Ort des Gemeinwesens (FRL Orte) - Förderung von Sozialen Orten

Stärkung von Ortsgemeinschaften und Netzwerken besonders in benachteiligten Quartieren und in von Abwanderung geprägten Gemeinden

KONTAKT

Bildung und Soziales

Wichtige Hinweise

  • Wir bitten die Interessenten, Ihre Interessenbekundung bis zum 7. Oktober 2022 per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse bei der SAB einzureichen: 

    soziales@sab.sachsen.de

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • In der Regel 90 % Zuschuss für Personal- und Sachkosten

  • Charakterisierung Sozialer Orte:
    • Vorrangig im ländlichen Raum oder mit konkretem Stadteilbezug
    • Möglichst zentral, barrierefrei und ansprechend für alle Bevölkerungsgruppen
    • Basis sind möglichst lokale Initiativen der Zivilgesellschaft
    • Möglichkeit zum Austausch und Begegnung
    • Integrierter Ansatz in der Gemeinde beziehungsweise im Quartier
    • Ausrichtung an lokalen, gemeinwesensorientierten Erfordernissen
    • Aktivierung und Förderung bürgerschaftlichen Engagements
    • Förderung Inklusion, Vernetzung und Stärkung der Gemeinschaft 
    • Zusammenarbeit mit der lokalen Verwaltung
    • Bereitstellung der eigenen Räumlichkeiten für andere Nutzergruppen
  • Durchführungsort: Freistaat Sachsen
  • Förderung von Personal- und Sachausgaben

  • Juristische Personen des Privatrechts: Gemeinnützige Vereine, Verbände und gemeinnützige Gesellschaften
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • Ansässigkeit und lokale Verankerung des Trägers im Freistaat Sachsen

  • Nachrangigkeit der Förderung zu Fördermöglichkeiten durch Bundes- oder EU-Programme
  • Interessensbekundungsverfahren

  • Zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung
  • Zuwendung von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • In begründeten Ausnahmefällen: Förderung bis zu 100 %
  • Möglichkeit der Einbringung von Eigenanteil als projektbezogene unbare Leistungen
  • Möglichkeit zur Förderung von Investitionen von bis zu 50.000 EUR

{{Förderrichtlinie "Soziale Orte"_Antrag | 62180}}

{{LM_Ausgabenplan_Personalpauschale_Sachausgaben | 62990}}
Bitte beachten Sie nachfolgende Hinweise zum VD:
Unter 1. Personalausgaben ist in Spalte G die vergleichbare TV-L Entgeldstufe einzutragen. In Spalte J/K ist der tatsächliche prozentuale Aufschlag des SV-Anteils des Arbeitgebers anzugeben. Die Spalte L/M bezieht sich auf das Vollzeit-Brutto-Gehalt. Investitionen sind unter 2.3 - Sonstige Ausgaben - mit aufzunehmen

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

{{Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter | 64006}}

{{Auszahlungsantrag Landesmittel nicht investiv | 62586}}
Hinweis zu 62586: Bitte beachten Sie, dass abweichend von der im Dokument angegebenen 2 monatigen Vorauszahlung derzeit eine Abrechnung über den Zeitraum von 5 Monaten möglich ist (s. a. FAQ Landesmittel-Förderungen ). Bitte vermerken Sie den von Ihnen gewählten Zeitraum im Bereich Erklärungen.

{{Verwendungsnachweis (Muster 4 zu § 44 SäHO | 61325}}

{{Belegliste Land kurz | 62584}}

{{Belegliste Land lang | 62584-1}}

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