Mikrodarlehen für Existenzgründer und junge Unternehmen (MKD)

Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen für Existenzgründer in Sachsen

Finanziert aus Mitteln der Europäischen Union und des Freistaates Sachsen.
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Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Darlehen mit attraktivem Zinssatz von aktuell 1 % p. a. nom.
  • Bis zu 20.000 EUR für Existenzgründer und junge Unternehmen

  • Investitionen und Betriebsmittel zur Aufnahme oder Festigung einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Freistaat Sachsen
  • Nicht gefördert werden:
    • Fahrzeuge im Straßengüterverkehr, 
    • Umschuldungen, 
    • Nachfinanzierungen 
    • Beratungen sowie 
    • Investitionen für exportbezogene oder andere Tätigkeiten, durch die heimische Erzeugnisse gegenüber Importwaren begünstigt werden. 

  • Existenzgründerinnen und -gründer sowie junge Unternehmen innerhalb einer fünfjährigen Existenzgründerphase bei:
    • Gründung eines Unternehmens oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
    • Erneuter Gründung eines Unternehmens oder erneuter Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit („Zweite Chance“)
    • Übernahme eines Betriebes im Wege der Unternehmensnachfolge
    • Erwerb einer tätigen Beteiligung durch Erwerb eines Anteils am Gesellschaftskapital von mehr als 25 %
    • Festigung eines Unternehmens
  • Nicht gefördert werden:
    • Handelsvertreter und Vertriebsbeauftragte
    • Autohäuser, Auto- sowie Autoteilehandel
    • Tankstellen, Hausmeisterservice
    • Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
    • Antragsteller, die eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung (AO) bzw. Vermögensauskunft abgegeben haben
    • Unternehmen der Primärerzeugung entsprechend Anhang I AEUV
    • Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung entsprechend der Verordnung VO (EU) Nr. 1407/2013 (De-minimis Verordnung)

  • Eigenanteil von 20 % der Gesamtkosten aus vorhandenen Eigenmitteln oder über Eigenleistungen 
  • Sie sind ein Kleinstunternehmen.
  • Tragfähiges Unternehmenskonzept
  • Nachweis der notwendigen fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
  • Befürwortende Beurteilung durch eine fachkundige Stelle 

Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung

  • 1 % p.a. nom.
  • Laufzeit bis zu 6 Jahren
  • 6 oder 12 tilgungsfreie Monate

Kredithöhe und Auszahlung

  • Bis maximal 20.000 EUR je Vorhaben
  • Auszahlung der Darlehenssumme in Höhe von 100 % in einer Summe 
  • Darlehensabruf innerhalb der ersten 6 Wochen nach Vertragsabschluss 

Rückzahlung / vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgung

  • Rückzahlung in festen Raten 
  • Möglichkeit der vorzeitigen vollständigen oder anteiligen Tilgung zu den Fälligkeitsterminen ohne Vorfälligkeitsentschädigung  

Verwendungsnachweis

  • Einreichung des Verwendungsnachweise 12 Monate nach Auszahlung

Sicherheiten

  • Keine

Beihilferechtliche Regelungen

  • De-minimis-Beihilfe

  • Sie können Ihren Antrag digital über das Förderportal stellen oder Sie laden sich die unter "Formulare/Downloads" zur Verfügung gestellten Unterlagen herunter und schicken diese vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben an die SAB. Bitte beachten Sie, dass ausgewählte Formulare auch bei der Antragstellung über das Förderportal ausgefüllt und hochgeladen werden müssen. 
  • Erstellung des Unternehmenskonzeptes für Ihr Vorhaben unter Nutzung des SAB-Vordruckes VD60690 oder formlos (Mindestanforderungen entsprechen den Vorgaben des Vordruckes)
  • Einholung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (zuständige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, berufsständische Kammer oder Fachverband für die Branche) zu Ihrem Unternehmenskonzept
  • Einreichung Ihres Antrages unter Verwendung der notwendigen Antragsformulare mit dem positiven Votum der fachkundigen Stelle bei der SAB vor Beginn Ihres Vorhabens
  • Hinweis: 
    Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten. Als Beginn gilt beispielsweise bereits der Abschluss von Kaufverträgen oder die Auftragsvergabe. 

    Erst ab Antragstellung (Datum Posteingang bei der SAB) können Sie mit Ihrem Vorhaben starten. Sie erhalten dazu ein Schreiben, welches Ihnen den Eingang Ihres Antrages bestätigt. Bis zur Entscheidung über Ihren Förderantrag beginnen Sie auf eigenes Risiko. Die Antragsbearbeitung kann nur erfolgen, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Für Vorhaben, die in der Region Leipzig (einschließlich ehemaliger Landkreis Döbeln) durchgeführt werden

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) 

Für Vorhaben, die in den Regionen Chemnitz und Dresden durchgeführt werden

Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung im Bereich der Strukturfonds EFRE und ESF (NBest-SF) 

Je nachdem, ob Sie den Antrag als natürliche Person/Einzelunternehmer stellen oder für eine Kapital-/Personengesellschaft, bestehen unterschiedliche Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen. Eine Liste hierzu finden Sie unter den nachfolgenden Verlinkungen:

Antragstellung für natürliche Person/Einzelunternehmen
Antragstellung für eine Personen- oder Kapitalgesellschaft

{{MKD_Infoblatt | 60681}}

{{Mikro-D_Infoblatt_ Mindestanforderungen an das Unternehmenskonzept | 60777}}

{{De-minimis-Regel_Informationsblatt | 60380}}

{{KMU-Informationsblatt | 60300}}

{{GWG und Abgabenordnung_Infoblatt | 65222}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

{{SCHUFA-Information| 0095}}

Bitte beachten Sie, dass je nachdem wo die Maßnahme durchgeführt wird, unterschiedliche Anträge zur Verfügung stehen.

Region Leipzig

{{Mikro-D_Antrag_Land | 60679}}

{{De-minimis_Antrag_Erklärung | 60381}}

Regionen Dresden oder Chemnitz​​
​​
{{Mikro-D_Antrag_EU | 60680}}

{{De-minimis_Antrag_Erklärung| 60381}}


Weitere Antragsunterlagen (für elektronische Antragstellung sowie Antragstellung per Formular) 

{{Mikro-D_Antrag_Anlage bei mehreren Antragstellern | 60680-1}}

{{Mikro-D_Unternehmenskonzept | 60690}}

{{Mikro-D_Rentabilitätsvorschau | 60703}}

{{Mikro-D_Antrag _Selbstauskunft | 60680-2}}

{{Mikro-D_Antrag _Stellungnahme fachkundige Stelle | 60704}}

{{Identitätsfeststellung durch zuverlässige Dritte | 60311}}

{{SCHUFA_Datenübermittlung_ Zustimmung der Kunden | 60059}}

{{Mikro-D_Aufstellung der Sacheinlagen | 60688}}

{{Unterschriftenblatt_Bankvollmacht | 64663}}

{{KMU-Bewertung | 60314}}

{{KMU-Bewertung_Anlage 1 | 60314-1}}

{{Mikro-D_Aufstellung der Selbst- und Nachbarhilfe (SuN) | 60689}}

{{Vereinfachte melderechtliche KMU-Selbsterklärung | 63521}}

{{Auskunftsvollmacht (Befreiung vom Bankgeheimnis) | 60015}}

{{Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten | 65222-1}}

{{Mikro-D_Abruf von Förderdarlehen | 60684}}

{{Mikro-D_Abruf von Förderdarlehen_Anlage bei mehreren Antragstellern | 60684-1}}

{{SEPA-Lastschriftmandat (Einzelmandat) | 64022}}

{{SEPA-Lastschriftmandat (Rahmenmandat) | 64021}}

{{Mikro-D_Verwendungsnachweis | 60699}}

{{Mikro-D_Aufstellung der Selbst- und Nachbarhilfe (SuN) | 60689}}
​​​​​​

Sie können Ihren Antrag für das Förderprogramm „Mikrodarlehen“ elektronisch stellen. Dafür stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Auswahl:

Antrag digital unterschreiben - für Einzelunternehmer (Gewerbetreibende und Freiberufler)
Zur vollständigen elektronischen Antragstellung mittels digitaler Unterschrift bieten wir Ihnen die elektronische Signatur über unseren Signaturdienstleister Verimi an.

Schritt 1: Gehen Sie zum Punkt Förderportal - elektronischer Antrag Mikrodarlehen. Füllen Sie den Antrag online aus und wählen Sie im Reiter „Art des Einreichens“ das Feld „digital unterschreiben“.

Schritt 2: Registrieren und Identifizieren Sie sich bei Verimi mittels VideoIdent-Verfahren wie folgt:
 
  • Im Rahmen des Einreichens werden Sie automatisch zu Verimi weitergeleitet. Bitte registrieren Sie sich bei erstmaliger Anmeldung und laden Sie parallel die Verimi App herunter
  • Anschließend identifizieren Sie sich bitte mittels VideoIdent-Verfahren, indem Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm folgen. Bitte legen Sie hierfür Ihren gültigen Personalausweis bzw. Ihren gültigen Reisepass und eine aktuelle Meldebescheinigung bzw. eine Stromrechnung bereit
  • Schließen Sie die Registrierung über den Link in der Bestätigungs-E-Mail ab
  • Signieren Sie Ihren Antrag auf ein Mikrodarlehen mittels einer TAN über Ihr Smartphone

Die Identifizierung über das VideoIdent-Verfahren durchlaufen Sie nur einmalig. Weitere Anträge können Sie direkt über Ihr verifiziertes Verimi-Konto signieren.

Ihre Fragen rund um die digitale Unterschrift werden Ihnen auch unter https://verimi.de/faq/ beantwortet. 

Antrag ausdrucken und unterschreiben - für alle Rechtsformen

Schritt 1: Gehen Sie zum Punkt Förderportal - elektronischer Antrag Mikrodarlehen. Hier können Sie die Antragsformulare elektronisch ausfüllen.

Schritt 2: Nach dem Übermitteln des elektronischen Antrages erhalten Sie von uns eine E-Mail, welche Ihre befüllten Antragsformulare enthält.

Schritt 3: Diese Formulare müssen Sie nur noch ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den weiteren im Antrag benannten Unterlagen (siehe unter „weitere Antragsunterlagen“ und „sonstige ergänzende Unterlagen“) postalisch an die SAB versenden.

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