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Publizität und Logos Förderzeitraum 2014-2020

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Bei allen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen von Begünstigten der ESF- und EFRE -Förderung, zum Beispiel bei Publikationen, Pressemitteilungen, Internetpräsentationen und Social-Media-Auftritten, muss auf die Unterstützung des Vorhabens aus dem ESF und EFRE hingewiesen werden. Dies erfolgt durch die Abbildung der nachfolgenden EU-ESF-, EU-ESF-React bzw. EU-EFRE-Logokombination im Querformat oder Hochformat:

Bei der Abbildung der EU-ESF- bzw. EU-EFRE-Logokombination sind folgende technische Merkmale einzuhalten:

  • Die Platzierung erfolgt an einer deutlich sichtbaren Stelle. Die Platzierung und Größe stehen im Verhältnis zur Größe des betreffenden Materials oder Dokuments.
  • Bei der Verwendung von weiteren Logos neben der EU-ESF-Logokombination müssen diese mindestens genauso hoch bzw. breit sein.
  • Die EU-ESF- bzw. EU-EFRE-Logokombination wird, sofern möglich, farbig dargestellt. Eine einfarbige bzw. schwarz-weiße Abbildung ist nur in begründeten Fällen zulässig.

Teilweise ist bei den Informations- und Kommunikationsmaßnahmen auf eine Mitfinanzierung aus Haushaltsmitteln des Freistaates Sachsen hinzuweisen. Konkrete Vorgaben hierzu können Sie ihren Zuwendungsbescheid und den zugehörigen Nebenbestimmungen entnehmen.

Informations- und Kommunikationsmaßnahmen sind zu dokumentieren und die Dokumentation mit den Unterlagen über das Vorhaben aufzubewahren

Nachfolgend stehen die Logokombination in verschiedenen Formaten zum Download bereit.

Teilnehmer und Teilnehmerinnen

Alle Zuwendungsempfänger:innen stellen sicher, dass die Teilnehmenden eines ESF-Vorhabens über diese Finanzierung unterrichtet werden. Dies gilt entsprechend für EFRE-Vorhaben, wenn sie Teilnehmende haben.

Alle Unterlagen, die sich auf die Durchführung eines Vorhabens beziehen und für die Öffentlichkeit oder für Teilnehmende verwendet werden, einschließlich der diesbezüglichen Teilnahmebestätigungen und Bescheinigungen, enthalten einen Hinweis darauf, dass das Operationelle Programm aus dem Fonds oder den Fonds unterstützt wurde.

Hinweise zu Maßnahmen der ESF-Förderung

Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen sollen in der Regel die folgenden Unterlagen mit den entsprechenden Logos kennzeichnen:

  • Zeugnisse
  • Zertifikate
  • Skripte
  • Unterlagen zur Teilnehmerakquise
  • Ergebnisberichte
  • Flyer
  • Handouts
  • Publikationen

Internetauftritte

Existiert eine Website des Zuwendungsempfängers oder der Zuwendungsempfängerin, wird auf dieser eine kurze Beschreibung des Vorhabens eingestellt, die im Verhältnis zu dem Umfang der Unterstützung steht und in der auf die Ziele und Ergebnisse eingegangen und die finanzielle Unterstützung durch die Union hervorgehoben wird.

Auf Websites erscheinen das EU-Emblem, der Hinweis auf den betreffenden Fonds und der Hinweis auf die Union direkt nach dem Aufrufen der Website innerhalb des Sichtfensters eines digitalen Geräts, sodass der Nutzer die Darstellung im Ganzen auf dem Bildschirm erfassen kann.

A3-Plakat

Während der Durchführung des Vorhabens informieren die Begünstigten durch ein Plakat über die Förderung. Das Plakat soll die Mindestgröße DIN A 3 (297 mm × 420 mm) haben. Es soll Informationen zum Projekt (was wird gefördert) sowie den Hinweis auf die finanzielle Beteiligung der Europäischen Union enthalten und an einer gut sichtbaren Stelle, etwa im Eingangsbereich eines Gebäudes, angebracht sein.

Sofern der Zuwendungsbescheid eine entsprechende Auflage enthält, ist auf die Mitfinanzierung durch den Freistaat Sachsen hinzuweisen.

Hinweisschild

Während der Durchführung eines aus dem EFRE unterstützten Vorhabens, mit dem Infrastruktur- oder Bauvorhaben finanziert werden, bei denen die öffentliche Unterstützung des Vorhabens insgesamt mehr als 500.000 EUR beträgt, bringen alle Zuwendungsempfänger:innen an einer gut sichtbaren Stelle vorübergehend ein Schild an.

Das Schild soll folgende Informationen bzw. Elemente enthalten:

  • Bezeichnung des Projektes
  • Hauptziel des Projektes und
  • EU-/EFRE-Logokombination (ggf. Hinweis auf die Mitfinanzierung durch den Freistaat Sachsen)

Es kann sich um ein separates Schild oder ein Schild als Bestandteil eines Gesamtschildes handeln. Die geforderten Informationen zur EU-Förderung sollen mindestens 25 % einer gesamten Tafel einnehmen und mindestens das Format A1 (594 x 841) haben.

Wird das Projekt an mehreren Standorten ausgeführt, so ist an jedem Standort eine Tafel bzw. ein Schild anzubringen.

Dauerhafte Tafel

Bei der Förderung von Infrastruktur- oder Baumaßnahmen oder beim Ankauf eines materiellen Gegenstandes mit mehr als 500.000 EUR öffentlicher Förderung müssen alle Begünstigten spätestens drei Monate nach Abschluss des Projektes an einer gut sichtbaren Stelle auf Dauer (zumindest bis Ende 2023) eine Tafel oder ein Schild von beträchtlicher Größe anbringen.

Das Schild soll folgende Informationen bzw. Elemente enthalten:

  • Bezeichnung des Projektes
  • Hauptziel des Projektes und
  • EU-/EFRE-Logokombination (ggf. Hinweis auf die Mitfinanzierung durch den Freistaat Sachsen)

Es kann sich um ein separates Schild oder ein Schild als Bestandteil eines Gesamtschildes handeln. Die geforderten Informationen zur EU-Förderung sollen mindestens 25% einer gesamten Tafel einnehmen und mindestens das Format A3 (297 mm x 420 mm) haben.

Wird das Projekt an mehreren Standorten ausgeführt, so ist an jedem Standort eine Tafel bzw. ein Schild anzubringen.

Downloadbereich

ESF - Förderzeitraum 2014-2020 

 

EFRE

Hinweistafel:

  • Infrastruktur- oder Baumaßnahme
  • öffentlicher Gesamtbeitrag höher als EUR 500.000
  • aufzustellen am Standort des Vorhabens für die Dauer seiner Durchführung
  • die im Dokument aufgeführten Logos machen 25 Prozent der Hinweistafel aus
  • Beispiel 


Erläuterungstafel:

  • Infrastruktur- oder Baumaßnahme, Erwerb eines materiellen Gegenstands
  • öffentlicher Gesamtbeitrag höher als EUR 500.000
  • aufzustellen spätestens sechs Monate nach Abschluss des Vorhabens
  • die im Dokument aufgeführten Logos machen 25 Prozent der Hinweistafel aus
  • zusätzlich sind Informationen bezüglich Art und Bezeichnung des Vorhabens anzugeben
  • Beispiel