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31.3.22 Update zur Hochwasserhilfe 2021: Freistaat verkürzt Antragsfrist

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Update zur Hochwasserhilfe 2021: Freistaat verkürzt Antragsfrist
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Der Freistaat Sachsen hat beschlossen, die Antragsfrist für die „Billigkeitsleistungen zur Beseitigung der Starkregen- und Hochwasserschäden 2021“ für Unternehmen, Private, Vereine und Kirchen vorzuverlegen. Neues Fristende ist schon der 30. September 2022. Ursprünglich geplant war der 30. Juni 2023.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr:

https://medienservice.sachsen.de/medien/news/1041466

Anträge für die Hochwasserhilfe 2021 gibt es bei uns:

Billigkeitsleistungen zur Beseitigung der Starkregen- und Hochwasserschäden 2021

Teaser Text
Der Freistaat Sachsen hat beschlossen, die Antragsfrist für die „Billigkeitsleistungen zur Beseitigung der Starkregen- und Hochwasserschäden 2021“ für Unternehmen, Private, Vereine und Kirchen vorzuverlegen. Neues Fristende ist schon der 30. September 2022. Ursprünglich geplant war der 30. Juni 2023.
Datum
31 Mär 2022 - 00:00:00
To News
Nein
Art
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