Psychiatrie und Suchthilfe
Psychiatrie und Suchthilfe
Vorhaben zur Beschäftigung und Teilhabe von psychisch kranken Menschen erhalten, entwickeln und umsetzen
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Förderung von Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben über einen Zuschuss
- Zuwendung von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Maßnahmen zur Wahrnehmung von Aufgaben, die die Tätigkeit der gemeindepsychiatrischen Verbunde in den Landkreisen und kreisfreien Städten ergänzen
- Angebote zur Beschäftigung und Teilhabe von psychisch kranken oder suchtkranken Menschen am Arbeitsleben, insbesondere im Zuverdienstbereich
- Modellvorhaben zur Entwicklung neuer Versorgungsstrukturen
- Maßnahmen zur Verbesserung des Gesamtsystems der sozialpsychiatrischen Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe
- Mobile Präventionsprojekte (Näheres hierzu siehe Infoblatt unter Rechtsgrundlagen)
- Einrichtung zur landesweiten Koordinierung der Suchtprävention und der Suchtkrankenhilfe im Freistaat Sachsen
- Natürliche und juristische Personen, die im Bereich der Hilfen für psychisch kranke Menschen gemäß §§ 5 ff. des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten fachliche Kompetenz und Erfahrungen aufweisen können
- Verein "Sächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren"
- Fachlich fundierte Konzeption mit einer ausführlichen Beschreibung des Angebots, insbesondere mit Aussagen zum Bedarf, der Zielstellung, Zielgruppe, den geplanten Projektbeschäftigten und Einordnung des Angebotes in das bestehende gemeindepsychiatrische Leistungsspektrum
- Eigenmittelanteil in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (hierzu zählen auch Spenden oder andere zweckgebundene Einnahmen) - Anteil kann auch vom Landkreis oder der Kreisfreien Stadt zusätzlich zum kommunalen Anteil übernommen werden
- Regionale Vorhaben: zusätzlich kommunale Beteiligung in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Aufbau, Erweiterung oder Neuausrichtung von Angeboten zur Beschäftigung und Teilhabe von psychisch kranken oder suchtkranken Menschen am Arbeitsleben (Zuverdienstprojekte): zusätzlich betriebswirtschafliche Stellungnahme mit Aussagen zur längerfristigen wirtschaftlichen Tätigkeit
Zuschusshöhe
- Zweckgebundener Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung
- Höhe der Zuwendung bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Bei überregionalen Vorhaben: bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Bei Angeboten zur Beschäftigung und Teilhabe von psychisch kranken oder suchtkranken Menschen am Arbeitsleben (Zuverdienstprojekte) setzen sich die zuwendungsfähigen Ausgaben wie folgt zusammen:
- 60 % der Motivationsaufwendungen an Teilnehmer
- pauschalierte Personalausgaben für Anleiter (70% der Entgeltgruppe 8 Stufe 3 des TV-L multipliziert mit dem Faktor 12 pro 6.656 Teilnehmerstunden im Jahr)
- pauschalierte Sachausgaben in Höhe von 30 % aus der Summe der pauschalierten Personalausgaben für Anleiter und der zuwendungsfähigen Motivationsaufwendungen
Für Maßnahmen nach RL Teil 2 A:
Für jedes Vorhaben ist ein separater Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) zu stellen.
Die Anträge sind spätestens zwei Monate vor dem geplanten Beginn des Projekts bei der SAB einzureichen.
Für Maßnahmen nach RL Teil 2 B:
Der Antrag ist jährlich bis zum 30. September für das Folgejahr bei der Sächsischen Aufbaubnak - Förderbank - (SAB) einzureichen.
Für jedes Vorhaben ist ein separater Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) zu stellen.
Die Anträge sind spätestens zwei Monate vor dem geplanten Beginn des Projekts bei der SAB einzureichen.
Für Maßnahmen nach RL Teil 2 B:
Der Antrag ist jährlich bis zum 30. September für das Folgejahr bei der Sächsischen Aufbaubnak - Förderbank - (SAB) einzureichen.
- Für Maßnahmen nach RL Teil 2 A - ohne Zuverdienstprojekte:
{{PsySu_ohne Zuverdienst_Förderantrag_Teil2 | 64248}}
{{PsySu_Förderantrag_Teil2_Anlage1 | 64248-1}}
{{LM_Ausgabenplan_Personalpauschale_Sachausgaben | 62990}}
{{PsySu_Förderantrag_Teil2_Stellungnahme | 64247}}
- Für Maßnahmen nach RL Teil 2 A Zuverdienstprojekte:
{{PsySu_Zuverdienst_Förderantrag_Teil2 | 64249}}
{{PsySu_Förderantrag_Teil2_Anlage1 | 64248-1}}
{{LM_Ausgabenplan_Personalpauschale_Sachausgaben | 62990}}
{{PsySu_Förderantrag_Teil2_Stellungnahme | 64247}}
Weitere beizufügende Unterlagen:
- Nachweis über die kommunale Beteiligung
- Vereinbarung Kooperation
- Bei Angeboten zur Beschäftigung und Teilhabe (Zuverdienstprojekte) zusätzlich:
- Betriebswirtschafltiche Stellungnahme
- Nachweis, dass der Anleiter über sozialtherapeutische Kompetenzen zu psychiatrischen Krankheitsbildern einschließlich Abhängigkeitserkrankungen sowie dem Umgang und die Kommunikation mit entsprechend beeinträchtigten Menschen verfügt
- Bei juristischen Personen zusätzlich:
Aktueller vollständiger Registerauszug
- Für Maßnahmen nach RL Teil 2 B:
{{Antrag_Landesmittel | 62587}}
weitere Unterlagen:
- Wirtschaftsplan
- Organisations- und Stellenplan
- Jahresarbeitsplan
- aktuelle Satzung
{{Datenschutzhinweis für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter | 64006}}
{{Datenschutzhinweis für Kunden/Interessenten (DSGVO) | 64005}}
{{Auszahlungsantrag Landesmittel nicht investiv | 62586}}
{{Verwendungsnachweis | 61325}}
{{Belegliste_Land_kurz | 62584}}
{{Belegliste_Land_lang | 62584-1}}
{{Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise | 67308}}
{{Belegliste_Land_kurz | 62584}}
{{Belegliste_Land_lang | 62584-1}}
{{Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise | 67308}}