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Sächsische Kommunalpauschalenverordnung

Stärkung des sozialen Angebots in Landkreisen und kreisfreien Städten

KONTAKT

Kontakt

Servicecenter

Montag: 9:00 - 16:00 Uhr, Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Mittwoch: 9:00 - 13:00 Uhr, Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 9:00 - 16:00 Uhr (Hinweis: Täglich außer mittwochs telefonfreie Zeit von 12:00 - 13:00 Uhr)
0351 4910-4930
0351 4910-1015
E-Mail

Wichtige Hinweise

  • Die Fachempfehlungen des SMS finden Sie hier bzw. unter "Formulare & Downloads" bei "Rechtsgrundlagen". 

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • ​​​Pauschale Zuwendung für soziale Zwecke

  • Vorhaben in sozialen Bereichen:
    • Pflege
    • Ehrenamt
    • Integration
    • Gesundheit und Versorgung
    • Psychiatrie und Suchthilfe
    • Teilhabe von Menschen mit Behinderung

  • Landkreise
  • Kreisfreie Städte

  • Fördervoraussetzung im Bereich Integration:
    • Angebote zur Flüchtlingssozialarbeit nicht in fachlicher Zuständigkeit oder in eigener Umsetzung in den für ausländerrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Ämtern angesiedelt sind und den Qualitätsstandards der sozialen Arbeit genügen und entsprechende Konzeptionen und Aufgabenbeschreibungen vorsehen
    • Einsatz qualifizierten Personals für Beratung zur freiwilligen Ausreise
    • Verwendung von nicht mehr als 20 % der zugewiesenen Mittel für Verwaltungsaufgaben
  • Im Bereich Psychiatrie und Suchthilfe: Förderungsvoraussetzung Sozialpsychiatrischer Dienst:
    • Leitung, welche die Voraussetzungen nach § 6 Absatz 2 Satz 3 des Sächsischen Psychisch-Kranken-Gesetzes erfüllt oder für die eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 Absatz 2 Satz 4 des Sächsischen Psychisch-Kranken-Gesetzes erteilt worden ist
    • Teilnahme der Sozialpsychiatrischen Dienste und psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen an der Psychiatrieberichterstattung gemäß § 8a Absatz 1 und 2 sowie den §§ 8b bis 8d des Sächsischen Psychisch-Kranken-Gesetzes und ergänzenden Vorgaben durch das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt 
    • Teilnahme Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstellen gemäß § 8a Absatz 3 des Sächsischen Psychisch-Kranken-Gesetzes an der Berichterstattung im Rahmen der Deutschen Suchthilfestatistik 
  • Im Bereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen:
    • Gewährleistung einer gleichberechtigten Teilhabe und Ermöglichung einer selbstbestimmten Lebensführung durch die zu fördernden Maßnahmen im Sinne der Zweckbestimmung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 des Sächsischen Inklusionsgesetzes vom 2. Juli 2019 Menschen mit Behinderungen 
    • Einbezug der Behindertenbeauftragen und -beiräte unter Berücksichtigung der Zweckbindung

  • Festlegung der Förderhöhe für die einzelnen Bereiche durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
  • Gewährung für die Dauer eines Haushaltsjahres
  • Auszahlung: gleichhohe Raten im Januar und Juli eines Jahres ohne gesonderten Antrag
  • Unter Auferlegung der maßgebenderen Bestimmungen des Zuwendungsbescheides, Weiterleitung an Dritte möglich

  • Ein Förderantrag ist nicht erforderlich
  • Ausreichung Zuwendung:
    • Mitteilung an Zuwendungsempfänger über voraussichtliche Höhe der Zuwendung bis zum 1. November des Vorjahres durch Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
    • Stellungnahme durch Zuwendungsempfänger innerhalb von zwei Wochen möglich
    • Prüfung der inhaltlichen Einwände durch Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
    • Jährliche Feststellung der Höhe der Zuwendung und Mitteilung an die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
    • SAB  setzt die Zuwendung durch Bescheid fest

Hinweise zum Befüllen des Templates:
Auflistung und Verlinkung der benötigten Dokumente in einem Unterakkordeon
Hinweis zur Onlineantragstellung geben
​​​​​​​nur die Formulare auflisten, die nicht in digitaler Antragsstrecke enthalten sind
Sortierung der Formulare in die entsprechende Unterkategorie


A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.

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Eckdaten zum Projekt

Hinweise zum Befüllen des Templates:
Beantwortung der wirklich häufigsten Fragen in einem Unterakkordeon
​​​​​​​Zusammenfassung der Fragen in sinnvolle Kategorien


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  • Vorhaben in sozialen Bereichen:
    • Pflege
    • Ehrenamt
    • Integration
    • Gesundheit und Versorgung
    • Psychiatrie und Suchthilfe
    • Teilhabe von Menschen mit Behinderung

  • Landkreise
  • Kreisfreie Städte

  • Fördervoraussetzung im Bereich Integration:
    • Angebote zur Flüchtlingssozialarbeit nicht in fachlicher Zuständigkeit oder in eigener Umsetzung in den für ausländerrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Ämtern angesiedelt sind und den Qualitätsstandards der sozialen Arbeit genügen und entsprechende Konzeptionen und Aufgabenbeschreibungen vorsehen
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  • Im Bereich Psychiatrie und Suchthilfe: Förderungsvoraussetzung Sozialpsychiatrischer Dienst:
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    • Teilnahme der Sozialpsychiatrischen Dienste und psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen an der Psychiatrieberichterstattung gemäß § 8a Absatz 1 und 2 sowie den §§ 8b bis 8d des Sächsischen Psychisch-Kranken-Gesetzes und ergänzenden Vorgaben durch das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt 
    • Teilnahme Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstellen gemäß § 8a Absatz 3 des Sächsischen Psychisch-Kranken-Gesetzes an der Berichterstattung im Rahmen der Deutschen Suchthilfestatistik 
  • Im Bereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen:
    • Gewährleistung einer gleichberechtigten Teilhabe und Ermöglichung einer selbstbestimmten Lebensführung durch die zu fördernden Maßnahmen im Sinne der Zweckbestimmung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 des Sächsischen Inklusionsgesetzes vom 2. Juli 2019 Menschen mit Behinderungen 
    • Einbezug der Behindertenbeauftragen und -beiräte unter Berücksichtigung der Zweckbindung

  • Festlegung der Förderhöhe für die einzelnen Bereiche durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
  • Gewährung für die Dauer eines Haushaltsjahres
  • Auszahlung: gleichhohe Raten im Januar und Juli eines Jahres ohne gesonderten Antrag
  • Unter Auferlegung der maßgebenderen Bestimmungen des Zuwendungsbescheides, Weiterleitung an Dritte möglich

  • Ein Förderantrag ist nicht erforderlich
  • Ausreichung Zuwendung:
    • Mitteilung an Zuwendungsempfänger über voraussichtliche Höhe der Zuwendung bis zum 1. November des Vorjahres durch Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
    • Stellungnahme durch Zuwendungsempfänger innerhalb von zwei Wochen möglich
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    • Jährliche Feststellung der Höhe der Zuwendung und Mitteilung an die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
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