ESF Plus Richtlinie TANDEM Sachsen
ESF Plus Richtlinie TANDEM Sachsen
Hilfestellung und Förderung der Familien von (langzeit-) arbeitslosen Personen

Wichtige Hinweise
- Antragstellungen für Neuanträge waren im Rahmen des 3. Stichtages in 2024 bis zum 2. September 2024 möglich. In 2025 werden Sie zu weiteren Stichtagen an dieser Stelle informiert.
- Bei erhöhtem Bedarf ist die Einreichung von Änderungsanträgen zur Aufstockung laufender Vorhaben möglich.
-
Antragstellungen für die Förderung einer landesweiten Servicestelle waren auf Grundlage des Förderaufrufs im Sächsischen Amtsblatt bis 31. Mai 2024 möglich. Aktuell sind keine Antragstellungen möglich und auch keine weiteren Förderungen im Fördegegenstand 2 vorgesehen.
Über Änderungen werden Sie an dieser Stelle informiert.
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Verbesserung von Erwerbschancen der Eltern im Rahmen eines individuellen und vernetzten Hilfeansatzes
- Stärkung von Bildungskompetenzen der in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Kinder
- Zusatzleistungen für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern durch Beratungsteams in Ergänzung zu den Regelleistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB II, III und VIII
- Vorhaben, die bei Beschäftigungsintegration und gesellschaftlicher Teilhabe die Familien ganzheitlich berücksichtigen, insbesondere
- Maßnahmen zur Stabilisierung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit in Ergänzung zu Leistungen der aktiven Arbeitsförderung
- beschäftigungsorientiertes Intensivcoaching und Einwerben von Beschäftigungsmöglichkeiten
- ganzheitliche intensive sozialpädagogische Beratung und psychosoziale Unterstützung der Familie in Ergänzung zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
- psychologische Beratung
- Netzwerkarbeit und Lotsenfunktion für die Familien
- Bereitstellung von ergänzenden bedarfsgerechten sozialintegrativen und qualifizierenden Förderangeboten für Kinder und Erwachsene
- Planung und Steuerung von Fallkonferenzen
- Planung und Steuerung von Gruppenangeboten zur Stabilisierung und mit dem Ziel der Beschäftigungsorientierung
Fördergegenstand 2: Landesweite Servicestelle TANDEM Sachsen:
- Koordinierung und wissenschaftliche Begleitung zur kontinuierlichen Qualitätssicherung und -entwicklung der Vorhaben nach Ziffer II Nummer 1 „Maßnahmen TANDEM Sachsen" insbesondere mit folgendem Aufgabenspektrum:
- Fachliche Begleitung der Programmumsetzung und der Maßnahmen TANDEM Sachsen in den Regionen durch bedarfs- und standortspezifische Beratung und Prozessbegleitung dieser Maßnahmen
- Koordinierung und Vernetzung der Vorhaben sachsenweit und in den einzelnen Regionen
- Fortschrittsanalyse, d. h. Angaben zum aktuellen Umsetzungsstand der Projekte (u. a.
Auswertung Sachstandsberichte) - Ansprechpartner für Evaluierungsprozess ESF Plus 2021 - 2027
- fachliche Qualitätssicherung und -kontrolle für das SMWA (u. a. Monitoring und Erfolgskontrolle)
- Entwicklung von Qualitätsstandards
- Identifikation von auftretenden Problemstellungen und Erarbeitung möglicher Lösungsansätze
- Organisation und Durchführung von Fachveranstaltungen (u. a. Workshops, Fachtagungen
Fachaustausche) zu ausgewählten Projektinhalten und fachliche Vernetzung - Öffentlichkeitsarbeit zur Unterstützung der Zielstellung des Gesamtvorhabens (u. a.Förderung bekannt machen, Erstellung einer Website sowie Projektlandkarte und Faktenblätter, Information der Wirtschafts- und Sozialpartner, Kommunikation von Best Practice-Beispielen, Zuarbeit zur Zeitschrift „EU-Zeit sowie zu sonstigen Publikationen
gemäß Kommunikationsvorschriften der EU 2021 - 2027) - Aufbereitung einschlägiger Studien- und Forschungsergebnisse
- Schnittstellenanalyse zu bestehenden Landes-/Bundesprogrammen sowie gesetzlichen Regelinstrumenten
- Träger (juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft), welche ihren Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen haben
Fördergegenstand 1: Maßnahmen TANDEM Sachsen
- Das Vorhaben richtet sich an folgende Zielgruppe: Bedarfsgemeinschaften nach SGB II mit mindestens einer arbeitslosen Person und mindestens einem Kind in der Regel unter 18 Jahren.
- Das Beratungsteam im jeweiligen Vorhaben stellt auf eine interdisziplinäre Zusammenarbeit der einzelnen Professionen ab. Dies sind in der Regel sozialpädagogische Fachkräfte und Psychologen sowie beschäftigungsorientierte Coaches.
- Das eingesetzte Personal ist soweit zutreffend nach den jeweiligen tarifvertraglichen beziehungsweise besoldungsrechtlichen Regelungen einzustufen.
- Die Nachrangigkeit gegenüber den regulären Instrumenten des Sozialgesetzbuches (SGB II, SGB III und SGB VIII) ist zu beachten und einzuhalten. Für jede Bedarfsgemeinschaft ist deshalb vor Zugang in das Projekt eine Bestätigung des zuständigen Jobcenters und Jugendamtes einzuholen, aus der hervorgeht, dass unter den Regelinstrumenten der Sozialgesetzbücher keines hinreichend den individuellen Bedarfslagen der Bedarfsgemeinschaft entspricht und daher weitergehende beziehungsweise ergänzende Unterstützung im Rahmen des Projektes erforderlich ist.
- Das zuständige Jobcenter und das zuständige Jugendamt müssen mit dem Projektantrag bestätigen, dass ein Bedarf an der Durchführung besteht und vergleichbare Angebote der sozialen und beruflichen Integration für potentiell teilnehmende Bedarfsgemeinschaften nicht vorliegen.
- Zur Sicherstellung der Kohärenz und Vermeidung einer Doppelförderung ist eine gleichzeitige Umsetzung des ESF-Förderprogramms des Bundes Akti(F) Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder im Landkreis/kreisfreier Stadt ausgeschlossen, mit dem Projektantrag ist eine entsprechende Bestätigung durch das zuständige Jobcenter einzureichen.
- Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Förderbaustein. Diesen finden Sie im Bereich Formulare & Downloads.
Fördergegenstand 2: Landesweite Servicestelle TANDEM Sachsen:
An den Projektträger werden folgende Mindestanforderungen gestellt:
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Kompetenz und Erfahrung im Bereich der Arbeits- und Beschäftigungsintegration von (Langzeit-)Arbeitslosen
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Kompetenz und Erfahrung in der Begleitung von Förderprogrammen
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gute Vernetzung mit den relevanten Akteuren auf Landes- und Bundesebene
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Kenntnisse über vorhandene Programme und Leistungen des Bundes und des Landes zur Arbeits- und Beschäftigungsintegration sowie zur Kinder- und Jugendhilfe
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das geplante Personal muss über hinreichende Qualifikationen zur Projektumsetzung verfügen.
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Zuwendungsfähig sind Personal-, Sach-, und Verwaltungsausgaben sowie Ausgaben der Teilnehmenden (Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften).
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Förderung von bis zu 95,00 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, für juristische Personen des öffentlichen Rechts aus dem kommunalen Bereich bis zu 90,00 %
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Der Projektdurchführungszeitraum kann bis zu 36 Monate betragen.
Fördergegenstand 2: Landesweite Servicestelle TANDEM Sachsen:
- Zuwendungsfähig sind Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben. Personalausgaben können bei Eigenpersonal als personenbezogene Pauschale je Einsatzstunde oder Einsatzmonat (Kosten je Einheit) ausgereicht werden. Die Sach- und Verwaltungsausgaben werden als Restkostenpauschale ausgereicht. Restkosten werden mit einem Pauschalsatz in Höhe von 25,00 % der direkten förderfähigen Personalkosten gefördert.
- Die Förderung wird als Projektförderung und in Form der Anteilsfinanzierung gewährt. Gefördert werden bis zu 95,00 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
-
Die Projektlaufzeit soll zunächst 36 Monate betragen. Das bewilligte Vorhaben kann ohne erneute Förderbekanntmachung nach entsprechender Antragstellung um einen Zeitraum bis längstens zum Projektende der Vorhaben Maßnahmen TANDEM Sachsen (Fördergegenstand 1) verlängert werden.
- Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Förderportal der SAB.
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds Plus im Förderzeitraum 2021 bis 2027 mitfinanzierten Vorhaben für ganzheitliche, beschäftigungsorientierte Familienförderung zur Bekämpfung der (Langzeit-)Arbeitslosigkeit – TANDEM Sachsen (ESF Plus FRL TANDEM Sachsen) vom 4. April 2023
Bekanntmachung
Förderbaustein
Juli 2024
Förderbaustein Stand 23. Juli 2024
Oktober 2023
Förderbaustein Stand 25. Oktober 2023Mai 2023
Förderbaustein Stand 10. Mai 2023{{ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen_Eintritt in Maßnahme_JobPerspektive Sachsen | 62060}}
{{ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen_Austritt aus Maßnahme_TANDEM Sachsen | 62075}}
{{ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen_6 Monate nach Austritt aus Maßnahme_ausgewählte Bereiche | 62031}}
{{ESF Plus-Projekte 2021-2027 Tätigkeitsnachweis Personalkostenpauschale Honorartätigkeit | 62130}}
{{ESF Plus-Projekte 2021-2027 Tätigkeitsnachweis Stellenförderung | 62132}}
{{ESF Plus Tandem Sachsen Negativerklärung JC und JA | 64350}}
{{ESF Plus-Projekte 2021-2027 Tätigkeitsnachweis Personalkostenpauschale Honorartätigkeit | 62130}}
{{ESF Plus-Projekte 2021-2027 Tätigkeitsnachweis Stellenförderung | 62132}}
Wenn der Zuwendungsempfänger eines der Verfahren zur Verwendung elektronischer Belege (bspw. GoBD, Innerbetriebliches Kontrollverfahren gem. UStG, o. ä.) verwendet, kann der Scan des Originals als einem Original gleichgestellter Beleg anerkannt werden. Somit sind die Vorhaltung und Vorlage der Negativerklärungen auch mittels Scan möglich.
Die Abrechnung erfolgt als Pauschalfinanzierung über die Restkostenpauschale (alle übrigen förderfähigen Ausgaben und Kosten).
Gemäß den {{Anforderungen an Sachberichte | 62126}} sollten Sachberichte nicht mehr als 10 Seiten umfassen.
Der Ausschluss der Doppelförderung muss dokumentiert und die Dokumentation vorgehalten werden.
Die Förderfähigkeit der teilnehmenden Bedarfsgemeinschaft ist auch dann gegeben, wenn auf Grund oder im Verlauf der Programmförderung die Hilfebedürftigkeit nach § 9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch entfällt.
Dies bedeutet, dass die Aufnahme einer Arbeit nicht das Ende der Maßnahme TANDEM heißen muss, denn es werden Vorhaben zur ganzheitlichen, beschäftigungsorientierten Familienförderung mit dem Ziel, den einzelnen Familienmitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft gesellschaftliche und berufliche Teilhabe zu
ermöglichen, die Integration in Beschäftigung zu fördern sowie Bildungsprozesse zu stärken.
Die Integration in Arbeit ist nur ein Teil des umfassenden Betreuungsansatzes. Die klare Zielsetzung für die Bedarfsgemeinschaft muss im Hilfeplan verankert sein und kann unter anderem beispielsweise die Betreuung während der Probezeit eines Arbeitsverhältnisses umfassen.
Der Zuwendungsempfänger muss zwingend eine Begründung zur Eignung des einzusetzenden Personals einreichen. Die Geeignetheit muss ausführlich hinsichtlich folgender Punkte begründet sein:
- Wie wird der Zuwendungsempfänger mit dem einzustellenden Personal dennoch den Anforderungen gerecht?
- Wie können die Projektziele mit diesem Personal erreicht werden?
- Welche Erfahrungen bringt das einzusetzende Personal mit?
- Warum erscheint das Personal besonders für den Einsatz als z. B. Intensivcoach geeignet?
Die endgültige Entscheidung über den Einsatz trifft die SAB im Ermessen und unter Berücksichtigung der Gleichbehandlung aller Zuwendungsempfänger
Die Abrechnung von Dolmetscherleistungen im Projekt TANDEM ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Sollten die Sprachkenntnisse nicht so ausreichend vorhanden sind, dass eine Zusammenarbeit im Projekt ohne Dolmetscher möglich sei, kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Ziel des Vorhabens, möglichst eine erwerbsfähige Person der Familie in ein nachhaltiges Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln, erreicht werden kann. Hier ist es sinnvoll, dass die betroffenen Personen durch das Jobcenter zunächst Zugang zu einem Sprachkurs erhalten.
Weiterhin ist zu beachten, dass die Bedarfsgemeinschaften bei Behördengängen Rechtsanspruch auf Dolmetscher haben. Hier ist daher das Gebot zum Ausschluss der Doppelförderung zu beachten.
Die Erhebung der Daten für die Teilnehmenden erfolgt über das Förderportal. Zur Verbesserung der Datenerhebung steht Ihnen ein separater Service im Förderportal zur Verfügung. Diesen finden Sie in Ihrem Vorhaben unter dem Punkt „weitere“ und dort unter „Teilnehmer“.
Eine Hilfestellung zur Nutzung dieses Service finden Sie im Leitfaden zur Teilnehmerdatenerfassung. Diesen finden Sie auf der Internetseite www.sab.sachsen.de unter Teilnehmerdatenerfassung (ESF Plus).
Die Daten zu den Teilnehmenden in Ihrem Vorhaben können über die Mitteilungsfunktion bei der SAB eingereicht werden. Wählen Sie dazu die Aufgabe „Mitteilung versenden / Unterlagen nachreichen“ in Ihrem Vorhaben aus. In der Aufgabe „Mitteilung / Unterlagen“ können Sie dann als Thema der Aufgabe „Teilnehmerliste ESF-Plus“ auswählen und Ihre Daten an die SAB weiterreichen.
Gemäß Förderbaustein richtet sich die jeweilige Verbleibdauer wie die angebotenen Unterstützungsleistungen nach dem individuellen Förderbedarf der einzelnen Bedarfsgemeinschaft. Sie soll 12 Monate umfassen und ist auf maximal 24 Monate zu begrenzen.
Es obliegt dem Zuwendungsempfänger, die Verweildauer einzelner Bedarfsgemeinschaften bei entsprechenden Förderbedarf auf bis zu 24 Monate zu verlängern. Eine Begründung ist dabei vorzuhalten.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Verlängerung keine Auswirkung auf die Mindestteilnehmerzahl und Mindestanzahl Bedarfsgemeinschaften hat
Befindet sich die Alleinerziehende in Mutterschutz bzw. Erziehungszeit, ist der Status entsprechend nicht arbeitslos und sie kann folglich nicht am Vorhaben teilnehmen.
Dem Verbleib der Bedarfsgemeinschaft können wir somit nicht zustimmen.
Generelle Frage:
Sollen die Namen der Eltern vermerkt werden, wenn abweichend vom Familiennamen der Kinder?
Führen Sie bitte im Freitextfeld „Weitere Angaben“ für alle Teilnehmer eine laufende Nummerierung, um zu ermitteln, wer zu welcher Bedarfsgemeinschaft gehört (z. B. BG1, BG2 usw.). So ist erkenntlich, welches Kind zu welcher Bedarfsgemeinschaft zählt.
Eintrittsbogen
Fragen zur Ausbildung (Pflichtfeld)
Bei Schülern ist die Frage nach Schule/ Ausbildung mit „ja“ und bei jüngeren Kinder mit „nein“ zu beantworten. Die Art der Ausbildung bei Schülern ist dann entsprechend mit „Schule“ anzugeben.
und Fragen zur Beschäftigung (Pflichtfeld)
Die Frage nach der Beschäftigung ist entsprechend mit „Keine“ zu beantworten.
Austrittsbogen
Fragen zur Maßnahme (Pflichtfeld)
Kinder erhalten weder ein Zertifikat, noch werden sie auf den Zertifikaten der Erwachsenen namentlich erwähnt. Hier ist die Antwort: „Es trifft keine der Aussagen auf mich zu.“ auszuwählen.
Fragebogen 6 Monate nach Austritt
Fragen zur beruflichen Situation (Pflichtfeld)
Die Frage lautet: Hat sich die Situation des/der Teilnehmenden am Arbeitsmarkt seitdem verbessert? Ja/ Nein
Da Kinder dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen ist hier „Nein“ auszuwählen.