Unterstützung besonderer Initiativen für regionale Entwicklung
Unterstützung besonderer Initiativen für regionale Entwicklung
Förderung innovativer Ansätze mit überregionaler Bedeutung
Wichtige Hinweise
- Förderanträge für Projekte können nach Aufruf des Staatsministeriums für Regionalentwicklung gestellt werden. Aktuell ist keine Antragstellung möglich. Über künftige Förderaufrufe werden wir Sie an dieser Stelle informieren.
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Es werden Projekten in den Bereichen Regionalentwicklung, Baukultur, baukulturelles Erbe und innovatives Bauen gefördert, die für die Entwicklung der Regionen von besonderer Bedeutung und von erheblichem Interesse für den Freistaat Sachsen sind, für die es jedoch anderweitig keine Fördermöglichkeit gibt.
- Regionalentwicklung
- Baukultur
- Baukulturelles Erbe
- Innovatives Bauen
Nicht gefördert werden:
- Kreditbeschaffungskosten, Pachten, Erbbauzinsen und Grunderwerbsteuer
- Abschreibungsbeträge für Investitionen
- Erwerb von Immobilien und Grundbesitz
- Eingebrachte Grundstücke, Gebäude, Einrichtungen und technische Anlagen
- Publikationen, soweit sie nicht im Einzelfall als notwendig für die Verbreitung der Ergebnisse der den Fördergegenstand bildenden Tätigkeit der Zuwendungsempfangenden anerkannt werden
- Anschaffungsausgaben von Personenkraftwagen und Betriebsfahrzeugen, soweit diese nicht innovativer Bestandteil eines Modellprojektes sind
- Mahngebühren
- Natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
Eine Förderung ist nur möglich, wenn das Projekt eine überregionale Wirkung entfaltet. Projekte mit ausschließlich örtlicher Wirkung können nicht gefördert werden.
- Es besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Durchführung des Vorhabens
- Es stehen keine anderweitigen Fördermöglichkeiten zur Verfügung (anderweitige Förderung oder Finanzierung des Freistaates Sachsen, des Bundes oder der Europäischen Union sind vorrangig in Anspruch zu nehmen)
- Eine Kumulierung mit anderen Förderungen ist nicht zulässig.
Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.
Die Förderung erfolgt in Höhe von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Die beantragte Förderung muss mindestens 4.000 EUR und darf höchstens 200.000 EUR betragen.
- Auf Antrag können die allgemeinen Betriebskosten einschließlich projektbezogener Reisekosten pauschal abgedeckt und in Höhe von bis zu 15 % der bewilligten Personalausgaben (Arbeitgeberbrutto) als zuwendungsfähig anerkannt werden.
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder unser Servicecenter (0351 4910-0).
- Sofern Sie das Förderportal der SAB noch nicht nutzen, registrieren Sie sich bitte und füllen dann Ihren Antrag online aus.
- Sobald Ihr elektronischer Antrag vollständig ausgefüllt ist, senden wir Ihnen eine E-Mail mit einer Zusammenfassung Ihres Antrages für Ihre Unterlagen zu.
- Mit Abschluss der Antragsbearbeitung werden die Antragsunterlagen direkt an die SAB zur Bearbeitung weitergeleitet.
FRL RegIn/2023 Antrag Anlage 1 | 62150-1
Hinweis: Die Summen (Zeilen-, Spaltensummen) in Punkt 2 und 3 des Vordrucks werden berechnet, wenn der Vordruck gespeichert, geschlossen und neu geöffnet wird.
FRL RegIn/2023 Antrag Anlage 2 | 62150-2
FRL RegIn/2023 Projektbeschreibung | 62152
Unterschriftenblatt Bankvollmacht | 64663
Aktueller Registerauszug
Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass von allen Zeichnungsberechtigten (beidseitige Kopie)
Haushalts- und Wirtschaftsplan (bei institutioneller Förderung)
Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten | 65222-1
Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe) | 61547-1
Erklärung des Antragstellers - kein Unternehmen in Schwierigkeiten | 61369
Hinweis für unsere Zuwendungsempfänger zur Auszahlung und zum Verwendungsnachweis:
Wir haben für Sie im Förderportal der SAB die Möglichkeit geschaffen, über Ihr Projektkonto elektronisch Auszahlungsanträge zu stellen und Verwendungsnachweise einzureichen. Damit entfällt das Ausfüllen des Papier-Vordruckes sowie der bislang genutzte Zwischennachweis.
Der Auszahlungsantrag besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Im Sachbericht haben Sie die Möglichkeit, Änderungen oder Verzögerungen bei der Durchführung Ihres Vorhabens darzulegen. Im zahlenmäßigen Nachweis geben Sie als zuwendungsfähig abgerechnete Ausgaben/Kosten an, aus denen dann der Maximalbetrag zur Auszahlung kommt. Den Auszahlungsantrag reichen Sie mit den Erklärungen bitte ausschließlich elektronisch ein.
Der Verwendungsnachweis ist inhaltlich und funktional ähnlich dem Auszahlungsantrag aufgebaut, ergänzt um Angaben zum tatsächlichen Durchführungszeitraum, den abschließenden Ausgaben- und Finanzierungsplan sowie um die De-minimis-Erklärung.
FRL RegIn 2023 (ab 1. Juli 2023) - Kommunen:
Ab 2024 gilt für Kommunen das neue Auszahlungsverfahren gemäß VwV zu § 44 SäHO. Bitte teilen Sie uns für die Auszahlung mit, an welchem Tag mit Ihrem Vorhaben begonnen haben. Bitte nutzten Sie dafür den nachstehenden Vordruck und laden ihn im Förderportal über die Mitteilungsfunktion in Ihrem Projektkonto hoch ("Aufgaben" -> "Mitteilung versenden" -> "Anlage hochladen"):
Vorhabenbeginn_Anzeige | 65999
FRL RegIn 2023 (ab 1. Juli 2023) - nicht-kommunale Träger:
Bitte füllen Sie den nachstehenden Auszahlungsantrag aus und laden Sie ihn im Förderportal über die Mitteilungsfunktion in Ihrem Projektkonto hoch ("Aufgaben" -> "Mitteilung versenden" -> "Anlage hochladen"):
Landesmittel_Auszahlungsantrag | 61580
FRL RegIn 2021 (bis 30. Juni 2023) - Kommunen und nicht-kommunale Träger:
Sie können Sie weiterhin wie gewohnt nach Bedarf abrechnen.
Bitte reichen Sie Ihren Auszahlungsantrag und Ihren Verwendungsnachweis in Ihrem Projektkonto im Förderportal ein. Beide Arbeitsschritte sind unter der Funktion "Aufgaben" zu finden .
Schwerpunkte im Bereich Baukultur sind Bauen und Gestalten unter Berücksichtigung aktueller Trends und Herausforderungen
Schwerpunkte im Bereich baukulturelles Erbe sind die Pflege und das Bewahren des baukulturellen Erbes (Heimat-/Traditionsschutz und Denkmalpflege)
Zur Prüfung, ob Ihr Vorhaben den Regularien der Beihilfe unterliegt, fordern wir geeignete Unterlagen und Informationen bei Ihnen ab.
Zuwendungen für überhöhte Bezüge können zurückgefordert werden.
Prüfgrundlage für die Einhaltung des Besserstellungsverbotes bilden die Tabellenentgelte der TV-L.
Bei der Projektförderung müssen Empfänger von Zuwendungen, deren Gesamtausgaben überwiegend (mehr als 50 %) von der öffentlichen Hand finanziert werden, das Besserstellungsverbot beachten. Maßgebend sind dabei die Gesamtausgaben des Zuwendungsempfängers für seine Aufgabenbereiche insgesamt und nicht die Gesamtausgaben des geförderten Projektes.
Als Vorhabensbeginn zählt der Abschluss eines dem Vorhabens zuzurechnenden Liefer- und Leistungsvertrag (Auftragsvergabe); bei Baumaßnahmen gelten vorbereitende Maßnahmen wie Planung, Baufeldfreimachung, Voruntersuchungen) nicht als Maßnahmebeginn.
Bei Vorhaben bis 100 000 Euro Gesamtwertumfang ist der Maßnahmebeginn ab bestätigtem Antragseingang auf eigenes Risiko möglich, bei kommunalen Antragstellern bei Vorhaben bis zu einem Gesamtwertumfang von 1 000 000 Euro.