Regionales Wachstum

Unterstützung kleiner Unternehmen mit regionalem Absatz bei der Erweiterung, Errichtung oder Modernisierung einer Betriebsstätte

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Aktuelle Hinweise zur Bearbeitung der Förderanträge

Die Richtlinie Regionales Wachstum tritt am 31. Dezember 2022 außer Kraft. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Zuschuss für Investitionen in das Anlagevermögen
  • i.d.R. bis zu 25 % Förderquote / maximaler Zuschuss 50.000 Euro
  • Investitionszeitraum bis zu 24 Monate 
Richtlinie Regionales Wachstum – verständlich erklärt

  • Der Investitionszuschuss wird für Ausgaben für die Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (zum Beispiel Gebäude, Anlagen, Maschinen, immaterielle Wirtschaftsgüter) gewährt.
  • Folgende Investitionsvorhaben können gefördert werden:
    • Errichtung einer neuen Betriebsstätte
    • Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte
    • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch vorher dort nicht hergestellte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen
    • grundlegende Änderungen des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
  • ​​​​Das Investitionsvorhaben muss auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen durchgeführt werden. Vorhaben in den Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz können nicht gefördert werden.

  • Gefördert werden kleine Unternehmen, die ihre Produkte und Leistungen überwiegend innerhalb eines Radius von 50 Kilometern um die zu fördernde Betriebsstätte absetzen. 
  • Nicht gefördert werden Unternehmen, wenn in der zu fördernden Betriebsstätte überwiegend eine oder mehrere der hier aufgeführten Güter hergestellt/bearbeitet oder Leistungen erbracht werden. 
  • Weitere Förderausschlüsse und Einschränkungen (u.a. weitere Wirtschaftsbereiche) enthält die Förderrichtlinie im  Abschnitt Zuwendungsempfänger.

  • Das Unternehmen bzw. das Investitionsvorhaben leistet einen Beitrag sowohl zur ökologischen als auch zur sozialen Nachhaltigkeit im Sinne der Förderrichtlinie.
  • Mit dem Investitionsvorhaben ist eine Steigerung der betrieblichen Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit (z. B. Angebotserweiterung, Umsatzausweitung, Prozessoptimierung, Verbesserung der Angebotsqualität) verbunden.
  • Das Investitionsvolumen beträgt mindestens 20.000 Euro.
  • Das Vorhaben wird innerhalb von 24 Monaten durchgeführt.
  • Der jahresdurchschnittliche Investitionsbetrag übersteigt die in den letzten drei Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen - ohne Berücksichtigung von Sonderabschreibungen - um mindestens 50 % oder der Investitionsbetrag beträgt mindestens 10 % des jahresdurchschnittlichen Umsatzes der letzten drei Jahre. Dies gilt nicht für die Errichtung einer neuen Betriebsstätte.
  • Die vorhandenen Dauerarbeitsplätze in der zu fördernden Betriebsstätte müssen für mindestens drei Jahre nach Beendigung des Vorhabens erhalten und besetzt bleiben.
  • Eine nochmalige Förderung eines Unternehmens erfolgt erst, wenn vorhergehende geförderte Investitionsvorhaben umgesetzt und deren Vorhabenszeitraum abgelaufen ist.
  • Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen für mindestens drei Jahre nach Abschluss des Vorhabens im Unternehmen verbleiben.

  • Es wird ein anteiliger Zuschuss von bis zu 25 % auf die förderfähigen Ausgaben gewährt. Beihilferechtliche Grundlage ist die AGVO.  
  • Bei Investitionsvorhaben in den hier aufgeführten Gemeinden wird der Zuschuss aus beihilferechtlichen Gründen als Allgemeine-De-minimis-Beihilfe gewährt. Der Förderhöchstsatz beträgt ebenfalls 25% der förderfähigen Ausgaben. Alternativ ist für Investitionsvorhaben in diesen Gemeinden auch eine Förderung auf Grundlage der AGVO möglich. In diesem Fall kann der Zuschuss aus beihilferechtlichen Gründen maximal 20% der förderfähigen Ausgaben betragen.
  • Im Falle einer Unternehmensnachfolge kann der Zuschuss bis zu 40 % betragen. Der Zuschuss wird als Allgemeine-De-minimis-Beihilfe gewährt.
  • Der maximale Zuschuss beträgt 50.000 Euro.
  • Für die Förderung und Höhe des Zuschusses ist die Haushalts-, Sach-, und Rechtslage zum Zeitpunkt der Bewilligung maßgeblich.

  • Erstellen Sie Ihren Förderantrag über das Förderportal. Bitte reichen Sie im Anschluss den rechtsverbindlich unterschriebenen Antrag und die erforderlichen Unterlagen über das Förderportal ein.
  • Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung zum Eingang Ihres Antrages mit der Angabe Ihrer Antragsnummer. In diesem Schreiben informieren wir Sie auch, wann Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen dürfen.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrem Vorhaben erst zu dem Zeitpunkt beginnen dürfen, den wir Ihnen in der Eingangsbestätigung mitteilen. Wenn Sie mit Ihrem Vorhaben vorher beginnen, ist die Förderung Ihres Vorhabens nicht mehr möglich. Als Vorhabensbeginn gilt jede Maßnahme, mit der der Antragsteller zeigt, dass er unabhängig von der Förderung zur Durchführung des Vorhabens entschlossen ist, wie z. B. eine verbindliche Anmeldung, ein Vertragsabschluss oder die An- und Bezahlung einer Rechnung.

{{KMU-Informationsblatt | 60300}}

{{De-minimis-Regel_Informatinsblatt | 603800}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten | 64005}}

Erfülle ich die Voraussetzungen für eine Förderung?

Bitte klären Sie vor Antragstellung mit unserem Servicecenter unter der Telefonnummer 0351 4910-4910, ob Sie nach den Voraussetzungen der Förderrichtlinie Regionales Wachstum eine Förderung erhalten können.
Bitte beachten Sie auch unsere FAQ.

Sie sind antragsberechtigt?

Antrag über das Förderportal erstellen: Regionales Wachstum

Im Rahmen des Registrierungsprozesses erhalten Sie eine E-Mail mit Ihrem individuellen Aktivierungscode. Bitte achten Sie darauf, dass die geöffnete Registrierungsseite bis zur Eingabe des erhaltenen Aktivierungscodes nicht geschlossen wird.

Bitte laden Sie die benötigten Unterlagen zu Ihrem Antrag einzeln an der dazugehörigen Unterlagenkategorie als Anlage hoch. Dies ermöglicht uns einen Überblick über die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und eine möglichst zügige Bewertung Ihres Antrags.
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Ich habe meinen Antrag elektronisch eingereicht. Was ist jetzt zu tun?

Nach elektronischer Übermittlung Ihrer Daten aus dem Förderportal ist der erstellte Antrag auszudrucken und rechtsverbindlich zu unterschreiben. Der Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Anlagen über das Förderportal einzureichen.

Gehen Sie dazu wie folgt vor:

1. Melden Sie sich mit Ihrer Nutzerkennung im Förderportal an.
2. Klicken Sie auf die Kachel „Vorhaben“ und wählen Ihr Vorhaben aus.
3. Wählen Sie auf der Registerkarte “Aufgaben“ die Option "Mitteilung versenden/Unterlagen nachreichen" aus.
4. Laden Sie Ihre Unterlagen im Eingabedialog hoch. Durch Betätigung des Buttons "Mitteilung/Unterlagen übermitteln“ werden die Unterlagen eingereicht.

Für Fragen oder Hilfestellungen zum Förderportal steht Ihnen unser Servicecenter unter der Telefonnummer 0351 4910-4910 gern zur Verfügung.

{{Regionales Wachstum_Auszahlungsantrag_Verwendungsnachweis | 68453}}

{{Belegliste_Land_kurz | 62584}}

{{Dauerarbeitsplätze_Nachweis | 60288}}

{{Zahlungsbestätigung Mietkauf | 61425}}

Vorhaben mit einem Bescheid vor dem 10. August 2020

Senden Sie die Unterlagen bitte per E-Mail an das Postfach regionales-wachstum@sab.sachsen.de oder reichen diese per Post ein.

Postanschrift:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
01054 Dresden

Vorhaben mit einem Bescheid ab dem 10. August 2020

Der Auszahlungsantrag/Verwendungsnachweis ist zusammen mit den erforderlichen Anlagen über das Förderportal einzureichen.

Gehen Sie dazu wie folgt vor:

1. Melden Sie sich mit Ihrer Nutzerkennung im Förderportal an.
2. Klicken Sie auf die Kachel „Vorhaben“ und wählen Ihr Vorhaben aus.
3. Wählen Sie auf der Registerkarte “Aufgaben“ die Option "Mitteilung versenden/Unterlagen nachreichen" aus.
4. Laden Sie Ihre Unterlagen im Eingabedialog hoch. Durch Betätigung des Buttons "Mitteilung/Unterlagen übermitteln“ werden die Unterlagen eingereicht.

Dateien im Microsoft Office Excel Dateiformat können im Förderportal nicht hochgeladen werden. Dateien in diesem Format senden Sie bitte per E-Mail an das Postfach regionales-wachstum@sab.sachsen.de. Für die eindeutige Zuordnung Ihrer Unterlagen zu Ihrem Vorhaben geben Sie im Betreff bitte die Antragsnummer und den Namen des Antragstellers an. 

Für Fragen oder Hilfestellungen zum Förderportal steht Ihnen unser Servicecenter unter der Telefonnummer 0351 4910-4910 gern zur Verfügung. ​​​​​​​

{{Regionales Wachstum_Auszahlungsantrag_Verwendungsnachweis | 68453}}

{{Belegliste_Land_kurz | 62584}}

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{{Zahlungsbestätigung Mietkauf | 61425}}

Vorhaben mit einem Bescheid vor dem 10. August 2020

Senden Sie die Unterlagen bitte per E-Mail an das Postfach regionales-wachstum@sab.sachsen.de oder reichen diese per Post ein.

Postanschrift:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
01054 Dresden

Vorhaben mit einem Bescheid ab dem 10. August 2020

Der Auszahlungsantrag/Verwendungsnachweis ist zusammen mit den erforderlichen Anlagen über das Förderportal einzureichen.

Gehen Sie dazu wie folgt vor:

1. Melden Sie sich mit Ihrer Nutzerkennung im Förderportal an.
2. Klicken Sie auf die Kachel „Vorhaben“ und wählen Ihr Vorhaben aus.
3. Wählen Sie auf der Registerkarte “Aufgaben“ die Option "Mitteilung versenden/Unterlagen nachreichen" aus.
4. Laden Sie Ihre Unterlagen im Eingabedialog hoch. Durch Betätigung des Buttons "Mitteilung/Unterlagen übermitteln“ werden die Unterlagen eingereicht.

Dateien im Microsoft Office Excel Dateiformat können im Förderportal nicht hochgeladen werden. Dateien in diesem Format senden Sie bitte per E-Mail an das Postfach regionales-wachstum@sab.sachsen.de. Für die eindeutige Zuordnung Ihrer Unterlagen zu Ihrem Vorhaben geben Sie im Betreff bitte die Antragsnummer und den Namen des Antragstellers an. 

Für Fragen oder Hilfestellungen zum Förderportal steht Ihnen unser Servicecenter unter der Telefonnummer 0351 4910-4910 gern zur Verfügung. ​​​​​​​

1. Werden in der zu fördernden Betriebsstätte überwiegend eine oder mehrere der in der folgenden Liste aufgeführten Güter hergestellt/bearbeitet oder Leistungen erbracht?

Positivliste

Bei den in der Positivliste (Anhang 7) des gemeinsamen GRW-Koordinierungsrahmen aufgeführten Tätigkeiten wird unterstellt, dass diese der Art nach überregional (außerhalb eines Radius von 50 Kilometern vom Sitz der Betriebsstätte) abgesetzt werden können.

2. Werden die in der zu fördernden Betriebsstätte hergestellten/bearbeiteten Güter oder erbrachten Leistungen überwiegend außerhalb eines Radius von 50 Kilometern abgesetzt?

Wenn 1. oder 2. bejaht werden muss, ist eine Antragstellung nach der Förderrichtlinie Regionales Wachstum leider nicht möglich.

Eine Antragstellung ist frühestens nach Ablauf der bestehenden Bindefristen des geförderten Investitionsvorhabens möglich. Maßgeblich sind die Bestimmungen in Ihrem Bescheid.

Allgemeine Erläuterungen zur Definition finden Sie im SAB-Vordruck 60300 (KMU-Informationsblatt

Ein verbundenes Unternehmen wird unterstellt, sofern ein Verbund- oder Markenname im eigenen Firmennamen geführt wird oder in der Außendarstellung beziehungsweise zu Werbezwecken verwendet wird. Selbstständige Unternehmen des Einzelhandels, die sich Einkaufsgenossenschaften angeschlossen haben, gelten nicht als in sonstiger Weise verbunden. Für Unternehmen des Einzelhandels mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren gilt Satz 1.

Als Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitskriterien fügen Sie bitte den SAB-Vordruck 68454 (Erklärung Nachhaltigkeit) Ihrem Antrag auf Förderung bei. Es muss mindestens jeweils ein Beitrag zur ökologischen und zur sozialen Nachhaltigkeit erfüllt werden. 

Die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für Ihr Vorhaben sind grundsätzlich zu beantragen, bevor Sie einen Antrag auf Förderung stellen. Andernfalls kann Ihr Antrag abgelehnt werden.

Über den Stand der Genehmigungen ist im Rahmen der Antragstellung Auskunft zu erteilen.

Fahrzeuge können generell nicht gefördert werden. Hierzu zählen auch mobile Verkaufseinrichtungen, mobile Werkstätten und mobile Maschinen (z.B. Hebezeuge oder Flurförderzeuge). Dabei ist es auch unerheblich, ob diese nicht im Straßenverkehr zugelassen werden und nur auf dem Betriebsgelände genutzt werden. 

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