Treasury
Treasury in der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank -
Das Treasury-Management der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) ist verantwortlich für die Aktiv-Passiv-Steuerung, die Liquiditätssteuerung einschließlich Refinanzierung und die Anlage liquider Mittel. Zur Erfüllung der Aufgaben tritt die SAB nach den Vorgaben der "EU-Verständigung II" an den Geld- und Kapitalmärkten als Geschäftspartner auf.
Die Aktivitäten umfassen dabei:
Geldmarktgeschäfte
Im Rahmen der Liquiditätssteuerung der Bank werden Geldmarktgeschäfte getätigt. Diese umfassen Geldanlagen und Geldaufnahmen in Form von Tages- und Termingeldern sowie den Erwerb von Geldmarktpapieren.
Geschäfte in Derivaten
Geschäfte in Derivaten werden ausschließlich zu Absicherungszwecken und zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken einzelner bilanzieller Positionen (Mikrohedge) oder auf Ebene des Zinsbuches (Makrohedge) abgeschlossen.
Wertpapiergeschäfte
Wertpapiergeschäfte dienen primär der Steuerung der aufsichtsrechtlichen Liquiditätsvorgaben. Dem Erwerb von Wertpapieren liegt ein "Buy and Hold"-Ansatz zugrunde, der dem Status der SAB als Nichthandelsbuchinstitut entspricht. Es werden ausschließlich auf Euro lautende fest- und variabelverzinsliche Wertpapiere erworben.
Refinanzierung
Die SAB refinanziert sich sowohl über die Mittelaufnahme bei nationalen und internationalen Förderbanken als auch über die Emission von Schuldscheindarlehen, Namens- und Inhaberschuldverschreibungen am Kapitalmarkt. Aktuelle Informationen sind auf Thomson Reuters / Bloomberg (Seite: SABF) zu finden.
Garantie des Freistaates Sachsen
Gemäß § 5 Absatz 1 und 2 des Gesetzes zur Errichtung der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (FördbankG) ist der Freistaat Sachsen Gewährträger und Träger der Anstaltslast. Der Freistaat Sachsen haftet gemäß § 5 Absatz 4 explizit für die von der Bank aufgenommenen Darlehen und die von der Bank begebenen Schuldverschreibungen, die als Festgeschäfte ausgestalteten Termingeschäfte, die Rechte aus Optionen und andere Kredite an die Bank sowie für Kredite, soweit sie von der Bank ausdrücklich gewährleistet werden.
"Solva Null" Risikogewicht
Die vom Freistaat Sachsen übernommene Haftung stellt nach Ansicht (PDF, 72 kB) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine angemessene Garantie im Sinne von Art. 116 Abs. 4 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) dar. Risikopositionen gegenüber der SAB werden damit ein Risikogewicht von 0 % zugewiesen.
Rating
Die SAB wurde durch die Ratingagentur Standard & Poor’s ebenso wie ihr Garant, der Freistaat Sachsen, mit „AAA/ A-1+“ bewertet.
Investor Relations
Aktuelle Information für Investoren finden sie hier.
Publikation via Bloomberg
Seite: SABF
Zahlungs- und Depotdaten
Zahlungsinstruktionen
Sächsische Aufbaubank, Dresden
(SWIFT-Code: SABDDE81XXX)
via TARGET2
IBAN Geldmarkt und Derivate: DE98 8501 0500 0103 1110 04
IBAN SSD/NSV: DE30 8501 0500 0201 1230 65
Wertpapierdepot
Euroclear 13970
Insiderinformationen und Eigengeschäfte
An dieser Stelle finden Sie die Informationen, die gemäß Marktmissbrauchsverordnung zu veröffentlichen sind. Seit Inkrafttreten der Marktmissbrauchsverordnung am 3. Juli 2016 liegen keine Insiderinformationen die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) betreffend und keine Eigengeschäfte vor.
Bestätigungserklärung nach § 2 Abs. 1 Nr. 18b AnlV
Bestätigungserklärung nach § 2 Abs. 1 Nr. 18b AnlV
Stand: 21.09.2022
Die Aktivitäten umfassen dabei:
- Geldmarktgeschäfte
- Geschäfte in Derivaten
- Wertpapiergeschäfte
- Refinanzierung durch Schuldscheindarlehen, Namens- und Inhaberschuldverschreibungen
Geldmarktgeschäfte
Im Rahmen der Liquiditätssteuerung der Bank werden Geldmarktgeschäfte getätigt. Diese umfassen Geldanlagen und Geldaufnahmen in Form von Tages- und Termingeldern sowie den Erwerb von Geldmarktpapieren.
Geschäfte in Derivaten
Geschäfte in Derivaten werden ausschließlich zu Absicherungszwecken und zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken einzelner bilanzieller Positionen (Mikrohedge) oder auf Ebene des Zinsbuches (Makrohedge) abgeschlossen.
Wertpapiergeschäfte
Wertpapiergeschäfte dienen primär der Steuerung der aufsichtsrechtlichen Liquiditätsvorgaben. Dem Erwerb von Wertpapieren liegt ein "Buy and Hold"-Ansatz zugrunde, der dem Status der SAB als Nichthandelsbuchinstitut entspricht. Es werden ausschließlich auf Euro lautende fest- und variabelverzinsliche Wertpapiere erworben.
Refinanzierung
Die SAB refinanziert sich sowohl über die Mittelaufnahme bei nationalen und internationalen Förderbanken als auch über die Emission von Schuldscheindarlehen, Namens- und Inhaberschuldverschreibungen am Kapitalmarkt. Aktuelle Informationen sind auf Thomson Reuters / Bloomberg (Seite: SABF) zu finden.
Garantie des Freistaates Sachsen
Gemäß § 5 Absatz 1 und 2 des Gesetzes zur Errichtung der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (FördbankG) ist der Freistaat Sachsen Gewährträger und Träger der Anstaltslast. Der Freistaat Sachsen haftet gemäß § 5 Absatz 4 explizit für die von der Bank aufgenommenen Darlehen und die von der Bank begebenen Schuldverschreibungen, die als Festgeschäfte ausgestalteten Termingeschäfte, die Rechte aus Optionen und andere Kredite an die Bank sowie für Kredite, soweit sie von der Bank ausdrücklich gewährleistet werden.
"Solva Null" Risikogewicht
Die vom Freistaat Sachsen übernommene Haftung stellt nach Ansicht (PDF, 72 kB) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine angemessene Garantie im Sinne von Art. 116 Abs. 4 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) dar. Risikopositionen gegenüber der SAB werden damit ein Risikogewicht von 0 % zugewiesen.
Rating
Die SAB wurde durch die Ratingagentur Standard & Poor’s ebenso wie ihr Garant, der Freistaat Sachsen, mit „AAA/ A-1+“ bewertet.
Investor Relations
Aktuelle Information für Investoren finden sie hier.
Publikation via Bloomberg
Seite: SABF
Zahlungs- und Depotdaten
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Sächsische Aufbaubank, Dresden
(SWIFT-Code: SABDDE81XXX)
via TARGET2
IBAN Geldmarkt und Derivate: DE98 8501 0500 0103 1110 04
IBAN SSD/NSV: DE30 8501 0500 0201 1230 65
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Euroclear 13970
Insiderinformationen und Eigengeschäfte
An dieser Stelle finden Sie die Informationen, die gemäß Marktmissbrauchsverordnung zu veröffentlichen sind. Seit Inkrafttreten der Marktmissbrauchsverordnung am 3. Juli 2016 liegen keine Insiderinformationen die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) betreffend und keine Eigengeschäfte vor.
Bestätigungserklärung nach § 2 Abs. 1 Nr. 18b AnlV
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Stand: 21.09.2022