Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Personen
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Überblick
Flyer zur Wohnraumanpassung (PDF, 672 kB)
Wir unterstützen Sie bei der Anpassung Ihres Wohnraums, weil Sie oder Ihre Angehörigen in der Mobilität eingeschränkt sind.
Gern informieren wir Sie zu unserem Förderangebot für Umbaumaßnahmen am selbstgenutzten Wohneigentum oder gemieteten Wohnraum bei eingeschränkter Mobilität.
Mit dem Landesprogramm „Wohnraumanpassung“ unterstützen wir die Finanzierung von baulichen Maßnahmen, um die Nutzung des Wohnraums für dauerhaft mobilitätseingeschränkte Bewohner zu ermöglichen oder zu verbessern.
Wir haben die Antragsunterlagen für Sie unter „Formulare / Downloads“ zusammengestellt.
Die Beantragung der Förderung ist auch elektronisch möglich!
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Wer wird gefördert
- Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung
- Eigentümer eines selbstgenutzten Einfamilienhauses
- Mieter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses
- Künftige Mieter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses, wofür zum Zeitpunkt der Beantragung der Förderung bereits ein Mietvertrag abgeschlossen wurde
Die Förderung ist nur möglich, wenn die Mobilitätseinschränkung der Bewohner innerhalb des Wohnraumes voraussichtlich dauerhaft bestehen bleibt.
Was wird gefördert
- Umbaumaßnahmen, die die Nutzung des Wohnraumes mit der gegebenen Mobilitätseinschränkung ermöglichen oder verbessern
- abschließbare Boxen zur Unterbringung von Rollstühlen und Rollatoren vor dem Wohnhaus
Voraussetzungen
1. Der Wohnraum darf folgende Wohnflächen nicht überschreiten:
Mietwohnraum:
für 1 Person: 60 m²
für 2 Personen: 80 m²
für jede weitere Person, die im Haushalt lebt zusätzlich 15 m²
Wohneigentum:
Eigentumswohnung
für 1 Person: 60 m²
für 2 Personen: 90 m²
für jede weitere Person, die im Haushalt lebt zusätzlich 20 m²
Eigenheim
für bis 2 Personen: 110 m²
für jede weitere Person, die im Haushalt lebt zusätzlich 20 m²
Im Einzelfall kann diese Wohnfläche überschritten werden (Härtefall). Dies ist insbesondere der Fall, wenn
- mit einem Umzug in eine kleinere Wohnung eine erheblich höhere Miete zu zahlen ist
- aufgrund der bestehenden Mobilitätseinschränkung, die Anmietung einer größeren Wohnung erforderlich ist.
2. Eine Förderung ist möglich, wenn die Einschränkung der Mobilität glaubhaft bei der zuständigen Beratungsstelle nachgewiesen wird.
Der Nachweis kann mit folgenden Unterlagen erfolgen:
- Wohnungsmietvertrag
- Wohnungs- oder Gebäudegrundriss
- Schwerbehindertenausweis
- Bescheid über die Zuerkennung von Pflegegraden
- Verordnungen oder ähnlichem.
Die drei beauftragten Beratungsstellen sind:
Für Chemnitz, Erzgebirgskreis, Landkreis Mittelsachsen, Landkreis Zwickau und Vogtlandkreis:
Sozialverband VdK Sachsen e.V.
Elisenstraße 12
09111 Chemnitz
Telefon: 0371 33400
Internet: www.vdk.de/sachsen
Für Dresden, Landkreis Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge:
Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V.
Michelangelostraße 2
01217 Dresden
Telefon 0351 479350-0
Internet: www.selbsthilfenetzwerk-sachsen.de
Für Leipzig, Landkreis Nordsachsen, Landkreis Leipzig:
Behindertenverband Leipzig e. V.
Bernhard-Göring-Straße 152
04277 Leipzig
Telefon 0341 3065120
Internet: www.le-online.de
3. Die Umbaumaßnahmen müssen geeignet sein, die bestehenden Einschränkungen bei der Wohnraumnutzung zu beseitigen. Der Zugang zum Gebäude und zur Wohnung muss auch bei eingeschränkter Mobilität immer möglich sein.
4. Die Beantragung der Förderung ist für Mieter nur möglich, wenn der Vermieter zugestimmt hat und erklärt hat, dass eine Beseitigung der Umbaumaßnahmen bei Auszug des Mieters nicht erforderlich ist.
5. Dem Vorhaben dürfen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
6. Die Einreichung des Antrages muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Sobald die Unterlagen bei der SAB eingegangen sind, erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung und können mit der Beauftragung der Firmen beginnen. Der Vorhabensbeginn vor Erhalt des Bescheides über die Förderung (Zuwendungsbescheid) erfolgt auf eigenes Risiko.
Achtung:
Wenn Sie mit dem Vorhaben vor der Antragstellung bei der SAB beginnen, können Sie keine Förderung erhalten.
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
1. Beratungsstellen in Dresden, Leipzig und Chemnitz (Kontaktdaten siehe Überblick: Voraussetzungen)
2. Sächsische Aufbaubank – Förderbank - (SAB)
Verfahrensablauf
Vor der Antragstellung bei der SAB ist zunächst eine Beratungsstelle zu beteiligen. Von dieser erhalten Sie die erforderliche Bestätigung über das Vorliegen der Fördervoraussetzungen. Die Beratungsstelle informiert über die Fördervoraussetzungen und -möglichkeiten. Beratungsstellen erreichen Sie persönlich, telefonisch oder schriftlich in Dresden, Chemnitz und Leipzig (vgl. Voraussetzungen).
Die Antragsbearbeitung erfolgt durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank - SAB. Dem Antrag muss die Bescheinigung der Beratungsstelle beiliegen, in der aufgeführt ist, dass die wichtigsten Fördervoraussetzungen bereits geprüft wurden. Der Förderantrag kann direkt in der Beratungsstelle abgegeben werden.
Frist/Dauer
Bitte reichen Sie den Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens ein.
Ein Vorhaben beginnt mit dem Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages.
Ein Bauvertrag darf daher noch nicht oder nur mit einem entsprechenden Rücktrittsrecht, für den Fall, dass Sie die Fördermittel nicht erhalten, unterzeichnet werden. Planungsleistungen gelten nicht als Baubeginn.
Achtung:
Wenn Sie mit dem Vorhaben vor der Antragstellung bei der SAB beginnen, können Sie keine Förderung erhalten.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
Formulare/Downloads
Allgemeine Informationen zur Antragstellung
Sie können Ihren Antrag elektronisch oder über das Herunterladen und Ausdrucken der einzelnen Formulare einreichen.
Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005
Elektronische Antragstellung
1: Gehen Sie zum Punkt „Förderportal – elektronischer Antrag Wohnraumanpassung“ und füllen Ihren Antrag online aus. Eine Registrierung oder Anmeldung ist nicht erforderlich.
2: Sobald Ihr elektronischer Antrag vollständig ausgefüllt ist, senden wir Ihnen eine E-Mail mit einer Zusammenfassung Ihres Antrages.
3: Drucken Sie den Antrag aus dem Anhang dieser E-Mail aus und unterschreiben Sie diesen rechtsverbindlich. Übersenden oder übergeben Sie den unterschriebenen Antrag mit allen im Antrag benannten Unterlagen an die für Ihren Wohnort zuständige Beratungsstelle in Chemnitz, Dresden oder Leipzig. Die SAB erhält den Antrag nach Prüfung der Mobilitätseinschränkung von der Beratungsstelle zur weiteren Bearbeitung und sendet Ihnen eine Eingangsbestätigung zu.
Förderportal – elektronischer Antrag Wohnraumanpassung
Antragstellung über einzelne Formulare
Den Antrag können Sie einzeln abrufen, ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben mit den weiteren benötigten Unterlagen an die für Ihren Wohnort zuständige Beratungsstelle senden oder dort persönlich abgeben. Die SAB erhält den Antrag nach Prüfung der Mobilitätseinschränkung von der Beratungsstelle zur weiteren Bearbeitung.
WRA_Zuwendungsantrag
68542
WRA_Bestätigung Mobilitätseinschränkung
68543
Vollmacht für Förderverfahren (Zuschüsse)
60135
Das folgende Formular ist nicht vom Antragsteller auszufüllen:
WRA_Bestätigung Mobilitätseinschränkung
68543
Auszahlung der Fördermittel
WRA_Auszahlungsantrag
68546
Verwendungsnachweis
WRA_Verwendungsnachweis
68544
Kontakt
Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4959
0351 4910-21015