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Publizität und Logos Förderzeitraum 2021-2027

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Bei allen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen von Begünstigten der ESF Plus- und EFRE - Förderung (z. B. Publikationen, Pressemitteilungen, Internetpräsentationen, Social-Media-Auftritte) muss auf die Unterstützung des Vorhabens aus EU-Mitteln hingewiesen werden.

Entsprechende Auflagen finden Sie in den Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid. Mit den Leitfäden für Begünstigte steht eine Handreichung zur Umsetzung zur Verfügung.

Leitfaden Sichtbarkeit, Transparenz und Kommunikation des ESF Plus

Leitfaden Sichtbarkeit, Transparenz und Kommunikation des EFRE und JTF


Der Hinweis auf die Finanzielle Unterstützung erfolgt durch die Verwendung des EU-Logos mit einem Hinweis auf die EU.

Bei der Abbildung sind u. a. folgende technische Merkmale einzuhalten:

  • Die Platzierung erfolgt an einer deutlich sichtbaren Stelle. Die Platzierung und Größe stehen im Verhältnis zur Größe des betreffenden Materials oder Dokuments.
  • Bei der Verwendung von weiteren Logos neben dem EU-Logo müssen diese mindestens genauso hoch bzw. breit sein.
  • Die Logos werden, sofern möglich, farbig dargestellt. Eine einfarbige bzw. schwarz-weiße Abbildung ist nur in begründeten Fällen zulässig.

Sofern der Zuwendungsbescheid einen Hinweis auf die Mitfinanzierung aus Haushaltsmitteln des Freistaates Sachsen enthält, sind die Informations- und Kommunikationsmaßnahmen entsprechend zu ergänzen. Vorgaben hierzu können Sie ihren Zuwendungsbescheid und den zugehörigen Nebenbestimmungen entnehmen.

Informations- und Kommunikationsmaßnahmen sind zu dokumentieren und die Dokumentation mit den Unterlagen über das Vorhaben aufzubewahren.

Teilnehmende


Teilnehmenden am Vorhaben sind ebenfalls über die Unterstützung aus Mitteln der EU zu unterrichten.

Auf allen Unterlagen, die sich auf die Durchführung eines Vorhabens beziehen und für die Öffentlichkeit oder für Teilnehmende verwendet werden (z. B. Handouts, Skripte Publikationen) sowie auf Teilnahmebestätigungen und Bescheinigungen, ist einen Hinweis darauf, dass das Vorhaben aus EU-Mitteln unterstützt wurde, aufzunehmen.

Internetauftritte/Social-Media

Auf Webseiten und in Social-Media-Auftritten der Begünstigten, wird eine kurze Beschreibung des Vorhabens eingestellt, die im Verhältnis zum Umfang der Unterstützung steht und in der auf die Ziele und Ergebnisse eingegangen und die finanzielle Unterstützung durch die Union hervorgehoben.

Auf Webseiten erscheinen Logos direkt nach dem Aufrufen der innerhalb des Sichtfensters eines digitalen Geräts, sodass der Nutzer die Darstellung im Ganzen auf dem Bildschirm erfassen kann.

A3-Plakat/langlebige Tafel

Abhängig von den Gesamtkosten des Vorhabens sind Begünstigte dazu verpflichtet, für die Dauer des Vorhabens ein Plakat oder eine langlebige Tafel mit Informationen zum Vorhaben an einer gut sichtbaren Stelle anzubringen. Diese sollen die Mindestgröße DIN A 3 (297 mm × 420 mm) haben. Eine Vorlage für die Gestaltung und zu notwendigen Angaben steht nachfolgend zum Download bereit.

Vorlage mit Sachsenwappen

Vorlage ohne Sachsenwappen


Download Logos

Laden Sie sich unter dem folgenden Link die Logos, Plakatvorlagen usw. herunter: Download Logos