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Förderung von Balkonkraftwerken: Start der Antragstellung am 29. August

Pressemitteilung

28.08.23

28.08.23

Vor-Ort-Termin in Taucha (v.l.n.r.): Mieter-Ehepaar, Sachsens Energie- und Klimaschutzminister Wolfram Günther, Franziska Schubert, MdL, und Daniel Näser, Leiter Abteilung Infrastruktur der Sächsischen Aufbaubank. Foto: SEMKUL/Tom Schulze

Vor-Ort-Termin in Taucha (v.l.n.r.): Mieter-Ehepaar, Sachsens Energie- und Klimaschutzminister Wolfram Günther, Franziska Schubert, MdL, und Daniel Näser, Leiter Abteilung Infrastruktur der Sächsischen Aufbaubank. Foto: SMEKUL/Tom Schulze

Ab dem 29. August 2023, 9:30 Uhr, können Privatpersonen in Sachsen Förderung für die Anschaffung und Installation von Stecker-Photovoltaikkleinanlagen („Balkonkraftwerke“) digital unter www.sab.sachsen.de/balkonkraftwerke-stecker-pv-anlagen beantragen. 

Mit der Förderung möchte die Landesregierung Impulse für den Einstieg in die Nutzung von Photovoltaik setzen. Unterstützt werden sollen Bürger:innen des Freistaates Sachsen bei Investitionen in steckerfertige Photovoltaikanlagen
mit einer Mindestleistung von 300 Wp, die durch Umwandlung von solarer Strahlungsenergie in elektrischen Strom die eigenständige Teilversorgung mit erneuerbaren Energien ermöglichen.

Für die Anschaffung und Installation/Inbetriebnahme einer Stecker-Photovoltaikkleinanlage wird je Wohneinheit und antragstellender Person einmalig ein Festbetrag in Höhe von 300 EUR gewährt.

Anlässlich eines Vor-Ort-Termins bei der städtischen Wohnungsgesellschaft WoTa in Taucha am Montag (28.8.) sagte Sachsens Energie- und Klimaschutzminister Wolfram Günther: »Die Förderung von Balkonkraftwerken ist ein wichtiger Schritt für die Energiewende in Sachsen. Wir brauchen große Projekte mit erneuerbaren Energien, aber genauso die vielen kleinen Beiträge. Die Bürgerinnen und Bürger, viele Mieterinnen und Mieter können die Energiewende jetzt noch einfacher zu Hause mitgestalten. Balkonkraftwerke rechnen sich, sie sind ein Beitrag zur Energiewende und entlasten das Haushaltskonto. Die Solarmodule sollen aber auch Nachbarinnen, Nachbarn, Freunde und Verwandte anstecken, selbst in die Photovoltaik einzusteigen. Viele Menschen sammeln durch ein Balkonkraftwerk zum ersten Mal eigene Erfahrungen mit Photovoltaik, sehen die Chancen und wollen im nächsten Schritt eine große Anlage auf dem Dach. Unser Förderprogramm ist eine Investition in den Klimaschutz und in die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende.«


Antragstellung erfolgt ausschließlich digital

Die Förderung ist mit dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie seit dem 22. Juni 2023 möglich. Erst ab diesem Datum darf mit dem Vorhaben (verbindliche Bestellung bzw. Kaufvertrag) begonnen werden. Die Beantragung der Förderung erfolgt nach Abschluss des Vorhabens, das heißt nach dem Kauf und der erfolgreichen Installation bzw. Inbetriebnahme der Stecker-Photovoltaikkleinanlage. Die Antragstellung läuft ausschließlich digital unter www.sab.sachsen.de/balkonkraftwerke-stecker-pv-anlagen. Zur vollständigen elektronischen Antragstellung mittels digitaler Unterschrift steht der Dienstleister Verimi zur Verfügung. Für die Registrierung und Identifizierung muss das Video-Ident-Verfahren oder die Onlinefunktion des Personalausweises (eID) genutzt werden. Andere von Verimi angebotene Identifikationsverfahren sind für die Antragstellung bei der SAB nicht zulässig.

Weiterführende Informationen: www.sab.sachsen.de/balkonkraftwerke-stecker-pv-anlagen

Über die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
Die SAB wurde 1991 gegründet und ist die Förderbank des Freistaates Sachsen. Sie unterstützt den Freistaat Sachsen bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben. Im Rahmen ihres Förderauftrags ist die SAB vorrangig in den Bereichen Wohnungsbau, Wirtschaft, Infrastruktur und Kommunales, Bildung und Soziales sowie Umwelt- und Landwirtschaft tätig. Zur Durchführung ihrer Aufgaben vergibt die SAB Zuschüsse und Darlehen, übernimmt Bürgschaften und geht Beteiligungen ein. www.sab.sachsen.de

Pressesprecher

Volker Stößel

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