Öffentliche Zustellungen
Öffentliche Zustellungen
Öffentliche Bekanntmachung der Benachrichtigungen über die Zustellung von Dokumenten
Unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1, 2 VwZG (Verwaltungszustellungsgesetz) können Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde hierfür allgemein bestimmten Stelle zugestellt werden.
Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) hat diese Internetseite als Stelle der Bekanntmachung bestimmt. Die Benachrichtigungen sind hier zwei Wochen ab dem Veröffentlichungsdatum einsehbar. Den Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt finden Sie hier.
Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) hat diese Internetseite als Stelle der Bekanntmachung bestimmt. Die Benachrichtigungen sind hier zwei Wochen ab dem Veröffentlichungsdatum einsehbar. Den Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt finden Sie hier.
Erstattungsbescheid Jens Stopp
öffentliche Zustellung für Jens Stopp vom 24.01.2024 (veröffentlicht am 06.02.2024)