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KfW-Altersgerecht Umbauen (159)

Abbau von Barrieren und Verbesserung des Einbruchschutzes

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Servicehotline Wohnungsbau

Montag: 9:00 - 16:00 Uhr, Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Mittwoch: 9:00 - 13:00 Uhr, Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 9:00 - 16:00 Uhr (Hinweis: Täglich außer mittwochs telefonfreie Zeit von 12:00 - 13:00 Uhr)
0351-4910-4920
0351 4910-1015
E-Mail

Was bietet mir das Förderprogramm?

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  • flexibel einsetzbar zur Finanzierung der förderfähigen Maßnahmen   
  • Förderkredit bis zu 50.000 EUR je Wohneinheit
  • zinsgünstiger Kredit für 10 Jahre fest 
  • gut kombinierbar mit weiteren Förderprodukten 

  • Maßnahmen zur Barrierreduzierung in bestehenden Wohngebäuden
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden
  • Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser werden nicht gefördert.
  • Suchen Sie Inspirationen? – Lernen Sie mit dem KfW-Sanierungsrechner passende Maßnahmen für Ihre Immobilie kennen.

  • Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Bauherrengemeinschaften

  • die zu fördenden Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen des Bauhandwerks durchgeführt werden 
  • für die Maßnahmen gelten technische Mindestanforderungen

 

Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung

  • Sollzins: 10 Jahre fest; wird von der KfW am Tag der Zusage durch für die KfW festgelegt. 
  • Laufzeit: bis zu 30 Jahre
  • Tilgung: monatlich in gleich hohen Annuitäten nach Ablauf von grundsätzlich zwei Tilgungsfreijahren 
  • Informieren Sie sich über unsere aktuellen Zinskonditionen zur Immobilienfinanzierung.  

Kredithöhe und Auszahlung

  • Kredithöhe:
    • bis zu 100 % der förderfähigen Kosten;
    • max. 50.000 EUR je Wohneinheit
  • Auszahlung: zu 100 % 
    • Abruf innerhalb von 36 Monaten nach Kreditzusage in einer Summe oder in Teilbeträgen möglich
    • Bereitstellungszinsen ab dem 13. Monat in Höhe von 0,15 % für noch nicht abgerufene Kreditbeträge

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Verwendungsnachweis

  • ist mit Beantragung der Schlussauszahlung zu erbringen

Sicherheiten

  • bankübliche Besicherung durch Grundschulden​​​​​​​​​​​​​

 

Der Finanzierungsantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Nutzen Sie im ersten Schritt die Fördermittelberatung der SAB in Chemnitz, Dresden oder Leipzig. Hier geht es zur Terminvereinbarung.
Unsere Baufinanzierung setzt sich aus mehreren Förderbausteinen zusammen. Nutzen Sie für die Kalkulation Ihrer Immobilienfinanzierung unseren  Produktfinder - Baufinanzierung und lassen Sie sich ein unverbindliches Finanzierungsangebot erstellen.

Wenn Sie bereits wissen, welche Förderprodukte Sie zur Finanzierung benötigen, können Sie über unser Förderportal direkt online einen Antrag stellen.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung:

Schritt 1:
  • Gehen Sie zur Antragstellung - Baufinanzierung 
  • Registrieren Sie sich als Interessent:in
  • Melden Sie sich alternativ direkt im SAB-Förderportal an, wenn Sie bereits eine vorhandene Nutzerkennung im Zusammenhang mit der Anforderung eines unverbindlichen Finanzierungsangebotes erhalten haben und starten Sie den Antrag aus Ihrem vorhandenen Vorhaben (die Angaben aus Ihrer Voranfrage werden in den Antrag übernommen)

Schritt 2: 
  • Füllen Sie den Antrag online vollständig aus 
  • Übermitteln Sie den elektronischen Antrag
  • Sie erhalten von uns eine E-Mail, die Ihren Antrag und alle Ihre gespeicherten Angaben zusammenfasst

Schritt 3: 
  • Drucken Sie den Antrag aus und unterschreiben diesen rechtsverbindlich 
  • Stellen Sie die benötigten Anlagen / Unterlagen entsprechend der "Checkliste" zusammen
  • Wählen Sie in der Förderportal-Übersicht über die Kachel "Vorhaben" Ihr Vorhaben aus
  • Klicken Sie anschließend auf "Aufgaben" und starten dort die Aktion "Mitteilung versenden/Unterlagen hochladen"
  • Laden Sie den unterschriebenen Antrag sowie weitere Anlagen / Unterlagen hoch und reichen Sie diese mit "Übermitteln" ein


Anlage Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen (600 000 3991)

{{GWG und Abgabenordnung_Infoblatt | 65222}}

{{Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten | 65222-1}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

{{SCHUFA-Information | 0095}}

​​​​​​​{{KMU-Informationslatt | 60300}}

für selbstgenutzte Förderobjekte:

Antragstellung - Baufinanzierung

{{Wohnungsbau_Antrag Selbstgenutztes Wohneigentum | 69009}}

für vermietete Förderobjekte:

{{Wohnungsbau_Antrag_Vermietete Förderobjekte | 69013}}

KfW-Altersgerecht Umbauen_Beratungsformular zum Antrag (159)  (600 000 3992)

{{KMU-Bewertung | 60314}}

{{KMU-Bewertung | 60314-1}}
 

Selbstgenutzte Förderobjekte:
{{Wohnungsbau selbstgenutzte Förderobjekte_Auszahlungsantrag_Bautenstandsbestätigung | 62301}}

Vermietete Förderobjekte:
{{Auszahlungsantrag_Darlehen | 60108}}

{{Wohnungsbau_ Bautenstandsbestätigung (Sachbericht) | 61250}}
​​​​​

Selbstgenutzte Förderobjekte:
{{Wohnungsbau selbstgenutzte Förderobjekte_Verwendungsnachweis| 62300}}

Vermietete Förderobjekte:
{{Wohnungsbau_Finanzierungsnachweis (Verwendungsnachweis) | 61248}}

{{Darlehen_Verwendungsnachweis _Rechnungsaufstellung | 61249x}}

Alle Förderobjekte: 

Fachunternehmerbestätigung FB 1 (600 000 3885)

Fachunternehmerbestätigung FB 2 (600 000 3886)

Fachunternehmerbestätigung FB 3 (600 000 3887)

Fachunternehmerbestätigung FB 4 (600 000 3888)

Fachunternehmerbestätigung FB 5 (600 000 3889)

Fachunternehmerbestätigung FB 6 (600 000 4222)

​​​​​Fachunternehmerbestätigung FB 7 (600 000 3891)

Der Finanzierungsantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch in der SAB. Als Vorhabensbeginn gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort. Planungs- und Beratungsleistungen sowie der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
Besonderheiten beim Ersterwerb: Der Antrag ist vor Unterzeichnung durch den Ersterwerbenden zu stellen.

Neben den Kreditzinsen entstehen regelmäßig Kosten für die Bestellung von Sicherheiten (Grundpfandrechte) und für die Versicherung des Wohngebäudes. Darüber hinaus können im Einzelfall weitere Kosten entstehen, die vertraglich geregelt werden.

Es besteht nach Geldwäschegesetz eine Identifizierungspflicht. Sie können sich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei einem Mitarbeitenden der SAB oder per POSTIDENT unter Nutzung des Coupons in einer Filiale der deutschen Post oder bei zuverlässigen Dritten wie z. B. Notarinnen/Notaren mit  VD60311 identifizieren lassen.

Mit der Fachunternehmerbestätigung bestätigt Ihnen das ausführende Handwerksunternehmen nach Abschluss der Arbeiten die fachgerechte Umsetzung/Durchführung der Maßnahme/n. Falls Sie später etwas zu beanstanden haben, kann diese Dokumentation hilfreich sein.

Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Kredits vor Ablauf der ersten Sollzinsbindung ist unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen.