Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (WOS)
Demokratische Werte stärken und zum Abbau von Extremismus und Fremdenfeindlichkeit beitragen
Wichtige Hinweise
Beachten Sie bitte die Bekanntmachung vom 14. April 2025 zu den Stichtagen am 30. Juni 2025 der Fördersäulen A und B sowie am 30. September 2025 der Fördersäule C,
sowie die Bekanntmachung vom 11.September 2025 zum Stichtag 13. Oktober 2025 in der Fördersäule F.
Die Beratung für Interessierte an der vorstehenden Bekanntmachung zur Fördersäule F findet am Donnerstag 25.September von 10.00-11.00 Uhr statt. Die Anmeldung zur Online Veranstaltung kann unter folgendem Link erfolgen. https://mitdenken.sachsen.de/-KW98ApC2
Wichtiger Hinweis zum Stichtag 30.09.2025:
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat zum Stichtag 30.09.2025 der WOS-Fördersäule C einen Schwerpunkt auf landkreisspezifische Anträge gesetzt. Dies wird im Förderverfahren über sogenannte Regionalbudgets umgesetzt (siehe Bekanntmachung vom 14. April 2025). Im Rahmen dieses Budgets kann die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – jeweils Anträge für landkreisspezifische Vorhaben in den zehn sächsischen Landkreisen und den drei Kreisfreien Städten bewilligen. Das Budget ist auf 120.000,00 Euro pro Jahr und Landkreis bzw. Kreisfreier Stadt begrenzt. Bitte beachten Sie diese Förderobergrenze, wenn Ihr Antrag im Verfahren für eine Bewilligung über diese Budgets berücksichtigt werden soll. Zusätzlich muss sich Ihr Antrag auf genau einen Landkreis bzw. eine Kreisfreie Stadt beziehen.
Für die Bewilligung von weiteren (regionalen, überregionalen und sachsenweiten) Vorhaben werden zusätzliche Mittel bereitgestellt. Ebenso werden Mittel, die innerhalb der Regionalbudgets nicht verbraucht werden, hierfür eingesetzt.
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Zuschuss zu Personal- und Sachausgaben im Rahmen einer Projektförderung
- Zuwendung bis maximal 150.000,00 EUR pro Projekt und Jahr
- a) Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere politisch und religiös motivierten Extremismus, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit, Antiziganismus abbauen helfen
- b) Demokratische Werte stärken und demokratische Handlungskompetenzen fördern.
Die Förderung erfolgt in den Bereichen:
- A Landesweite Fachnetzwerke
- B Regionale Netzwerke
- C Projekte zur Demokratieförderung
- D Kleinprojekte
- E Bildungsfahrten
- F Projekte von besonderem demokratiepolitischen Interesse.
- Eingetragene Vereine, Verbände und gemeinnützige Gesellschaften, die juristische Personen des Privatrechts sind
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Eine Zuwendung wird gewährt, wenn die Maßnahmen im Freistaat Sachsen durchgeführt werden und ihre Wirkung im Freistaat Sachsen haben (außer Teil E: Bildungsfahrten)
- A) Landesweite Fachnetzwerke und B) Regionale Netzwerke
- Verbindung aus mindestens 3 Kooperationspartnern (davon mindestens ein zivilgesellschaftlicher und ein staatlicher Kooperationspartner)
- C) Projekte zur Demokratieförderung
- Maßnahmen dürfen nicht über Teil A oder Teil B gefördert werden können
- Die Bewertung der Maßnahmen erfolgt gemäß den Vorgaben der aktuellen Bekanntmachung. Sie finden diese unter den Rechtsgrundlagen.
- E) Bildungsfahrten
- Angebot muss vollständige Programmtage umfassen, mit mindestens 5 Schulstunden bzw. 3,75 Zeitstunden pro Programmtag
- Verpflichtende Vor- und Nachbereitungstreffen der Teilnehmer:innen zusätzlich zu den Programmtagen sind durchzuführen
- Eigenanteil von mindestens 5,00 %
- Verwaltungs- und Sachausgabenpauschale in Höhe von 5,00 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (für z. B. Büromaterial, Post und Telekommunikation usw.) möglich
- Personalausgaben sind bis zur Höhe der Entgeltgruppen gemäß der Anlage B zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TV-L) zuwendungsfähig Eingruppierungsmatrix
Die Förderhöhe beträgt für:
- A) Landesweite Fachnetzwerke
Maximal 150.000,00 EUR pro Jahr und Projekt - B) Regionale Netzwerke
Maximal 120.000,00 EUR pro Jahr und Landkreis/Kreisfreier Stadt - C) Projekte zur Demokratieförderung
In der Regel 120.000,00 EUR pro Jahr
Bei nachweislich flächendeckend im Freistaat Sachsen durchgeführten Projekten kann eine höhere Zuwendung gewährt werden - D) Kleinprojekte
Maximal 10.000,00 EUR - E) Bildungsfahrten
25,00 EUR pro Teilnehmer und Tag für Ein-Tagesfahrten im Inland
20,00 EUR pro Teilnehmer und Tag für Mehr-Tagesfahrten im Inland
30,00 EUR pro Teilnehmer und Tag für Mehr-Tagesfahrten ins Ausland
10,00 EUR für Vor- und Nachbereitungstreffen pro Teilnehmer, wenn die Fahrt nicht im schulischen Kontext stattfindet - F) Projekte von besonderem demokratiepolitischen Interesse
Bis zu 90,00 % der beantragten zuwendungsfähigen Ausgaben
Bis zu 100,00 % der beantragten zuwendungsfähigen Ausgaben nur in begründeten Ausnahmefällen bei einem ausschließlich staatlichen Interesse an der Förderung - Bestehen Fördermöglichkeiten des Bundes, erfolgt Förderung nach dieser Richtlinie nachrangig
- Bestehen Fördermöglichkeiten der Europäischen Union, erfolgt Förderung nach dieser Richtlinie vorrangig
Antragstellung
- Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal. Benutzen Sie dazu bitte den Button "Förderprogramm beantragen".
- Hinweise zum Umgang mit dem Förderportal erhalten Sie hier
- Aufgrund von einzelnen Rücklaufmitteln ist es grundsätzlich ab sofort wieder möglich, Anträge auf Kleinprojekte und Bildungsfahrten (Fördersäulen D und E) für das Jahr 2025 über das Förderportal Sachsen einzureichen. Ob und zu welchem Zeitpunkt eine Bewilligung möglich ist, ist von der Höhe und vom Zeitpunkt der zur Verfügung stehenden Rücklaufmittel abhängig. Die Vorlauffrist von mindestens vier Wochen von Antragstellung bis zum Vorhabensbeginn ist zwingend zu beachten.
Stichtage/Fristen:
- A) Landesweite Fachnetzwerke und B) Regionale Netzwerke
Bis 30. Juni des laufenden Jahres für das Folgejahr - C) Projekte zur Demokratieförderung
Bis 30. September des laufenden Jahres für das Folgejahr
Derzeit gehen wir davon aus, dass die Auswahlentscheidung und die Bewilligungen aufgrund der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2025 möglich sein werden. - D) Kleinprojekte
Fortlaufende Antragstellung, aber frühestens mit Beginn des Jahres in dem das Projekt starten soll
mindestens 4 Wochen vor Beginn des Projektes - E) Bildungsfahrten
Mindestens 4 Wochen vor Beginn des Projektes - F) Projekte von besonderem demokratiepolitischen Interesse
Sofern eine aktuelle Förderbekanntmachung des zuständigen Staatsminiterium (SMS) erlassen ist,finden Sie diese mit den darin festgelegten Fristen unter den Rechtsgrundlagen.
Ausserhalb von Förderbekanntmachungen können Anträge nur nach Aufforderung durch das SMS gestellt werden. Eine Antragstellung ohne ausdrückliche Aufforderung durch das SMS führt zu einer Ablehnung des Antrages.
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung des Landesprogramms "Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz" (Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen - FRL WOS)
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Vollzug der Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen vom 22. Februar 2022 im Haushaltsjahr 2023 vom 10. Mai 2022 (PDF, 66 kB)
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die Förderung von Projekten von besonderem demokratiepolitischen Interesse zum Abbau von Antisemitismus gemäß der Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen (FRL WOS) vom 15. März 2023
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Vollzug der Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen für das Haushaltsjahr 2024 vom 3. Mai 2023
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die Förderung eines Modellvorhabens zur Stärkung jüdischen Lebens im Handlungsfeld der außerschulischen demokratischen Bildungsarbeit gemäß der Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen (FRL WOS) vom 12. Juni 2023
--> Bewertungskriterien zur Bekannmachung des SMS vom 12. Juni 2023
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Vollzug der Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen für das Haushaltsjahr 2025 vom 6. Mai 2024
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Vollzug der Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen für das Haushaltsjahr 2026 vom 14. April 2025
Bekanntmachung WOS Vielfalt von Lebensweisen
Leitfäden zu den Fördersäulen A bis E finden Sie hier.
Die Präsentationsfolien, welche in den Online-Veranstaltungen vom 21. und 27. Mai 2025 zu den landesweiten Fachnetzwerken (Fördersäule A) und den regionalen Netzwerken (Fördersäule B) gezeigt wurden, finden Sie hier:
Präsentation Landesweite Fachnetzwerke
Präsentation Regionale Netzwerke
Die Präsentationsfolien, welche in der Onlineveranstaltung am 13.08.2025 gezeigt wurden (Fördersäule C), finden Sie hier:
Präsentation Projekte zur Demokratieförderung
FAQ Landesmittel-Förderungen
Anwendungshinweise des SMS zum Fördervollzug Energiekrise - Bitte beachten Sie, dass die einschlägigen Regelungen in Ihrem Zuwendungsbescheid vorrangig dieser Anwendungshinweise gelten.
FAQ zur Förderung nach der RL WOS
FAQ zum Stichtag 30. Juni 2025
{{Fördersäule A - Landesweite Fachnetzwerke | 63547}} - Bitte abweichend zur Angabe im Förderportal für die Beantragung in der Fördersäule A zum Stichtag 30.06.2025 verwenden.
{{Fördersäule B - Regionale Netzwerke | 63548}} - Bitte abweichend zur Angabe im Förderportal für die Beantragung in der Fördersäule B zum Stichtag 30.06.2025 verwenden.
{{LM_Ausgaben- und Finanzierungsplan | 62989}} - Bitte nur für Änderungen in den Fördersäulen C und D verwenden, bei denen die Antragstellung nicht über das Förderportal erfolgte.
{{WOS_Stellungnahme Landkreis/Kreisfreie Stadt | 63536}} (nur bei Projekten zur Demokratieförderung erforderlich, Buchstabe C der Richtlinie)
{{WOS Bildungsfahrten_Programmablauf | 63549}}
{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe) | 61547-1}}
Achtung:
Auszahlungen von Zuwendungen, bei denen die Antragstellung über das Förderportal erfolgte, sind ab 2024 über "Aufgabe - Auszahlung" direkt im Förderportal zu beantragen.
{{WOS_Sachstandsbericht zur Projektförderung | 61330}}
{{WOS_Verwendungsnachweis | 61332}}
{{Belegliste_Land_kurz | 62584}}
{{Belegliste_Land_lang | 62584-1}}
{{WOS_Projektdokumentation | 61333}}
{{Tätigkeitsnachweis Personal_Stundennachweis | 60607}}
Bitte beachten Sie, dass der Tätigkeitsnachweis abweichend von der im Dokument angegebenen Vorlage (zu jedem Auszahlungsantrag) nur auf Verlangen der SAB durch eine separate Anforderung einzureichen ist.
{{Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise | 67308}}
Bitte beachten Sie bei der Erstellung der Belegliste Folgendes:
Bei Förderungen mit bewilligter Restkostenpauschale (Sachausgabenpauschale - siehe Zuwendungsbescheid) sind die Einzelausgaben (in der Regel Personalausgaben) als Einzelpositionen in die Belegliste aufzunehmen.
Die Restkostenpauschale (Sachausgabenpauschale) tragen Sie bitte als einen Gesamtbetrag in die Belegliste ein. Die Höhe der Restkostenpauschale (Sachausgabenpauschale) berechnet sich auf Grundlage des %-Satzes aus Ihrem Zuwendungsbescheid und der tatsächlich entstandenen Personalausgaben. Die Eintragung von einzelnen Sachausgaben in der Belegliste entfällt (Ausnahme: im Zuwendungsbescheid separat ausgewiesenen Sachausgaben sind auch als Einzelausgaben in der Belegliste aufzuführen).
Für Zuwendungsbescheide mit Datum ab 01.04.2022 sind folgende Dokumente zum Verwendungsnachweis einzureichen:
(Für Vorhaben, welche über das Förderportal beantragt wurden, sind die Belegliste und der Verwendungsnachweis ausschließlich über das Förderportal mit den dort aufgeführten Unterlagen zu führen. Die nachfolgend aufgeführten Dokumente betreffen Vorhaben, welche außerhalb des Förderportals (mittels SAB-Vordrucken) beantragt wurden.)
{{Projektbericht_VN | 61900}}
{{WOS Verwendungsnachweis | 61332}}
{{Belegliste_Land_kurz | 62584}}
{{Belegliste_Land_lang | 62584-1}}
{{Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise | 67308}}
Achtung:
Verwendungsnachweise für Anträge, bei denen die Antragstellung über das Förderportal erfolgte, sind ab 2024 über "Aufgabe - Verwendungsnachweis" direkt im Förderportal einzureichen.