Lehrer-Endgeräte-Förderverordnung (LehrerEndFöVO)
Kontakt
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Kathrin Polzin
0351 4910-4845Gunther Hörichs
0351 4910-4260Überblick
Schulträger von Schulen im Freistaat Sachsen können Zuweisungen nach der Lehrer-Endgeräte-Förderverordnung (LehrerEndFöVO) erhalten.
Ab sofort kann der Verwendungsnachweis über das Förderportal eingereicht werden. Dies erfolgt über die Aufgabe „Verwendungsnachweis erbringen“ unter dem entsprechenden Antrag. Das Einreichen von Belegen und Unterschrift(en) ist nicht erforderlich.
Hinweis: Die Schlussauszahlung erfolgt erst nach Mittelzuweisung des SMK zum Jahresanfang 2022.
Wer wird gefördert
- Öffentliche Schulträger gemäß Sächsischem Schulgesetz
- Träger genehmigter Ersatzschulen, die durch den Freistaat Sachsen bezuschusst werden
- Träger staatlich anerkannter Internationaler Schulen
Die Beantragung der Zuweisung ist nur für Schulträger möglich, die gemäß Liste des SMK zuweisungsberechtigt sind.
Nicht gefördert werden
- Träger von Ergänzungsschulen
Was wird gefördert
- Erwerb mobiler Endgeräte (Laptops, Notebooks, Tablets) und das zum Betrieb erfor-derliche Zubehör, insbesondere Software, Adapter, externe Speichermedien und Eingabegeräte, einschließlich deren Ersteinrichtung.
Die mobilen Endgeräte sind schulgebunden und leihweise den Lehrkräften zur Verfügung zu stellen.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme mehrerer Zuschussprogramme für die Finanzierung der-selben Fördergegenstände ist unzulässig (Ausschluss von Kumulierung und Doppelförderung).
Voraussetzungen
Die Zuweisungen werden nur bis zur Höhe des Schulträgerbudgets gewährt.
Die Höhe der Zuweisungen beträgt 100 Prozent der zuweisungsfähigen Ausgaben.
Zuweisungen erfolgen nur für Beschaffungen, mit denen nicht vor dem 3. Juni 2020 durch Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages begonnen worden ist.
Die für die Beschaffung erforderlichen Mittel sind bis zum 31. Dezember 2021 durch Abschluss entsprechender Lieferungs- oder Leistungsverträge zu binden.
Bei der Beschaffung sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Freie Träger haben ab einer Gesamtzuweisung von 100.000 Euro bei einer Beschaffung mit einem Volumen von über 5.000 Euro je drei vergleichbare Angebote einzuholen und den Zuschlag dem wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen.
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Bewilligungsstelle für das Zuweisungsverfahren ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Anträge sind ab 1. Juli 2021 und spätestens bis 31. Juli 2021 ausschließlich elektronisch im Förderportal der SAB einzureichen. (Zur elektronischen Antragstellung, Verwendungsnachweisführung und Unterlageneinreichung sind ausschließlich die bekannten bzw. auf schriftlichen Antrag hin zugesandten Zugangsdaten zu verwenden.)
Die Zuweisungen werden wie folgt ausgezahlt:
- 80 Prozent der Zuweisung mit Erlass des Bewilligungsbescheides
- 20 Prozent der Zuweisung nach Prüfung des Verwendungsnachweises, soweit sich daraus keine Beanstandungen ergeben
Bis zum 29. August 2022 sind die Vorhaben abzuschließen und die Verwendungsnachweise der SAB über das Förderportal einzureichen.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
Lehrer-Endgeräte-Förderverordnung (LehrerEndFöVO)
Liste des SMK der zuweisungsberechtigten Schulträger
REVOSax Landesrecht Sachsen - Lehrer-Endgeräte-Förderverordnung – LehrerEndFöVO
Formulare/Downloads
Antrag
Der Antrag auf Förderung ist ausschließlich digital einzureichen. Nutzen Sie hierzu das entsprechende Onlineformular im Förderportal.
Kundenvordruck Förderportal
66000
Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005
Kontakt
Kathrin Polzin
0351 4910-4845
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