SAB Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen
Förderung der klimafreundlichen Sanierung von selbstgenutzten Wohnimmobilien
Wichtige Hinweise
Wichtige Hinweise
Die Förderung für klimafreundliche Sanierung von selbstgenutzen Wohneigentum wurde verbessert, um diesen wichtigen Bereich weiter voranzutreiben. Ab sofort können Eigentümer von einer Zinsvergünstigung von aktuell 0,8 % profitieren.
Was bietet mir das Förderprogramm?
- ein zinsvergünstigtes Darlehen von mind. 20.000 EUR bis max. zur Höhe der Bau- und Planungskosten
- Kumulierung mit weiteren Darlehensmitteln der SAB z. B. dem KfW-Wohneigentumsprogramm oder dem SAB-Förderergänzungsdarlehen möglich
- Alle Darlehen werden von der SAB vergeben.
- Sanierungsmaßnahmen von bestehenden kleineren Wohngebäuden (bis 4 Wohneinheiten) in Sachsen
Gefördert werden:
- Energetische Maßnahmen aus den Bereichen
- Energieeffiziente Heizungsanlagen (umfasst auch Anlagentechnik zur Erhöhung der Energieeffizienz)
- Modernisierung der Gebäudehülle
- Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen u.a. Photovoltaikanlagen mit einer Bruttoleistung bis 30 kWp
- Anderweitige Förderungen (z.B. BAFA, KFW) sind vorrangig zu nutzen und anzurechnen.
Nicht förderfähig sind:
- Kosten eines ggf. in Verbindung mit den Baumaßnahmen geplanten Erwerbs
- Ladeinfrastruktur für Elektroautos
- Maßnahmen, die Gebäude betreffen, deren Nutzfläche überwiegend gewerblich genutzt werden
- begonnene Maßnahmen bzw. Umschuldungen von bestehenden Finanzierungen
- Eigentümer:innen oder Erbbauberechtigte von Wohnimmobilien mit bis zu vier Wohneinheiten, wenn eine Wohnung im Objekt dauerhaft selbstgenutzt wird und die seit mindestens zwei Jahren Eigentümer:innen oder Erbbauberechtigte der Immobilie laut Grundbuch sind
- Eine Antragstellung ist auch im Zusammenhang mit einem Erwerb und geplanter energetischer Sanierung im Rahmen der Gesamtfinanzierung durch die SAB möglich.
Eigentümer:innen oder Erbbauberechtigte von ausschließlich vermieteten Wohnimmobilien werden nicht gefördert.
- Das Wohngebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein.
- Energetische Maßnahmen, die zur Senkung des Jahres-Primärenergiebedarfes und/oder des Transmissionswärmeverlustes beitragen sind zuschussfähig, sofern:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle die Maßgaben der SAB-Fachunternehmererklärung gemäß SAB-Vordruck 63561 einhalten oder
- Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Anlagentechnik (außer Heizung) und Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik), Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung auch eine BEG-Förderung zu Einzelmaßnahmen ( z.B. BAFA, KFW) erhalten.
- Alternativ zum Anforderungsnachweis der Einzelmaßahmen kann mit einem Energiebedarfsausweis gemäß §§ 79 ff. Gebäudeenergiegesetz (GEG) ein Gesamtnachweis geführt werden. Dabei müssen die Anforderungswerte (gemäß §50 Absatz (1) Nummer 1.GEG) für den Jahres-Primärenergiebedarf QP und den Transmissionswärmeverlust über die Gebäudehülle H’T um jeweils mindestens 10 % unterschritten werden.
- Für Anlagen aus dem Bereich Strom aus erneuerbaren Energien muss eine Fachunternehmererklärung des Installateurs sowie die Registrierungsbestätigung vom Marktstammdatenregister der Bundesnutzagentur vorliegen.
- Die Gesamtbelastung aus der Finanzierung und den sonstigen Aufwendungen muss auf Dauer tragbar sein.
- Die Förderung setzt grundsätzlich kein zusätzliches Eigenkapital voraus. Eine Anrechnung erfolgt aus den sonstigen Mitteln der anderweitigen Förderungen (BAFA, KFW, etc.)
- Der Antragsteller muss mindestens eine Wohnung im Objekt selbst dauerhaft bewohnen.
Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung
- Zinsvergünstigung von aktuell 0,8 %
- der Sollzins wird jeweils am Tag der Zusage festgelegt
- die Zinsbindung beträgt 10 Jahre
- die Laufzeit ist individuell zwischen 10 und 35 Jahren vereinbar
- der Tilgungssatz soll mindestens 2 % p. a. betragen
- die Tilgung beginnt regelmäßig 12 Monate nach Darlehenszusage, jedoch frühestens nach Vollauszahlung
- Informieren Sie sich über unsere aktuellen Zinskonditionen zur Immobilienfinanzierung.
Höhe, Auszahlung und Verwendungsnachweis
Darlehensbetrag:
- mind. 20.000 EUR
- max. bis zur Höhe der Bau- und Planungskosten
Auszahlung:
- zu 100 %
- Darlehen unter 50.000 EUR in einem Betrag und ab 50.000 EUR in bis zu zwei Teilbeträgen
Bereitstellungsprovision
- 2 % p.a., regelmäßig ab dem 7. Monat nach dem Datum der Zusage für noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge
Verwendungsnachweis
- spätestens 12 Monate nach Vollauszahlung
- Lieferung von Energieverbrauchsdaten für zwei volle Abrechnungsjahre nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme über das Förderportal
Sicherheiten
- für Darlehen ab 50.000 EUR ist die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch erforderlich
Beihilferechtliche Regelungen
Sofern mindestens eine Wohneinheit/Gewerbeeinheit vermietet wird, ist die Beihilferelevanz (De-minimis) zu prüfen.Der Finanzierungsantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Nutzen Sie im ersten Schritt die Fördermittelberatung der SAB in Chemnitz, Dresden oder Leipzig. Hier geht es zur Terminvereinbarung.
Unsere Baufinanzierung setzt sich aus mehreren Förderbausteinen zusammen. Nutzen Sie für die Kalkulation Ihrer Immobilienfinanzierung unseren Produktfinder - Baufinanzierung und lassen Sie sich ein unverbindliches Finanzierungsangebot erstellen.
Wenn Sie bereits wissen, welche Förderprodukte Sie zur Finanzierung benötigen, können Sie über unser Förderportal direkt online einen Antrag stellen.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung:
Schritt 1:
- Gehen Sie zur Antragstellung - Baufinanzierung
- Registrieren Sie sich als Interessent:in
- Melden Sie sich alternativ direkt im SAB-Förderportal an, wenn Sie bereits eine vorhandene Nutzerkennung im Zusammenhang mit der Anforderung eines unverbindlichen Finanzierungsangebotes erhalten haben und starten Sie den Antrag aus Ihrem vorhandenem Vorhaben (die Angaben aus Ihrer Voranfrage werden in den Antrag übernommen)
Schritt 2:
- Füllen Sie den Antrag online vollständig aus und laden Sie die benötigten Anlagen / Unterlagen entsprechend der Checkliste hoch
- Übermitteln Sie den elektronischen Antrag
- Sie erhalten von uns eine E-Mail, die Ihren Antrag und alle Ihre gespeicherten Angaben zusammenfasst
Schritt 3:
- Drucken Sie den Antrag aus und unterschreiben diesen rechtsverbindlich
- Wählen Sie in der Förderportal-Übersicht über die Kachel "Vorhaben" Ihr Vorhaben aus
- Klicken Sie anschließend auf "Aufgaben" und starten dort die Aktion "Mitteilung versenden/Unterlagen hochladen"
- Laden Sie den unterschriebenen Antrag sowie weitere Anlagen / Unterlagen hoch und reichen Sie diese mit "Übermitteln" ein
Flyer
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Antragstellung - Baufinanzierung
Zusätzliche Bestätigung für sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz I KFW 600 000 4942
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Um eine schnellere und effizientere Bearbeitung Ihres Auszahlungsantrages zu ermöglichen, empfehlen wir Ihnen den Auszahlungsantrag über das Förderportal zu stellen.
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