Billigkeitsleistungen zur Beseitigung der Starkregen- und Hochwasserschäden 2021
Billigkeitsleistungen zur Beseitigung der Starkregen- und Hochwasserschäden 2021
Nachhaltiger Wiederaufbau von baulichen Anlagen, Gebäuden, Gegenständen und der öffentlichen Infrastruktur, die durch das Starkregen- und Hochwasserereignis im Juli 2021 unmittelbar verursacht oder beschädigt worden sind
Wichtige Hinweise
- Antragstellung für Unternehmen, Private, Vereine und Kirchen zum 30.09.2022 ausgelaufen
-
Informationen zur Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge erhalten Sie über nachstehendem Link:
Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Maßnahmen zur Beseitigung unmittelbarer Schäden
- Bauliche Anlagen, Gebäude, Gegenstände und öffentliche Infrastruktur
- Einkommenseinbußen von bis zu sechs Monaten für Unternehmen aufgrund Unterbrechung der Geschäftstätig
- Förderung erfolgt, in Abhängigkeit davon, ob es sich bei der Unterstützung des konkreten Antragstellers um eine staatliche Beihilfe und um welche Form der Beihilfe es sich handelt, auf der Grundlage der Richtlinie „beihilfefrei und De-minimis“ bzw. der Richtlinie „beihilferelevant/AGVO“
- Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn erforderliche Vorsorgemaßnahmen und Maßnahmen der Selbsthilfe bei Eintritt des Schadensereignisses unterlassen wurden.
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Ent- und Versorgungswirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft, der Binnenfischerei und Aquakultur, der Wohnungswirtschaft (inkl. solcher mit kommunaler Beteiligung), kommunale Gebietskörperschaften, Genossenschaften, gemeinnützige private Unternehmen und Stiftungen des Privatrechts sowie im Bereich der Land- und Forstwirtschaft und Binnenfischerei und Aquakultur natürlich und juristische Personen, Personengesellschaften, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Natürliche Personen, Vereine und Träger klösterlicher Einrichtungen, Körperschaften, Religionsgemeinschaften und gleichgestellte Vereinigungen sowie jüdische Gemeinden
- Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zusammenschlüsse, nicht-kommunale Träger von Bildungs-, Sport-, Kultur- und sonstigen Infrastruktureinrichtungen sowie nichtbundeseigene Nahverkehrsunternehmen und nichtbundeseigene Schieneninfrastrukturunternehmen, kommunale Aufgabenträger und deren Zusammenschlüsse
- Schäden sind in Landkreisen Bautzen, Erzgebirgskreis, Görlitz, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Vogtlandkreis entstanden
- Antragsteller = Eigentümer des geschädigten Objekts oder durch Rechtsvorschrift oder Vertrag zur Beseitigung des Schadens verpflichtet
- Auszahlung der Fördermittel erfolgt im Erstattungsprinzip, d.h. Mittelabrufe können erst erfolgen, wenn förderfähige Ausgaben angefallen sind
- Billigkeitsleistung bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben
- Träger öffentlicher Infrastruktur sowie bei denkmalpflegerischem Mehraufwand: bis zu 100 %
- Frist für die Antragstellung auf finanzielle Hilfen für Unternehmen, Private, Vereine und Kirchen wurde auf den 30. September 2022 vorverlegt
- Antragsfrist für die Schadensbeseitigung an der kommunalen Infrastruktur bleibt unverändert der 30. Juni 2023
- Vorzeitiger förderunschädlicher Maßnahmebeginn gilt bereits seit 10. Juli 2021 als erteilt
Aufbauhilfen, die keine staatlichen Beihilfen darstellen (Richtlinie „beihilfefrei und De-minimis“):
RL Starkregen- und Hochwasserschäden-Billigkeitsleistungen 2021
Aufbauhilfen wirtschaftlich Tätiger, bei denen es sich um staatliche Beilhilfen (Richtlinie „beihilferelevant/AGVO“) handelt:
RL Starkregen- und Hochwasserschäden-beihilferelevante Billigkeitsleistungen 2021
RL Starkregen- und Hochwasserschäden-Billigkeitsleistungen 2021
Aufbauhilfen wirtschaftlich Tätiger, bei denen es sich um staatliche Beilhilfen (Richtlinie „beihilferelevant/AGVO“) handelt:
RL Starkregen- und Hochwasserschäden-beihilferelevante Billigkeitsleistungen 2021
{{De-minimis-Regel_Informationsblatt | 60380}}
Starkregen- und Hochwasserereignis im Juli 2021 – Friständerung für Förderanträge von Privatpersonen und Unternehmen (sachsen.de)
Check für die Antragstellung
SAB-Präsentation: Vom Antrag bis zum Verwendungsnachweis (April 2023)
Präsentation der IMAG: Sachstand nach Überprüfungsverfahren (April 2023)
Starkregen- und Hochwasserereignis im Juli 2021 – Friständerung für Förderanträge von Privatpersonen und Unternehmen (sachsen.de)
Check für die Antragstellung
SAB-Präsentation: Vom Antrag bis zum Verwendungsnachweis (April 2023)
Präsentation der IMAG: Sachstand nach Überprüfungsverfahren (April 2023)
Antragstellung auf Grundlage der Richtlinie „beihilfefrei und De-minimis“
Antragstellung auf Grundlage der Richtlinie „beihilferelevant/AGVO“
Anlagen zur Antragstellung
Bei Trägern der öffentlichen Infrastruktur
{{HW2021_Infra_Antrag_Anlage | 68054}}
Bei Privaten, Vereinen und Kirchen
{{Richtlinie Starkregen- und Hochwasserschäden Billigkeitsleitungen 2021 für Private, Vereine und Kirchen | 68050}}
{{HW2021_PVK_Feststellung Ausgaben | 68051}}
{{HW2021_Bestätigungen_Stellungnahme | 68052}}
Bei Unternehmen, Selbständigen, Angehörigen der Freien Berufe
{{HW2021_Unternehmen_Antrag_Anlage | 68053}}
{{Unternehmen_Schadenshöhe _sonstige Unternehmen | 68021}}
{{HW2021_Unt_Feststellung Ausgaben_Lawi | 68055}}
{{HW2021_Bestätigungen_Stellungnahme | 68052}}
{{Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten | 61369}}
{{KMU-Bewertung | 60314}} (nur für Unternehmen der Lawi/Forst/Fischerei/Aqua)
Mehrbedarfsantrag für Träger öffentlicher Infrastruktur
- Träger der öffentlichen Infrastrukur gem. Teil D der Richtlinie
- Private/Vereine gem. Teil C der Richtlinie
- Unternehmen gem. Teil B der Richtlinie, bei denen die Billigkeitsleistung als De-minimis-Beihilfe gewährt werden kann
Antragstellung auf Grundlage der Richtlinie „beihilferelevant/AGVO“
- Unternehmen bei denen die Billigkeitsleistung nicht als De-minimis-Beihilfe gewährt werden kann
Anlagen zur Antragstellung
Bei Trägern der öffentlichen Infrastruktur
{{HW2021_Infra_Antrag_Anlage | 68054}}
Bei Privaten, Vereinen und Kirchen
{{Richtlinie Starkregen- und Hochwasserschäden Billigkeitsleitungen 2021 für Private, Vereine und Kirchen | 68050}}
{{HW2021_PVK_Feststellung Ausgaben | 68051}}
{{HW2021_Bestätigungen_Stellungnahme | 68052}}
Bei Unternehmen, Selbständigen, Angehörigen der Freien Berufe
{{HW2021_Unternehmen_Antrag_Anlage | 68053}}
{{Unternehmen_Schadenshöhe _sonstige Unternehmen | 68021}}
{{HW2021_Unt_Feststellung Ausgaben_Lawi | 68055}}
{{HW2021_Bestätigungen_Stellungnahme | 68052}}
{{Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten | 61369}}
{{KMU-Bewertung | 60314}} (nur für Unternehmen der Lawi/Forst/Fischerei/Aqua)
Mehrbedarfsantrag für Träger öffentlicher Infrastruktur
{{Beantragung zur Erhöhung der Billigkeitsleistungen aufgrund von Kostenerhöhungen | 68059}}
{{Belegliste_Land_kurz | 62584}}