Praxisberater (Richtlinie „individuelle Förderung“)
Kontakt
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Eine Antragstellung war bis zum 30.06.2021 möglich. Daher können für diese Förderung keine Anträge mehr angenommen werden.
Überblick
Wer wird gefördert
Zuwendungsempfänger sind:
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts,
- Juristische Personen des Privatrechts und
- Rechtsfähige Personengesellschaften.
Sie müssen gemäß § 176 Absatz 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14. Juli 2020 (BGBl. I S. 1683) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, über den gesamten Bewilligungszeitraum zugelassen sein.
Was wird gefördert
Praxisberaterinnen und Praxisberater an sächsischen Oberschulen
Voraussetzungen
Konkrete Informationen und Anforderungen zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen entnehmen Sie bitte der Richtlinie. (Die Richtlinie trat am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt am 06.05.2021 in Kraft.)
Es werden Vorhaben gefördert, die die Oberschulen bei der Optimierung der Berufsorientierung unterstützen und die individuelle Förderung der einzelnen Schüler und Schülerinnen zielgerichteter ausgestalten.
Infolge sollen die persönlichen Voraussetzungen jedes Schülers und jeder Schülerin stärker berücksichtigt werden und schulische Maßnahmen der Berufsorientierung besser aufeinander abgestimmt und systematisiert werden, um die Berufswahlkompetenz der Schüler und Schülerinnen zu erhöhen. Hierfür sollen Praxisberater eingesetzt werden.
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Verfahrensablauf
Die Frist zur Antragstellung für das Jahr 2021 ist abgelaufen. Anträge für das Schuljahr 2023/2024 können voraussichtlich ab Frühjahr 2023 wieder gestellt werden.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern an allgemein- und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen (FRL IndiFö) vom 20.04.2021 (Die Richtlinie trat am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt am 06.05.2021 in Kraft.)
Fachvorgaben für Antragsteller zur FRL IndiFö (PDF, 68 kB) gültig bis 30.09.2021
Fachvorgaben für Antragsteller zur FRL IndiFö (PDF, 61 kB) gültig ab 01.10.2021
Kosten
Die Antragstellung ist kostenfrei.
Formulare/Downloads
Antragstellung
Die Frist zur Antragstellung für das Jahr 2021 ist abgelaufen. Anträge für das Schuljahr 2023/2024 können voraussichtlich ab Frühjahr 2023 wieder gestellt werden.
Kooperationsvereinbarung (DOCX, 76 kB)
Logo-Kombination (PNG, 401 kB)
Logo-Kombination Var. 2 (PNG, 118 kB)
Bestätigung der Tätigkeit als Praxisberater (DOCX, 140 kB)
Teilnehmer-Zertifikat (DOCX, 87 kB)
Einverständniserklärung
Praxisberaterinnen und Praxisberater nutzen die Vorlage der Einverständniserklärung zur Projektteilnahme, die auf der Plattform zu „Profil AC Sachsen“ hinterlegt ist. Link: https://potenzialanalyse.sachsen.de/site/guideline
Übersetzungen in verschiedene Fremdsprachen oder Vorlagen für Schülerinnen und Schüler, die von einer Berufseinstiegsbegleiterin oder einem Berufseinstiegsbegleiter unterstützt werden, können beim „Projektbüro“ erfragt werden oder von https://www.ueberaus.de (dort Dateiablage in den regionalen Gruppen) heruntergeladen werden.
Auszahlung
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Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4930
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