Richtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM)
Richtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM)
Stärkung der beruflichen und sozialen Teilhabe von Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehern
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Zweckgebundener nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 100 % (Nummer 2.1 und 2.2 der Richtlinie)
- Festbetragsfinanzierung (Nummer 2.3 und 2.4 der Richtlinie)
Maßnahmen zur Förderung:
- Des individuellen Coachings
- Von Betriebsakquisiteuren
- Von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (FAV plus)
- Von Gemeinwohlarbeit 58 plus
- Jobcenter im Sinne von § 6 d SGB II
- Teilnehmende: Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen
- Auswahl und Zuweisung Teilnehmender durch Zuwendungsempfänger
- Andere Fördermaßnahmen (Regelinstrumente) dürfen nicht ersetzt werden
- Weitere Konditionen gemäß der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Umsetzung des Landesprogramms zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit - Sozialer Arbeitsmarkt vom 14. November 2017, veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt Nr. 48/2017 vom 30. November 2017
Zuschusshöhe und Auszahlung
- Förderung nach den Nummern 2.1 bis 2.4 auf Basis eines Gesamtbudgets für Bewilligungszeitraum für jeweiliges Jobcenter
- Bis zu 70 % des Gesamtbudgets verteilbar auf Förderbausteine nach den Nummern 2.1 und 2.2
- Mindestens 30 % der Mittel zu verteilen auf die Förderbausteine nach den Nummern 2.3 und 2.4
- Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- Förderung nach den Nummern 2.1 bis 2.4 ist von den Jobcentern zu stellen
- Projektbeginn grundsätzlich erst nach Bewilligung des Vorhabens möglich
- Vorzeitiger Maßnahmebeginn auf eigenes Risiko in Abstimmung mit der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) möglich
Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Umsetzung des Landesprogramms zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit - Sozialer Arbeitsmarkt (FRL SAM) vom 14. November 2017
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Umsetzung des Landesprogramms zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit – Sozialer Arbeitsmarkt vom 14. November 2017, veröffentlicht im sächsischen Amtsblatt Nr. 48/2017 vom 30. November 2017 (PDF, 62 kB)
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Umsetzung des Landesprogramms zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit – Sozialer Arbeitsmarkt vom 14. November 2017, veröffentlicht im sächsischen Amtsblatt Nr. 48/2017 vom 30. November 2017 (PDF, 62 kB)
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