Bürgerbeteiligung
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Überblick
Der Freistaat Sachsen möchte die politische Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat gezielt fördern und ihr dauerhaft mehr Gewicht verleihen. Hierzu soll die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern am politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess sowohl quantitativ als auch qualitativ ermöglicht und in der Breite etabliert werden.
Alle Vorhaben werden im Rahmen ihrer Umsetzung wissenschaftlich begleitet, um evidenzbasierte Empfehlungen abgeben und Weiterentwicklungspotenziale anregen zu können. Ein Erfahrungs- und Beratungsnetzwerk soll der Vernetzung der Akteurinnen und Akteure untereinander dienen und die Qualität der Arbeit steigern.
Weiterführende Informationen zum Förderprogramm sowie ein umfangreiches FAQ finden Sie unter https://www.demokratie.sachsen.de/foerderrichtlinie-buergerbeteiligung-5237.html .
Wer wird gefördert
- Gebietskörperschaften im Freistaat Sachsen
- gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen oder gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die im Freistaat Sachsen ansässig und lokal verankert sind
Hinweis:
Eine gemeinsame Antragstellung mehrerer Gebietskörperschaften im Verbund ist möglich. Von dem Erfordernis eines Sitzes und der lokalen Verankerung im Freistaat Sachsen kann in begründeten Fällen abgewichen werden.
Was wird gefördert
Gefördert werden Vorhaben und Projekte der Kommunen oder Zivilgesellschaft im Bereich der Bürgerbeteiligung. Diese umfassen die Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern an politischen Willensbildungsprozessen, die Einbindung in politische Entscheidungsprozesse sowie die Möglichkeit des Erfahrungsaustauschs.
Voraussetzungen
- Die Träger und Projektpartner aller geförderten Vorhaben müssen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland stehen und haben eine ihr förderliche Arbeit zu gewährleisten.
- Der Zuwendungsempfänger darf nach seiner Satzung oder seinem tatsächlichen Verhalten keine Bestrebungen im Sinne des § 3 Absatz 1 des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes unterhalten.
- Die Vorhaben werden vorrangig im Freistaat Sachsen durchgeführt.
- Es besteht die Bereitschaft zur Mitwirkung am Erfahrungs- und Beratungsnetzwerk Bürgerbeteiligung und der Kooperation an der wissenschaftlichen Begleitung. Projektideen, Konzepte und funktionale Anforderungen werden für die Weiterentwicklung des Beteiligungsportals zur Verfügung gestellt.
- Kooperationen von freien Trägern mit Gebietskörperschaften bzw. Gebietskörperschaften mit freien Trägern sind möglich. Die Ausgestaltung der Zusammenarbeit ist darzulegen.
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Verfahrensablauf
Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal der SAB.
Die Beratung sowie die Entscheidung über die Förderfähig- und Förderwürdigkeit des Fördervorhabens obliegt dem Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. Die Anmeldung zur kostenfreien Beratung erfolgt unter: frl-beteiligung@smj.justiz.sachsen.de
Eine Auszahlung des bewilligten Zuwendungsbetrages erfolgt auf Antrag und setzt voraus, dass die Zuwendungsvoraussetzungen eingehalten und die Vorhabensinhalte wie beschrieben umgesetzt werden. Im Rahmen des Auszahlungsantrags sind die geplanten und fälligen Ausgaben anzugeben.
Über die tatsächlich angefallenen Ausgaben sind (Zwischen-)Verwendungsnachweise zu führen. Eine Belegliste ist anzufertigen.
Frist/Dauer
Anträge können vom 20. April 2022 bis zum 10. Mai 2022 elektronisch über das Förderportal der SAB eingereicht werden. Eine zweite Antragsfrist ist für September 2022 vorgesehen.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
Formulare/Downloads
FRL Bürgerbeteiligung_Trägerinformationsblatt
62140
FRL Bürgerbeteiligung_Antrag_Vorhabenbeschreibung
62141
FRL Bürgerbeteiligung_Antrag_Anlage Ausgaben- und Finanzierungsplan
62142
FRL Bürgerbeteiligung_Antrag_Projektplan
62143
FRL Bürgerbeteiligung_Antrag_Stellungnahme der Kommune/Kommunales Unterstützungsschreiben
62144 (nur für zivilgesellschaftliche Vorhaben)
Antragstellung:
Anträge können hier gestellt werden.
Kontakt
Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4930
0351 4910-21015