Aufstiegs-BAföG
Förderung beruflicher Aufstiege
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Teilnahmenachweis (Formblatt F) - Ausfüllhinweise für Fachschulen
Die Teilnahmenachweise sind bei Fachschulfortbildungen (z. B. staatlich anerkannte/r Erzie-her/in, Heilerziehungspfleger/in und Techniker/in) 6 Monate nach Beginn der Fortbildung sowie zum Ende jedes Schuljahres einzureichen. Zwischennachweise nach jedem Halbjahr sind nicht erforderlich, es kann in besonderen Fällen (z. B. bei einem Abbruch) zur Anforderung zusätzlicher Teilnahmenachweise kommen.
Bitte schreiben Sie die Teilnahmenachweise während einer Fachschulfortbildung mit allen Unterrichtsstunden kumuliert in Zeile 7 des Formblattes F fort. Füllen Sie zusätzlich in den Teilen 9 bis 12 die Unterrichtsstunden pro Schuljahr aus.
Bitte schreiben Sie die Teilnahmenachweise während einer Fachschulfortbildung mit allen Unterrichtsstunden kumuliert in Zeile 7 des Formblattes F fort. Füllen Sie zusätzlich in den Teilen 9 bis 12 die Unterrichtsstunden pro Schuljahr aus.
Hinweise zu Mitteilungspflichten
Bitte teilen Sie uns umgehend schriftlich mit, wenn Teilnehmer und Teilnehmerinnen die Fortbildung
- abbrechen bzw. kündigen
- unterbrechen
- dem Unterricht länger fernbleiben
- nicht ins nächste Schuljahr versetzt werden.
Sollten sich die Dauer des Lehrgangs oder die Kosten des Lehrgangs ändern, bitten wir ebenfalls umgehend um schriftliche Mitteilung und stellen Sie ein neues Formblatt B aus.