Soforthilfe-Darlehen Sport
(Ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen – keine Neuantragstellung.)
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuschüssen zur Existenzsicherung von Sportvereinen und Darlehen zur Sicherung der Liquidität für Trägervereine von Sport- und Sportleiterschulen sowie Sportvereinen und deren als juristische Personen des Privatrechts ausgegliederte Spielbetriebsabteilungen
Bitte beachten Sie, dass bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - nur eine Antragstellung nach Abschnitt C der Richtlinie möglich ist.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Verwendungsnachweisprüfung
Die Verwendungsnachweisprüfung für dieses Programm ist noch nicht gestartet. Sobald dies möglich ist, stellen wir Ihnen die Informationen und Dokumente zur Verfügung.
Überblick
Wer wird gefördert
- Trägervereine von Sport- und Sportleiterschulen
- die im Landessportbund Sachsen organisierten Sportvereine
- deren als juristische Personen des Privatrechts ausgegliederte Spielbetriebsabteilungen
Was wird gefördert
Gefördert wird der Liquiditätsbedarf zur Überbrückung wirtschaftlicher Engpässe, welche durch die getroffenen Maßnahmen zum Infektionsschutz (COVID-19-Pandemie) entstanden sind.
Voraussetzungen
- Antragsteller war per 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten
- Prognose für einen Umsatzrückgang oder Einnahmeausfälle von mindestens 20 Prozent für das laufende Wirtschaftsjahr aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Vergleichszeitraum für den Umsatzrückgang ist der Umsatz des Jahres 2019)
- Trägervereine von Sport- und Sportleiterschulen können nur gefördert werden, wenn der Antragsteller zum 15. März 2020 bereits Trägerverein einer Sport- und Sportleiterschule in Sachsen gewesen ist
- im Landessportbund Sachsen organisierte Sportvereine können nur gefördert werden, wenn der Antragsteller zum 15. März 2020 ordentliches Mitglied im Landessportbund gewesen ist
- deren als juristische Personen des Privatrechts ausgegliederte Spielbetriebsabteilungen können nur gefördert werden, wenn der Antragsteller seinen Sitz und seinen überwiegenden Tätigkeitsbereich im Freistaat Sachsen hat
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist nach Abschnitt C die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Bitte reichen Sie Ihren Antrag direkt bei der SAB ein.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Förderung ist unter Verwendung der vorgegebenen Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Frist/Dauer
Eine Antragstellung ist laufend möglich.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
Richtlinie Soforthilfe-Darlehen Sport
Kosten
Für die Antragsbearbeitung erhebt die SAB keine Gebühren.
Die Verwendungsnachweisprüfung für dieses Programm ist noch nicht gestartet. Sobald dies möglich ist, stellen wir Ihnen die Informationen und Dokumente zur Verfügung.
Formulare/Downloads
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