des Zielmarktes.
Zuwendungsfähige Ausgaben sind
bei der Teilnahme an Produktpräsentationen:
- Miete der Ausstellungsfläche,
- Auf- und Abbau des Standes durch Dritte,
- Ausgaben für den Standbetrieb (Transport der Ausstellungsgüter, Dolmetscher und Werbematerialien), soweit diese die Ausgaben für Miete und Auf- und Abbau nicht übersteigen
bei der Erstellung von Studien:
- das Nettohonorar des Auftragnehmers
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), bei Produktpräsentationen auch Kammern, Verbände und sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter soweit diese als Projektträger für KMU handeln.
Die Teilnahme an Auslandsmessen und internationalen Messen in Deutschland, Produktpräsentationen sowie die Teilnahme an Symposien zur Erschließung ausländischer Märkte. Außerdem werden Machbarkeitsstudien oder begleitende Studien gefördert.
Bei Beantragung einer Förderung von Machbarkeitsstudien/ begleitenden Studien ist mit der Antragstellung nachzuweisen, dass eine Beratung bei dem sächsischen Kontaktpartner, der deutschen Auslandskammer oder einer vergleichbaren Institution auf dem Zielmarkt vorgeschaltet ist.
Konditionen | Details | |||||||||||||||||||||||||||
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Art der Förderung |
nicht rückzahlbarer Zuschuss |
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Höhe |
Messen und Symposien
Produktpräsentationen und Studien
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Rechtsanspruch |
nein |
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Verfahrensablauf
Der Förderantrag ist bei der SAB einzureichen.
Nach Abschluss des geförderten Vorhabens ist der SAB die Erfüllung des Zuwendungszwecks durch einen Verwendungsnachweis nachzuweisen.
Für Fragen zur Antragstellung und zum weiteren Verfahren stehen Ihnen die Mitarbeiter unseres Servicecenters gern zur Verfügung.
Frist / Dauer
Mit der Umsetzung des Vorhabens kann nach Antragseingang bei der SAB begonnen werden. Das Risiko, die beantragte Zuwendung nicht, nicht in der geplanten Höhe oder nicht zu dem geplanten Zeitpunkt zu erhalten, tragen Sie als Antragsteller.
Rechtsgrundlagen / Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 27. Oktober 2017
- Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung im Bereich der Strukturfonds EFRE und ESF (NBest-SF)
61712 - MSR-Messen_Außenwirtschaft _Infoblatt
60330 - KMU-Informationsblatt
60300 - De-minimis-Regel_Informationsblatt
60380 - Liste zusätzlich geförderter Inlandsmessen (PDF, 21 kB)
- Flyer (PDF, 637 kB)
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Tipp: Wenn Sie das Programm auf den Merkzettel legen, können Sie beim nächsten Besuch schneller zu Ihren Antragsformularen zurückkehren.
Antragstellung
- MSR-Messen_Außenwirtschaft _Antrag
60332 - KMU-Bewertung
60314 - KMU-Bewertung_Anlage 1
60314-1 - De-minimis_Antrag_Erklärung
60381 - Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung - EFRE-ESF-EMFF
60451 - Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369
Abrufunterlagen/Verwendungsnachweis
Letzte Änderung: 17.11.2017