UI Components

Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (ÜbA)

Jugendliche bei der Berufsausbildung in Land-, Forst- und Hauswirtschaft unterstützen

Finanziert aus Mitteln der Europäischen Union und des Freistaates Sachsen.
KONTAKT

Servicecenter

Montag: 9:00 - 16:00 Uhr, Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Mittwoch: 9:00 - 13:00 Uhr, Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 9:00 - 16:00 Uhr (Hinweis: Täglich außer mittwochs telefonfreie Zeit von 12:00 - 13:00 Uhr)
0351 4910-4930
0351 4910-1015
E-Mail

Wichtige Hinweise

  • Dieses Programm steht für eine Antragstellung nicht mehr zur Verfügung. Für die Auszahlung und Verwendungsnachweisführung nutzen Sie bitte die verlinkten Formulare.
  • Die Förderung der überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen wird ab dem 1. Januar 2023 über die Landesrichtlinie Berufliche Bildung vom 28.02.2022 geregelt.
  • Weitere Informationen sowie Hinweise zur Antragstellung erhalten Sie hier.

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • ​​​​Unterstützung von Projekten, die Teile der Berufsausbildung in den Bereichen Land-, Forst- und Hauswirtschaft anbieten
  • Ermöglichung für Auszubildende, den angestrebten Berufsabschluss zu erreichen

  • Die Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen, die die betriebliche Ausbildung in den Ausbildungsberufen der Land-, Forst- und Hauswirtschaft sowie in entsprechenden ausbildungsintegrierenden Studiengängen ergänzen und vertiefen

  • Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen)

  • Näheres zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und Konditionen entnehmen Sie bitte dem Förderbaustein unter "Formulare & Downloads".

Ab dem 01.08.2020 treten höhere Pauschalen je Teilnehmer und Lehrgang in Kraft
 
  • Cluster 1 - 253,00 EUR
  • Cluster 2 - 370,00 EUR
  • Cluster 3 - 477,00 EUR

  • Vor Beantragung der Förderung empfehlen wir eine Beratung bei der SAB.
  • Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare über die nach Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle schriftlich bei der SAB einzureichen. Die SAB prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen umgehend Bescheid.
  • Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Die Bearbeitung des Antrages bei der SAB dauert ca. sechs Wochen.

{{Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter | 64006}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

{{ESF-Berufl-Bild Antrag Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen | 60753}}

{{ESF-Berufl-Bild Antrag Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen in den Ausbildungsberufen der Land-, Forst- und Hauswirtschaft Anlage 1 | 60753-1}}

{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe) ausschließlich Zuschuss | 61547-1}}

{{ESF-Berufl-Bild Teilnehmerfragebogen Eintritt in Maßnahme ÜLU Üba | 62040}}

{{ESF-Berufl-Bild Teilnehmerfragebogen Austritt aus Maßnahme ZQ ÜLU Üba Verbund | 61020}}