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Öffentliche Zustellungen

Öffentliche Bekanntmachung der Benachrichtigungen über die Zustellung von Dokumenten

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Unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1, 2 VwZG (Verwaltungszustellungsgesetz) können Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde hierfür allgemein bestimmten Stelle zugestellt werden.

Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) hat diese Internetseite als Stelle der Bekanntmachung bestimmt. Die Benachrichtigungen sind hier zwei Wochen ab dem Veröffentlichungsdatum einsehbar. Den Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt finden Sie hier.
öffentliche Zustellung für Robert Schlegel vom 16.04.2024 (veröffentlicht am 22.04.2024)