Kofinanzierung Zukunftsprogramm Kino
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Überblick
Mit der Förderung soll der Kulturort Kino im Freistaat Sachsen, insbesondere außerhalb von Ballungszentren, erhalten und gestärkt werden. Damit soll auch ein Beitrag zur Sichtbarkeit des kulturell anspruchsvollen Kinofilms in der Fläche geleistet werden.
Wer wird gefördert
Betreiber von Kinos, die
- die Fördervoraussetzungen des Zukunftsprogramms Kino erfüllen und
- die ortsfeste Kinos (ohne Sonderformen) mit bis zu 7 Leinwänden in Sachsen betreiben
und darüber hinaus eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Sitz in einer sächsischen Gemeinde mit max. 50.000 Einwohnern,
- Prämierung mit dem Kinoprogrammpreis der BKM, dem Kinopreis des Kinematheksverbunds oder dem Kinoprogrammpreis der MDM oder
- Besucheranteil von mind. 40 % für deutsche und europäische Filme
Was wird gefördert
- Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen, insbesondere zur Reduzierung von Ansteckungsgefahren,
- Smart Data, investive Marketingmaßnahmen,
- Maßnahmen zur Nachhaltigkeit, Umweltschonung, Grünes Kino,
- Schaffung von Barrierefreiheit im Kino,
- Investitionen in Kassen-, Projektions- und Tontechnik,
- Investitionen in Bestuhlung, Kinosaalausstattung und Ausstattung in Besucherbereichen,
- Maßnahmen zur Instandsetzung der Außenanlage.
Voraussetzungen
Grundvoraussetzung für die Kofinanzierung ist das Vorliegen des Förderbescheides der Filmförderungsanstalt (FFA).
Hier geht es zur Seite der FFA.
Die Wirtschaftlichkeit des Betriebs des Kinos muss nachgewiesen sein. Die Wirtschaftlichkeit wird vermutet, wenn ein Kino durchschnittlich 275 Vorführungen und mindestens 9 Monate fortlaufenden Spielbetrieb in den letzten 3 Kalenderjahren nachweisen kann.
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Verfahrensablauf
Voraussetzung für die Unterstützung durch den Freistaat Sachsen ist die Förderung durch die Filmförderungsanstalt des Bundes (FFA). Hat die FFA über den entsprechenden Förderantrag positiv entschieden, kann der Antrag auf die Kofinanzierung gestellt werden.
Die Antragstellung für die Kofinanzierung des Freistaats Sachsen erfolgt über das Förderportal der SAB. Dort sind auch die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen hochzuladen. Zum Förderportal gelangen Sie hier .
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
Formulare/Downloads
Auszahlung und Verwendungsnachweis
Für die Beantragung einer Auszahlung sowie zur Erbringung des Verwendungsnachweises verwenden Sie bitte den nachstehenden Auszahlungsantrag und beachten die entsprechenden Bestimmungen aus dem Zuwendungsbescheid der SAB.
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Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4910
0351 4910-21015