SMK-ESF-Plus-Richtlinie - Vorhaben zur Alphabetisierung von funktionalen Analphabeten

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Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung derzeit noch nicht möglich ist. Konkrete Informationen und Anforderungen zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen folgen in Kürze.
Überblick
Alphabetisierung in Sachsen
Auch in der heutigen Zeit leben in Deutschland Menschen, die nicht ausreichend lesen und schreiben können. Ihnen fällt es schwer, Formulare auszufüllen, Verträge oder die Speisekarte in der Kantine zu lesen. Dies geht oftmals einher mit Defiziten in weiteren Bereichen der Grundbildung (z. B. Rechenfähigkeit, Medien- und IT-Kompetenzen). Je länger Menschen mit solchen Defiziten leben, desto schlechter stehen die Chancen, den Alltag zu meistern bzw. in der Arbeitswelt Fuß zu fassen.
Doch es ist nie zu spät, richtig Lesen und Schreiben zu lernen: Mit dem Förderprogramm „Vorhaben zur Alphabetisierung und Grundbildung von gering literalisierten Erwachsenen“ fördern wir Projekte, um betroffene Menschen gezielt in ihrer alltäglichen Lebenssituation zu unterstützen. Dazu gehört in erster Linie die Vermittlung von Kompetenzen wie Lesen und Schreiben und der Grundbildung, um den Weg in ein Leben mit gesellschaftlicher Integration und beruflichen Perspektiven zu ebnen bzw. die Erwerbssituation zu verbessern.
Unterstützen Sie Menschen, deren mangelnde Schriftsprach- und Grundbildungskompetenzen sie in ihrem alltäglichen Leben behindern und informieren Sie sich hier zu unserem Förderangebot.
Wer wird gefördert
Juristische Personen des öffentlichen Rechts, Juristische Personen des Privatrechts, rechtsfähige Personengesellschaften
Was wird gefördert
Gefördert werden:
- Vorhaben zur Alphabetisierung und Grundbildung von gering literalisierten Erwachsenen mit dem Ziel der Vermittlung grundlegender Kompetenzen für eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, der Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden, ihrer Eingliederung in das Erwerbsleben beziehungsweise Verbesserung ihrer Erwerbssituation (Bildungsmaßnahmen)
- Vorhaben zur landesweiten Koordinierung und Information der Akteure und Teilnehmenden, zur landesweiten Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Qualitätssicherung und -entwicklung in der Alphabetisierung und Grundbildung (Koordinierungsstelle)
Voraussetzungen
Konkrete Informationen und Anforderungen zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen folgen in Kürze.
Hinweise
Weitere Informationen und Dokumente zum ESF Plus (z. B. die Regeln zu den förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten bei der ESF-Plus-Projektförderung) finden Sie unter
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Nutzung des SAB-Förderportals elektronisch bei der SAB einzureichen.
Konkrete Informationen hierzu erfolgen in Kürze.
Verfahrensablauf
Durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus werden für die Bildungsmaßnahmen Stichtage für die Antragstellung festgelegt. Die Veröffentlichung der Stichtage erfolgt auf dieser Internetseite.
Vor dem Antragsverfahren für die Koordinierungsstelle wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Frist/Dauer
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Mit dem Vorhaben kann ab Antragseingang bei der SAB begonnen werden. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Vorhaben damit auf eigenes Risiko begonnen wird. Das bedeutet, der Antragsteller trägt das Risiko, die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt zu erhalten.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
Kosten
Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.
Formulare/Downloads
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg über das SAB-Förderportal. Konkrete Informationen hierzu erfolgen in Kürze. Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid.
Kontakt
Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4930
0351 4910-21015