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Validierungsförderung

Unterstützung für die Einführung und Verbreitung moderner Technologien

Finanziert aus Mitteln der Europäischen Union.
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Servicehotline Wirtschaft

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Wichtige Hinweise

  • Achtung: Neue Förderperiode 2021-2027.
  • Mit in Kraft treten der neuen Richtlinie zum 03.02.2023 gelten für die EFRE Validierungsförderung 2021-2027 neue Bedingungen für die Antragstellung. Bitte gehen Sie auf folgende Seite der SAB: EFRE - Validierungsförderung 2021-2027
  • Für bereits bewilligte Projekte sind weiterhin die auf dieser Seite verlinkten Auszahlungsdokumente und Dokumente zur Verwendungsnachweisführung gültig.

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Qualifizierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen aus der Wissenschaft zur wirtschaftlichen Nutzung mittels Validierung
  • Bewertung des Innovationspotenzials von Forschungsergebnissen und Erschließung möglicher Anwendungen
  • Nachweis über die Funktionsfähigkeit und technische sowie wirtschaftliche Umsetzbarkeit der Forschungsergebnisse

  • Beschleunigung bei Einführung und Verbreitung moderner Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft.
  • Qualifizierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen aus der Wissenschaft zur wirtschaftlichen Nutzung, indem mittels Validierung die Verringerung von Diskrepanzen zwischen den auf Forschungsseite typischerweise bereitgestellten Ergebnissen und den aufseiten der Wirtschaft notwendigen Informationen für eine Risikoabschätzung zur Nutzung dieser Ergebnisse erfolgt.
  • Validierung von Forschungsergebnissen mit dem Ziel, Innovationspotenzial vielversprechender Forschungsergebnisse zu prüfen, nachzuweisen, zu bewerten sowie mögliche Anwendungen zu erschließen.
  • Validierung von Forschungsergebnissen zum Nachweis der Funktionsfähigkeit und technischen sowie wirtschaftlichen Umsetzbarkeit dieser Ergebnisse, um in weitere Entwicklung zu investieren.
  • Reduzierung bestehender Finanzierungslücken bei Wissenschaftseinrichtungen für die Durchführung von Validierungsprojekten.
  • Verstärkte und systematische Validierung wirtschaftlich vielversprechender Projekte.
 

Für die Förderung auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen stehen zwei Varianten zur Verfügung:

Programm-Modul:

  • Projekte zur Etablierung, Umsetzung und Verbesserung von Prozessen zur systematischen Auswahl der für eine wirtschaftliche Verwertung vielversprechendsten Forschungsergebnisse und deren Validierung im Rahmen eines von der antragstellenden Wissenschaftseinrichtung eigenverantwortlich zu verwaltenden Budgets.


Einzelprojekt-Modul:

  • Projekte zur Validierung von für eine wirtschaftliche Verwertung vielversprechenden Forschungsergebnissen.
  • Gegebenenfalls ergänzende Vorschaltung eines Orientierungsvorhabens, welches der Erkundung eines konkreten Anwendungsfeldes oder der Identifizierung von Anwendungsoptionen dient.
  • Keine Förderung von Vorhaben, die im Auftrag und auf Rechnung Dritter durchgeführt werden.

  • Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen, deren Hauptaufgabe in der unabhängigen Grundlagenforschung, industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung besteht und die deren Ergebnisse durch Lehre, Veröffentlichung oder Wissenstransfer verbreiten

Programm-Modul:

Erforderlich ist ein umfassendes Konzept zur Etablierung und Umsetzung von Prozessen zur systematischen Auswahl der für eine wirtschaftliche Verwertung vielversprechendsten Forschungsergebnisse und deren Validierung (im Folgenden: „Programm“).

Dieses Programmkonzept muss mindestens Angaben enthalten über
 
  • a) die Ziele des Programms und die Kriterien für dessen Evaluierung
  • b) Kompetenzen und Kapazitäten bezüglich des Programmmanagements
  • c) erwartete Effekte für die Wissenschaftseinrichtung und die sächsische Wirtschaft
  • d) die Höhe des Budgets für das Programm
  • e) eventuell vorhandene inhaltliche oder thematische Eingrenzungen für die Auswahl von Validierungsvorhaben oder entsprechende finanzielle Schwerpunktsetzungen
  • f) Auswahlkriterien für die zu validierenden Forschungsergebnisse
  • g) die Ausgestaltung des Verfahrens zur Auswahl zu validierender Forschungsergebnisse, zum Beispiel zur Installierung eines wettbewerblichen Verfahrens, zu den Entscheidungszeitpunkten, zur Einbindung eines Technologietransferbüros oder einer Gründungsinitiative oder von anderen Dritten
  • h) die Betreuung und das Controlling der Validierungsvorhaben, insbesondere zur Setzung von Meilensteinen und Abbruchkriterien

Einzelprojekt-Modul:
 
  • a) Für das zu validierende Forschungsergebnis liegt ein Funktionsnachweis vor. Das heißt, die generelle technische Machbarkeit oder die Wirksamkeit eines Verfahrens beziehungsweise einer Methode wurde nachgewiesen (proof of principle).
  • b) Für die Nutzung des Forschungsergebnisses kann mindestens eine konkrete und wirtschaftlich sinnvolle Anwendungsoption aufgezeigt werden.
  • c) Es muss plausibel dargelegt werden, welche Verwertungsform angestrebt wird. Zugelassen sind alle Formen der wirtschaftlichen Verwertung. Diese umfassen die Übertragung oder Lizenzierung der Ergebnisse an bestehende Unternehmen ebenso wie die Ausgründung eines Startups auf Basis der Validierungsergebnisse. Auch die Einbringung des Ergebnisses in ein gemeinsames FuE-Verbundprojekt mit finanzieller Beteiligung eines oder mehrerer Unternehmen zählt als Verwertung im Sinne dieser Richtlinie.
  • d) In das Validierungsvorhaben muss ausreichend betriebswirtschaftlicher Sachverstand und Marktexpertise eingebunden werden.
  • e) Das Vorliegen von Schutzrechten, insbesondere Patenten, ist keine Fördervoraussetzung. Allerdings muss die schutzrechtliche Sicherung der Forschungsergebnisse grundsätzlich geklärt sein. Bestehen bereits Schutzrechte, muss der Antragsteller Schutzrechtsinhaber sein. Ist der Antragsteller:in anteiliger Schutzrechtsinhaber:in, muss er über die zur angestrebten Verwertung erforderlichen Rechte verfügen.
  • f) Der Zuwendungsempfänger:in erklärt sich bereit, an bis zu drei Begleittreffen teilzunehmen, die von der futureSAX GmbH – einem Unternehmen des Freistaates Sachsen – kostenfrei angeboten werden. Ziel der Begleittreffen ist es, die Wahrscheinlichkeit der erfolgreichen Verwertung der zu validierenden Forschungsergebnisse zu erhöhen.

  • Zuschuss in Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Auszahlung der Zuwendung: nur für bereits bezahlte Rechnungen 
    Zum Nachweis: Vorlage von Rechnungen und Zahlungsbelegen

Programm-Modul:
 
  • Validierung mehrerer Forschungsergebnisse innerhalb eines Programm-Moduls ist möglich
  • Begrenzung der förderfähigen Ausgaben/Kosten je Forschungsergebnis auf 100.000 EUR
  • Laufzeit des gesamten Projekts maximal 48 Monate

Einzelprojekt-Modul:
 
  • Begrenzung der förderfähigen Ausgaben/Kosten grundsätzlich auf 250.000 EUR
  • Projektlaufzeit maximal 18 Monate
  • Bei vorgeschalteten Orientierungsvorhaben Begrenzung des Zuschussvolumens auf maximal 15.000 EUR
  • Laufzeit maximal sechs Monate

  • Veröffentlichung von Aufrufen des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Einreichung von Projektvorschlägen zur Förderung von Validierungsprojekten mit Einreichung zu einem benannten Stichtag.
  • Entscheidung über deren Förderung im Wettbewerbsverfahren.
  • Nähere Informationen enthalten die Aufrufe, die im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht werden.
  • Beachtung der in den Aufrufen zur Einreichung von Anträgen bzw. Projektskizzen durch das Sächsische Staatsministerium gesetzten Fristen.
  • Schriftliche Einreichung des Antrags auf Förderung bzw. einer gegebenenfalls im Aufrufverfahren vorgeschalteten Projektskizze unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare bei der SAB vor Beginn eines Vorhabens.
  • Vorhabensbeginn ist erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides oder Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Vorhabensbeginn möglich.
  • Als Vorhabensbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags.

Einzelprojekt-Modul und ggf. vorgeschaltete Orientierungsvorhaben bei Förderung auf Ausgabenbasis:

Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung im Bereich der Strukturfonds EFRE und ESF (NBest-SF) 

Einzelprojekt-Modul und ggf. vorgeschaltete Orientierungsvorhaben bei Förderung auf Kostenbasis:

Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis im Bereich der Strukturfonds EFRE (NBest-SF-Kosten) 

Programm-Modul bei Förderung auf Ausgabenbasis:

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) 

Programm-Modul bei Förderung auf Kostenbasis:

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis (ANBest-P-Kosten) 

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

{{Belegprüfung-Zusammenstellung von Originalbelegen (ANBest-P)_Hinweise | 60870}}

​​​​​​​{{Belegprüfung-Zusammenstellung von Originalbelegen (Selbstkostenabrechnung)_Hinweise | 60871}}

​​​​​​​{{EFRE_Merkblatt_Ermittlung Nettoeinnahmen | 60610}}
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​​​​​​​{{Technologieförderung_Handhabung Beleglisten_Merkblatt | 63161}}

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{{Tätigkeitsnachweis - Stellenförderung | 60609}}

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​​​​​​​{{Tätigkeitsnachweis - Stellenförderung | 60609}}

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​​​​​​​{{Nettoeinnahmen_Anzeige | 60622}}