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Potentialanalyse und Werkstatttage (Richtlinie "Individuelle Förderung")

Individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern an allgemein- und berufsbildenden Schulen

KONTAKT

Servicecenter

Montag: 9:00 - 16:00 Uhr, Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr, Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 9:00 - 13:00 Uhr (Hinweis: Von Montag bis Donnerstag telefonfreie Zeit von 12:00 - 13:00 Uhr)
0351 4910-4930
0351 4910-1015
E-Mail

Wichtige Hinweise

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Förderung von Personal- und Sachausgaben über einen Zuschuss
  • Pauschale für Personal- und Sachausgaben sowie Fremdleistungen:
    • Vollständig absolvierte Potenzialanalyse: 150 EUR pro Schülerin oder Schüler
    • Absolvierten Werkstatttag: 35 EUR pro Schülerin oder Schüler

  • Durchführung des Potentialanalyseverfahrens "Profil AC Sachsen"
  • Werkstatttage

  • Juristische Personen des Privatrechts
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts 
  • Rechtsfähige Personengesellschaften, die Träger von Berufsbildungsstätten sind
  • Zugelassen gemäß: § 176 Absatz 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBI. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14. Juli 2020 (BGBI. I S. 1683) geändert worden ist
  • In Ausnahmefällen kontaktieren Sie bitte 0351 4910-4930

  • Kooperationsvereinbarung mit der Schule
  • Personal zertifiziert mit "Profil AC Sachsen"
  • Gruppenstärke maximal 15 Teilnehmende
  • Teilnahmeliste für durchgängige Teilnahme
  • Individuelles Auswertungsgespräch und Zertifikat
  • Schulen der folgenden Arten: Förderschule, Oberschule ohne Praxisberaterin oder Praxisberater, Gymnasium oder Gemeinschaftsschule in öffentlicher oder freier Trägerschaft

  • Zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung
  • Sach- und Personalausgaben sowie Fremdleistungen
  • Vollständig absolvierte Potentialanalyse: 150 EUR pro Schülerin oder Schüler
  • Absolvierter Werkstatttag: 35 EUR pro Schülerin oder Schüler

  • Es ist ein Antrag pro Schule zu stellen, der zwei Schuljahre umfasst.
  • Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind bis zum 1. April des Jahres, in dem die Maßnahme beginnen soll, bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB) einzureichen.

Gern können Sie den rechtsverbindlich unterzeichneten Antrag, sowie die rechtsverbindlich unterzeichnete Kooperationsvereinbarung über das Förderportal im jeweiligen Antrag, unter dem Punkt ‚Aufgaben‘ – Mitteilung senden‘ hochladen. Dies ersetzt die postalische Einreichung des Originals, im Nachgang zur elektronischen Antragstellung.

Kooperationsvereinbarung

Teilnahmezertifikat für die Potenzialanalyse

Teilnahmezertifikat für die Werkstatttage

Teilnahmezertifikat für die Werkstatttage (Berufsfeld einzeln)

Einverständniserklärung zur Teilnahme

Teilnahmeliste Potenzialanalyse

Teilnehmerliste Potenzialanalyse

Teilnehmerliste Werkstatttage

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Sachbericht FRL IndiFö