TANDEM Sachsen
Kontakt
Kontakt
Überblick
Projekte zur Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt
Der Arbeitsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren positiv entwickelt. Trotz der neuen Dynamik profitieren Langzeitarbeitslose noch zu wenig vom Beschäftigungsaufbau. Besonders im Bereich der Grundsicherung gelingt die existenzsichernde und nachhaltige Integration von Langzeitleistungsbeziehern in den ersten Arbeitsmarkt und die Vermeidung von Langzeitleistungsbezug noch zu wenig.
Die Zielgruppe der Langzeitarbeitslosen mit meist multiplen Vermittlungshemmnissen benötigt für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt eine individuelle, besonders intensive und rechtskreisübergreifende Unterstützung unter Berücksichtigung aller Problemlagen. Dazu gehören sowohl diejenigen Belange, die im individuellen Schicksal (z.B. psychische und physische Beeinträchtigungen, Suchterkrankungen) des Einzelnen liegen, wie auch in dessen familiären Umfeld. Besonders für Kinder in Haushalten, wo beide Eltern oder alleinstehende Mütter / Väter erwerbslos sind, müssen spezielle Angebote vorgehalten werden, um drohende „Hilfekarrieren“ frühestmöglich zu durchbrechen. Dabei sollen die Kinder sinnvolle Lebensgestaltung erfahren und andere mögliche Lebenswege aufgezeigt bekommen.
Im Fokus des Förderprogramms „TANDEM Sachsen“ steht - anders als in anderen Beschäftigungsprojekten – die gesamte Familie. Das heißt, jedes Familienmitglied wird – ausgehend von einem differenzierten individuellen Profiling – gefördert, um so den Anspruch auf gesellschaftliche und berufliche Teilhabe im Sinne von Integration in Ausbildung, Bildung oder/und Beschäftigung zu realisieren.
Das Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ruft daher Träger auf, Anträge für Projekte zur Umsetzung des Förderprogramms „TANDEM Sachsen“ einzureichen, die geeignet sind, speziell auf von Langzeitarbeitslosigkeit betroffene Familien / Alleinerziehende in Bedarfsgemeinschaften zugeschnittene Inhalte und Abläufe umzusetzen, die eine gelingende Integration in den Arbeits- und Beschäftigungsmarkt ermöglichen und Bildungsprozesse stärken.
Wer wird gefördert
Träger (dies können natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts oder rechtsfähige Personengesellschaften sein), die derartige Vorhaben durchführen.
Was wird gefördert
Gefördert werden im Rahmen Zusatzleistungen für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern durch Beratungsteams in Ergänzung zu den Regelleistungen der aktiven Arbeitsförderung und den Regelleistungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Voraussetzungen
Konkrete Informationen und Anforderungen zum Antragsverfahren, der Zielgruppe, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über einen Aufruf des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über das Förderprogramm „TANDEM Sachsen“ vom 16. August 2017, veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt Nr. 35/2017 vom 31. August 2017 (PDF, 3 MB) .
Hinweise
Weitere Informationen und Dokumente zum ESF (z.B. die Regeln zu den förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten bei der ESF-Projektförderung) finden Sie unter
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Verfahrensablauf
Die Auswahl der Projektträger erfolgt in einem einstufigen Auswahlverfahren. Für das Auswahlverfahren ist ein Projektantrag einzureichen.
Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg. Dazu steht die Software PRANO auf dem Portal zur Antragstellung bereit. Den hierfür benötigten Login erhalten Sie nach Beantragung der Freischaltung einer Antragshülse von der SAB (Vordruck 60800).
Projektanträge für das Modellprojekt „TANDEM Sachsen“ sind bei der SAB bis zum 13. Oktober 2017 einzureichen.
Die Bewertung und Auswahl der Projekte erfolgt unter Einbezug des SMWA und der zuständigen Jobcenter und Jugendämter.
Die Liste der zuständigen Ansprechpartner der Jobcenter für das Modellprojekt TANDEM Sachsen finden Sie hier. (PDF, 18 kB)
Eine Zusammenstellung der am häufigsten gestellten Fragen und die dazugehörigen Antworten erhalten Sie in den FAQ (PDF, 127 kB) .
Frist/Dauer
Die Bewertung der Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit der eingereichten Projektanträge wird voraussichtlich bis zum 21. November 2017 erfolgen.
Nach der Auswahlentscheidung erhalten die Träger der ausgewählten Projektanträge voraussichtlich bis zum 30. November 2017 von der Bewilligungsstelle eine schriftliche Mitteilung zum Ergebnis. Abweichend von Pkt. 5.1 der EFRE/ESF-Rahmenrichtlinie darf mit den Projekten frühestens begonnen werden, sobald die Auswahlentscheidung schriftlich mitgeteilt worden ist.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
Kosten
Die Antragstellung ist kostenfrei.
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege.
- Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter
64006 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - ESF-Projekte_Angaben zur Antragsfreischaltung
60800 - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
60821 - Identitätsfeststellung durch zuverlässige Dritte
60311 - Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369 - ESF-Projekte_Anforderungen an Projektbeschreibungen_Infoblatt
61713 - ESF Plus-Projekte_Deckblatt _Trägermappe
60715-1 - ESF-Projekte_Anforderungen an ESF-Projektträger bei Ersteinreichung_Infoblatt
60715 - ESF-Projekte_TANDEM Sachsen_Negativerklärung
62076
Abruf/Verwendungsnachweis/Teilnehmerdatenerfassung
Alle notwendigen Unterlagen zum Abruf der Mittel und zur Abrechnung im Verwendungsnachweis sind in der Antragssoftware PRANO integriert.
Die Teilnehmerdatenerfassung erfolgt über das ESF-Internetportal unter Punkt „Indikatoren“.
- ESF-Projekte_Übersicht einzureichende Unterlagen_AUZA/VN
60721 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _Eintritt in Maßnahme_JobPerspektive Sachsen
62060 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _Austritt aus Maßnahme_TANDEM Sachsen
62075 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _6 Monate nach Austritt aus Maßnahme_ausgewählte Bereiche
62031
Kontakt
Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4930
0351 4910-21015