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1.3.22 Investitionsprogramm „Regionales Wachstum“ wird fortgesetzt
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- Investitionsprogramm „Regionales Wachstum“ wird fortgesetzt
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Ab sofort können wieder Anträge entsprechend der Förderrichtlinie Regionales Wachstum gestellt werden.
Förderberechtigt sind kleine Unternehmen mit überwiegend regionalem Absatz und Sitz oder Niederlassung in den Landkreisen des Freistaates Sachsen. Die Förderung unterstützt deren Investitionsvorhaben zur Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung einer Betriebsstätte mit dem Ziel, die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes zu steigern. Der Fördersatz beträgt bis zu 25 %.
Antragstellung und weitere Informationen:
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- Ab sofort können wieder Anträge entsprechend der Förderrichtlinie Regionales Wachstum gestellt werden. Förderberechtigt sind kleine Unternehmen mit überwiegend regionalem Absatz und Sitz oder Niederlassung in den Landkreisen des Freistaates Sachsen. Die Förderung unterstützt deren Investitionsvorhaben zur Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung einer Betriebsstätte mit dem Ziel, die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes zu steigern. Der Fördersatz beträgt bis zu 25 %.
- Datum
- 01 Mär 2022 - 00:00:00
- To News
- Nein
- Art
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