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SAB: Neustart Familienwohnen – Freistaat Sachsen erweitert Wohneigentumsförderung

Pressemitteilung

26.03.21

26.03.21

  • für Erwerb älterer Immobilien („Jung kauft Alt“)
  • für Familien mit behinderten Personen im Haushalt
  • für Familien mit geringen Einkünften
  • für Baugemeinschaften in Gründung

Der Freistaat Sachsen hat für Familien mit Kindern das Landesprogramm „Familienwohnen“ deutlich erweitert. Erwerb und Modernisierung älterer Immobilien wurden neu in die Förderung aufgenommen. Zusätzlich zur Grundförderung von 50.000 Euro werden jetzt Familien mit geringen Einkünften oder mit behinderten Personen besonders gefördert. Erstmals können in Gründungbefindliche Baugemeinschaften eine Zwischenfinanzierung für den Grundstückserwerb erhalten. Die Antragstellung bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ist ab sofort möglich.

„Wir unterstützen die Familien gern bei der Erfüllung ihres Traums vom Eigenheim mit einer umfassenden Beratung und günstigen Finanzierung. Das erweiterte Programm erreicht nun wesentlich mehr Familien, die mit den verbesserten Konditionen nun auch in der Lage sind, mit Wohneigentum eine Altersvorsorge aufzubauen“, so die Vorstandsvorsitzende der SAB, Dr. Katrin Leonhardt.

Die Förderrichtlinie „Familienwohnen“ des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung unterstützt Familien mit Kindern unter 18 Jahren im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus mit einem öffentlichen Darlehen beim Erwerb oder dem Bau eines Eigenheims mit besonders attraktiven Konditionen. Der Sollzinssatz beträgt aktuell 0,75 Prozent p. a. und gilt für die gesamte Laufzeit von 25 Jahren. Für Familien mit geringen Einkünften erhöht sich die Grundförderung von 50.000 Euro Förderdarlehen für jedes Kind um 30.000 Euro. Gleichzeitig wurde die erforderliche Eigenkapitalquote von 20 auf 15 Prozent abgesenkt.

Familien mit einem schwerbehinderten Familienmitglied erhalten zusätzlich zur Grundförderung ein um 15.000 Euro erhöhtes Darlehen zur Finanzierung der besonderen baulichen Erfordernisse.

Neu ist die Förderung »Jung kauft Alt«. Wenn Familien ein älteres Gebäude kaufen und sanieren, erhalten sie neben der Grundförderung weitere 50.000 Euro Darlehen als Bonus.

Erstmals werden in Sachsen in Gründung befindliche Baugemeinschaften gefördert. Sie erhalten einen Kredit zur Zwischenfinanzierung des Grundstückserwerbs von bis zu 500.000 Euro mit einer Laufzeit von maximal 2,5 Jahren und einem Zinssatz von aktuell 0,75 Prozent.

Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt sein, dies ist direkt einfach und digital über das SABFörderportal möglich.

Über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Die SAB wurde 1991 gegründet und ist die Förderbank des Freistaates Sachsen. Sie unterstützt den Freistaat Sachsen bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben. Die SAB reicht Fördermittel vor allem aus für den Wohnungsbau, für die Wirtschaft, die Infrastruktur, Kommunales, Bildung und Soziales sowie für die Landwirtschaft und die Umwelt. Die Gelder werden als Darlehen, Zuschüsse oder Bürgschaften vergeben.

Pressesprecher

Volker Stößel

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