Compliance
Compliance in der SAB
Die Einhaltung von Recht und Gesetz sowie von sozialen Standards ist selbstverständlich für unser tägliches Handeln und Entscheiden der SAB. Unsere Verantwortung, die Integrität des Finanzsystems zu gewährleisten, nehmen wir als Kredit- und Förderinstitut sehr ernst. Auch von unseren Geschäftspartnern erwarten wir die Beachtung der rechtlichen Vorgaben sowie der sozialen Standards insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechten, den Kinder- und Jugendschutz sowie den Umgang mit Mitarbeitenden.
Die SAB setzt die Erwartungen der nationalen und europäischen Regelungsgeber seit vielen Jahren in ihrer Aufbau- und Ablauforganisation konsequent um. Damit einher geht die entschlossene Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen im Sinne des Geldwäsche- und Kreditwesengesetzes sowie die Verhinderung verbotener Wertpapiergeschäfte (Marktmissbrauchsverordnung). Die etablierte MaRisk-Compliance-Funktion wirkt übergeordnet auf die Einhaltung der für die SAB wesentlichen rechtlichen Regelungen hin. Die Zentrale Stelle gemäß § 25h Kreditwesengesetz als Teil der Compliance-Funktion ist für die Durchführung präventiver Maßnahmen gegen strafbare Handlungen zuständig. Sie dient diesbezüglich als Ansprechpartner.
Die SAB setzt bei der Aufdeckung von Missständen ebenso auf die Weitergabe von Informationen von Hinweisgebern. Ihre konkreten Hinweise sind wichtig und können dabei helfen, strafbare Handlungen möglichst frühzeitig zu unterbinden. Zur vertraulichen und auf Wunsch auch anonymen Weitergabe von Kenntnissen oder Informationen, steht Mitarbeitenden, aber auch externen Personen, das folgende elektronische Hinweisgebersystem zur Verfügung:
https://www.bkms-system.com/SAB
Aufsichtsbehörden für die SAB sind das Sächsische Staatsministerium der Finanzen sowie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
LEI: 2Z7LGN9CRR5I5UEPSJ79
Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen: Gemäß § 19 Nr. 9 FKAusG ist die SAB ein „nicht meldendes Finanzinstitut“.
Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c AO: 203/149/07931
Downloads:
Die SAB setzt die Erwartungen der nationalen und europäischen Regelungsgeber seit vielen Jahren in ihrer Aufbau- und Ablauforganisation konsequent um. Damit einher geht die entschlossene Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen im Sinne des Geldwäsche- und Kreditwesengesetzes sowie die Verhinderung verbotener Wertpapiergeschäfte (Marktmissbrauchsverordnung). Die etablierte MaRisk-Compliance-Funktion wirkt übergeordnet auf die Einhaltung der für die SAB wesentlichen rechtlichen Regelungen hin. Die Zentrale Stelle gemäß § 25h Kreditwesengesetz als Teil der Compliance-Funktion ist für die Durchführung präventiver Maßnahmen gegen strafbare Handlungen zuständig. Sie dient diesbezüglich als Ansprechpartner.
Die SAB setzt bei der Aufdeckung von Missständen ebenso auf die Weitergabe von Informationen von Hinweisgebern. Ihre konkreten Hinweise sind wichtig und können dabei helfen, strafbare Handlungen möglichst frühzeitig zu unterbinden. Zur vertraulichen und auf Wunsch auch anonymen Weitergabe von Kenntnissen oder Informationen, steht Mitarbeitenden, aber auch externen Personen, das folgende elektronische Hinweisgebersystem zur Verfügung:
https://www.bkms-system.com/SAB
Aufsichtsbehörden für die SAB sind das Sächsische Staatsministerium der Finanzen sowie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
LEI: 2Z7LGN9CRR5I5UEPSJ79
Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen: Gemäß § 19 Nr. 9 FKAusG ist die SAB ein „nicht meldendes Finanzinstitut“.
Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c AO: 203/149/07931
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