Inklusionsassistent
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Überblick
Sie haben Fragen zu diesem Programm im Zusammenhang mit der Coronakrise?
Auf der Seite Fragen und Antworten zur Coronakrise haben wir für Sie die Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen zusammengetragen.
Publikation Inklusionsassistent des Freistaates Sachsen
Inklusion soll die Einbeziehung und Dazugehörigkeit von Schülern mit Behinderung in eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule ermöglichen, um gemeinsam mit nichtbehinderten Schülern lernen zu können. Dafür ist häufig eine qualifizierte Förderung und Unterstützung notwendig. Mit dem Programm „Inklusionsassistent“ werden Vorhaben gefördert, die schulische Inklusionsprozesse nachhaltig unterstützen. Durch den Einsatz von Inklusionsassistenten erhalten Schüler mit einer Behinderung bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf eine zusätzliche Unterstützung.
Die Vorhaben können an Grund- und Oberschulen, Gymnasien, Waldorfschulen, Schulen zur Lernförderung sowie an berufsbildenden Schulen durchgeführt werden. Der Einsatz von Inklusionsassistenten ist sowohl an Schulen in öffentlicher als auch in freier Trägerschaft möglich.
Gefördert wird neben den schulischen Vorhaben zur nachhaltigen Unterstützung der Inklusionsprozesse auch deren wissenschaftliche Begleitung.
Achtung:
Die Antragstellung für Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft für den Projektzeitraum ab 01.01.2019 bis Schuljahr 2020/21 hat bis spätestens zum 14. September 2018 (Posteingang SAB) zu erfolgen.
Wer wird gefördert
Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Juristische Personen des Privatrechts
Rechtsfähige Personengesellschaften
Was wird gefördert
Gefördert werden Vorhaben, die bereits bestehende schulische Inklusionsprozesse nachhaltig unterstützen und Schülern mit einer Behinderung bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen durch den Einsatz von Inklusionsassistenten eine zusätzliche Förderung zukommen lassen.
Es sollen darüber hinaus Kinder und Jugendliche erreicht werden, die zwar keinen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, bei denen aber die individuelle Entwicklung erkennen lässt, dass der Einsatz unterstützender Maßnahmen zur Verhinderung der Entstehung von sonderpädagogischem Förderbedarf sinnvoll erscheint (Prävention).
Voraussetzungen
Konkrete Informationen und Anforderungen zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen entnehmen Sie bitte den Förderbausteinen und den Bekanntmachungen:
- 1.1 Vorhaben zum Einsatz von Inklusionsassistenten an Grund- und Oberschulen, Gymnasien, Schulen zur Lernförderung sowie berufsbildenden Schulen aller Schularten
in öffentlicher Trägerschaft
laufende Vorhaben (Projektlaufzeit Schuljahre 2017/2018 bis 2020/2021)
- Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Aufforderung zur Einreichung von Projektanträgen im Vorhabensbereich Inklusionsassistenten vom 21. Februar 2017 für die Schulen in öffentlicher Trägerschaft (PDF, 706 kB)
- Förderbaustein (PDF, 690 kB)
in öffentlicher und freier Trägerschaft
laufende Vorhaben (Projektlaufzeit ab 01.01.2018 bis Schuljahr 2020/2021)
- Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Aufforderung zur Einreichung von Projektanträgen im Vorhabensbereich Inklusionsassistent für Schulen zur Lernförderung in öffentlicher und freier Trägerschaft vom 2. August 2017 (PDF, 34 kB)
- Förderbaustein (PDF, 710 kB)
neue Vorhaben (Projektlaufzeit ab 01.01.2019 bis Schuljahr 2020/21)
Hinweise
Weitere Informationen und Dokumente zum ESF (z.B. die Regeln zu den förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten bei der ESF-Projektförderung) finden Sie unter
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Verfahrensablauf
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus kann Stichtage für die Antragstellung festlegen. Die Veröffentlichung von Stichtagen erfolgt auf dieser Internetseite.
Es können Teilnahmewettbewerbe durchgeführt werden.
Frist/Dauer
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Für die Vorhaben an öffentlichen Schulen wurden geeignete Schulen vorab ausgewählt.
Weitere Hinweise zur Gliederung und Inhalte des Projektantrags zum Verfahrensablauf sowie zur Auswahl und Bewertungskriterien sind der jeweiligen Bekanntmachung zu entnehmen.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds 2014–2020 mitfinanzierten Vorhaben (SMK-ESF-Richtlinie 2014–2020) vom 16. November 2015
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Richtlinie zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds 2014 – 2020 mitfinanzierten Vorhaben vom 9. April 2018
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
Kosten
Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.
Formulare/Downloads
Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg. Dazu steht eine Software auf dem Portal zur Antragstellung bereit. Dafür benötigen Sie ein Login.
Den im Rahmen der elektronischen Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie bitte auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein. Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid.
Antragstellung
- Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter
64006 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - ESF-Projekte_Angaben zur Antragsfreischaltung
60800 - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
60821 - Identitätsfeststellung durch zuverlässige Dritte
60311 - Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369 - ESF-Projekte_Anforderungen an Projektbeschreibungen_Infoblatt
61713 - ESF-Projekte_Änderungsmitteilung _Projektförderung
60859 - ESF-Projekte_Anforderungen an ESF-Projektträger bei Ersteinreichung_Infoblatt
60715 - ESF Plus-Projekte_Deckblatt _Trägermappe
60715-1 - Erklärung anerkannte Weiterbildungsträger
60848
Abruf/Verwendungsnachweis/Teilnehmerdatenerfassung
Alle notwendigen Unterlagen zum Abruf der Mittel und zur Abrechnung im Verwendungsnachweis sind in der Antragssoftware PRANO integriert. Die Teilnehmerdatenerfassung erfolgt über das ESF-Internetportal unter Punkt „Indikatoren“.
- ESF-Projekte_Übersicht einzureichende Unterlagen_AUZA/VN
60721 - ESF-Projekte_Mitarbeiter- / Dozentenliste
60835 - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis _Personalkostenpauschale_ Honorartätigkeit_FZR 2014-2020
60878 - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis _Verwaltung_Honorartätigkeit _FZR 2014-2020
60879 - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis _Stellenförderung_FZR 2014-2020
60880 - ESF-Projekte_Änderungsmitteilung _Projektförderung
60859 - Einholung von Vergleichsangeboten_Dokumentation
64029-1 - Informationsblatt zur Teilnehmerdatenerfassung in leichter Sprache (PDF, 610 kB)
- ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _Eintritt in Maßnahme_Inklusionsassistent
62063 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _Austritt aus Maßnahme_InnoTeam_InnoExpert _Transferassistent_Inklusionsassistent
61023 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _6 Monate nach Austritt aus Maßnahme
61014-2 - Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise
67308
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