ESF Plus Richtlinie TANDEM Sachsen
ESF Plus Richtlinie TANDEM Sachsen
Hilfestellung und Förderung der Familien von (langzeit-) arbeitslosen Personen
Wichtige Hinweise
Antragstellungen sind auf der Grundlage von Stichtagen möglich. Aktuell können keine Anträge gestellt werden. Über neue Stichtage werden Sie hier und über unsere ESF-News informiert.
Antragstellungen sind auf Grundlage eines Förderaufrufs im Sächsischen Amtsblatt. Anträge für die Förderung einer landesweiten Servicestelle können ab sofort gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass Anträge bis spätestens 31. Mai 2024 gestellt sein müssen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Verbesserung von Erwerbschancen der Eltern im Rahmen eines individuellen und vernetzten Hilfeansatzes
- Stärkung von Bildungskompetenzen der in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Kinder
- Zusatzleistungen für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern durch Beratungsteams in Ergänzung zu den Regelleistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB II, III und VIII
- Vorhaben, die bei Beschäftigungsintegration und gesellschaftlicher Teilhabe die Familien ganzheitlich berücksichtigen, insbesondere
- Maßnahmen zur Stabilisierung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit in Ergänzung zu Leistungen der aktiven Arbeitsförderung
- beschäftigungsorientiertes Intensivcoaching und Einwerben von Beschäftigungsmöglichkeiten
- ganzheitliche intesive sozialpädagogische Beratung und psychosoziale Unterstützung der Familie in Ergänzung zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
- psychologische Beratung
- Netzwerkarbeit und Lotsenfunktion für die Familien
- Bereitstellung von ergänzenden bedarfsgerechten sozialintegrativen und qualifizierenden Förderangeboten für Kinder und Erwachsene
- Planung und Steuerung von Fallkonferenzen
- Planung und Steuerung von Gruppenangeboten zur Stabilisierung und mit dem Ziel der Beschäftigungsorientierung
Fördergegenstand 2: Landesweite Servicestelle TANDEM Sachsen:
- Koordinierung und wissenschaftliche Begleitung zur kontinuierlichen Qualitätssicherung und -entwicklung der Vorhaben nach Ziffer II Nummer 1 „Maßnahmen TANDEM Sachsen" insbesondere mit folgendem Aufgabenspektrum:
- Fachliche Begleitung der Programmumsetzung und der Maßnahmen TANDEM Sachsen in den Regionen durch bedarfs- und standortspezifische Beratung und Prozessbegleitung dieser Maßnahmen,
- Koordinierung und Vernetzung der Vorhaben sachsenweit und in den einzelnen Regionen,
- Fortschrittsanalyse, d.h. Angaben zum aktuellen Umsetzungsstand der Projekte (u.a.
Auswertung Sachstandsberichte), - Ansprechpartner für Evaluierungsprozess ESF Plus 2021 - 2027,
- fachliche Qualitätssicherung und -kontrolle für das SMWA (u.a. Monitoring und Erfolgskontrolle),
- Entwicklung von Qualitätsstandards,
- Identifikation von auftretenden Problemstellungen und Erarbeitung möglicher Lösungsansätze,
- Organisation und Durchführung von Fachveranstaltungen (u.a. Workshops, Fachtagungen,
Fachaustausche) zu ausgewählten Projektinhalten und fachliche Vernetzung, - Öffentlichkeitsarbeit zur Unterstützung der Zielstellung des Gesamtvorhabens (u.a.Förderung bekannt machen, Erstellung einer Website sowie Projektlandkarte und Faktenblätter, Information der Wirtschafts- und Sozialpartner, Kommunikation von Best Practice-Beispielen, Zuarbeit zur Zeitschrift „EU-Zeit sowie zu sonstigen Publikationen
gemäß Kommunikationsvorschriften der EU 2021 - 2027), - Aufbereitung einschlägiger Studien- und Forschungsergebnisse,
- Schnittstellenanalyse zu bestehenden Landes-/Bundesprogrammen sowie gesetzlichen Regelinstrumenten
- Träger (juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft), welche ihren Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen haben
Fördergegenstand 1: Maßnahmen TANDEM Sachsen
- Das Vorhaben richtet sich an folgende Zielgruppe: Bedarfsgemeinschaften nach SGB II mit mindestens einer arbeitslosen Person und mindestens einem Kind in der Regel unter 18 Jahren.
- Das Beratungsteam im jeweiligen Vorhaben stellt auf eine interdisziplinäre Zusammenarbeit der einzelnen Professionen ab. Dies sind in der Regel sozialpädagogische Fachkräfte und Psychologen sowie beschäftigungsorientierte Coaches.
- Das eingesetzte Personal ist soweit zutreffend nach den jeweiligen tarifvertraglichen beziehungsweise besoldungsrechtlichen Regelungen einzustufen.
- Die Nachrangigkeit gegenüber den regulären Instrumenten des Sozialgesetzbuches (Zweites, Drittes und Achtes Buch Sozialgesetzbuch) ist zu beachten und einzuhalten. Für jede Bedarfsgemeinschaft ist deshalb vor Zugang in das Projekt eine Bestätigung des zuständigen Jobcenters und Jugendamtes einzuholen, aus der hervorgeht, dass unter den Regelinstrumenten der Sozialgesetzbücher keines hinreichend den individuellen Bedarfslagen der Bedarfsgemeinschaft entspricht und daher weitergehende beziehungsweise ergänzende Unterstützung im Rahmen des Projektes erforderlich ist.
- Das zuständige Jobcenter und das zuständige Jugendamt müssen mit dem Projektantrag bestätigen, dass ein Bedarf an der Durchführung besteht und vergleichbare Angebote der sozialen und beruflichen Integration für potentiell teilnehmende Bedarfsgemeinschaften nicht vorliegen.
- Zur Sicherstellung der Kohärenz und Vermeidung einer Doppelförderung ist eine gleichzeitige Umsetzung des ESF-Förderprogramms des Bundes Akti(F) Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder im Landkreis/kreisfreier Stadt ausgeschlossen, mit dem Projektantrag ist eine entsprechende Bestätigung durch das zuständige Jobcenter einzureichen.
- Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Förderbaustein. Diesen finden Sie im Bereich Formulare & Downloads.
Fördergegenstand 2: Landesweite Servicestelle TANDEM Sachsen:
An den Projektträger werden folgende Mindestanforderungen gestellt:
Kompetenz und Erfahrung im Bereich der Arbeits- und Beschäftigungsintegration von
(Langzeit-)ArbeitslosenKompetenz und Erfahrung in der Begleitung von Förderprogrammen
gute Vernetzung mit den relevanten Akteuren auf Landes- und Bundesebene
Kenntnisse über vorhandene Programme und Leistungen des Bundes und des Landes
zur Arbeits- und Beschäftigungsintegration sowie zur Kinder- und Jugendhilfedas geplante Personal muss über hinreichende Qualifikationen zur Projektumsetzung
verfügen.
Zuwendungsfähig sind Personal- Sach- und Verwaltungsaufgaben sowie Ausgaben der Teilnehmenden (Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften).
Förderung von bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, für juristische Personen des öffentlichen Rechts aus dem kommunalen Bereich bis zu 90 %
Der Projektdurchführungszeitraum kann bis zu 36 Monate betragen.
Fördergegenstand 2: Landesweite Servicestelle TANDEM Sachsen:
- Zuwendungsfähig sind Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben. Personalausgaben können bei Eigenpersonal als personenbezogene Pauschale je Einsatzstunde oder Einsatzmonat (Kosten je Einheit) ausgereicht werden. Die Sach- und Verwaltungsausgaben werden als Restkostenpauschale ausgereicht. Restkosten werden mit einem Pauschalsatz in Höhe von 25 Prozent der direkten förderfähigen Personalkosten gefördert.
- Die Förderung wird als Projektförderung und in Form der Anteilsfinanzierung gewährt. Gefördert werden bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Projektlaufzeit soll zunächst 36 Monate betragen. Das bewilligte Vorhaben kann ohne erneute Förderbekanntmachung nach entsprechender Antragstellung um einen Zeitraum bis längstens zum Projektende der Vorhaben gemäß Ziffer II Nummer 1 (Fördergegenstand 1: Maßnahmen TANDEM Sachsen) verlängert werden.
- Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Förderportal der SAB.
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds Plus im Förderzeitraum 2021 bis 2027 mitfinanzierten Vorhaben für ganzheitliche, beschäftigungsorientierte Familienförderung zur Bekämpfung der (Langzeit-)Arbeitslosigkeit – TANDEM Sachsen (ESF Plus FRL TANDEM Sachsen) vom 4. April 2023
Förderbaustein
Oktober 2023
Förderbaustein Stand 25. Oktober 2023Mai 2023
Förderbaustein Stand 10. Mai 2023{{ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen_Eintritt in Maßnahme_JobPerspektive Sachsen | 62060}}
{{ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen_Austritt aus Maßnahme_TANDEM Sachsen | 62075}}
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{{ESF Plus-Projekte 2021-2027 Tätigkeitsnachweis Personalkostenpauschale Honorartätigkeit | 62130}}
{{ESF Plus-Projekte 2021-2027 Tätigkeitsnachweis Stellenförderung | 62132}}
{{ESF Plus Tandem Sachsen Negativerklärung JC und JA | 64350}}
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